Simply-Tel erhebt eine Administrations-Gebühr bei Nichtnutzung :-(

  • Wenn es eine Prepaid Card ist können die AGB´s eigentlich immer geändert werden, es besteht ja kein festes Vertragsverhältnis.


    Das ein Unternehmen bei Nichtnutzung langsam anfängt Kosten aufzubrummen, ist irgendwo nachvollziehbar. Auch wenn es ich nicht ganz so toll finde.


    Aber auch wenn Du nicht telefonierst, steht ja trotzdem ein Stab von Call Center Agents bereit, wird trotzdem deine Karte vom Netzdienst bedient und aktiv gehalten (egal ob Du die aus machst. Denn wenn Du die wieder anmachst, geht es ja wieder -> Bereitstellung).


    Ich glaube, auch keine Mensch würde umsonst arbeiten und den AG argumentieren lassen: Waren ja keine Kunden da, die telefoniert haben -> bekommst keinen Lohn :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Nun, sie stehen in den AGB (die selten gelesen werden) und der Kunde wurde per Mail informiert- bevor überhaupt Kosten enstanden sind!
    Also wo ist das Problem?

    Ganz offensichtlich hast du die AGB auch nicht gelesen. ;) Es ergibt sich schon aus den AGB, dass das Vorgehen von Simply unzulässig ist. Zu Entgeltanpassungen steht da (Postpaid!):

    Zitat

    simply behält sich vor, die Entgelte entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und der sonstigen von simply zu tragenden Kosten zu erhöhen. simply wird den Kunden von einer Entgeltänderung rechtzeitig in geeigneter Weise in Kenntnis setzen.

    Preissteigerungen sind also nur aufgrund von Kostensteigerungen zulässig. Welche Kostensteigerungen sollen das denn sein, die eine bislang für den Kunden vollständig kostenfreie (und vertraglich vereinbarte) Aufrechterhaltung des Mobilfunkanschlusses jetzt nicht mehr möglich machen? Eine Steigerung des jährlichen Entgeltes von 0,- auf bis zu 21,48 € lässt sich wohl kaum durch Kostensteigerungen rechtfertigen.


    Bei Entgeltenanpassungen zu Lasten des Kunden gilt außerdem Folgendes:

    Zitat

    simply kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per Email einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.

    Ergo: Der Kunde kann widersprechen, dann darf Simply entweder die erhöhten Preise nicht erheben oder muss den Vertrag kündigen.


    Insofern ist es schon ziemlich frech, wenn sie in der Antwort an josef-ba behaupten

    Zitat

    Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich simply vor Entgelte anzupassen und einzuführen.
    Wie dort vereinbart sind Sie auf dem Kommunikationsweg - per E-Mail - über die zukünftige Einführung der Administrationsgebühr rechtzeitig informiert worden.
    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Reklamation nicht entsprechen.

    Eindeutiger kann ein Verstoß gegen die eigenen AGB kaum sein.

  • phonefux


    Hmmmm, Du hast die richtigen Stellen herausgesucht aber völlig fasch interpretiert.
    Ich meine, dass da ja wörtlich steht, dass sie die Entgelte anpassen dürfen.


    Und zu "Preissteigerung nur bei Kostensteigerung": Natürlich verkauft ein Unternehmen Preissteigerungen gerne als Anpassung wegen gestiegener Kosten. Doch glaubst Du etwa, dass simply hier Rechenschaft ablegen muss?




    Dein Fazit bezüglich Widerspruch teile ich insoweit, dass ich für den Themenersteller nur die Kündigung als Ausweg sehe, die 1,79€ nicht berappen zu müssen. simply wird ihm hier sehr wahrscheinlich nicht entgegen kommen (siehe auch "Antwort-Mail").


    Viele Grüße
    Qwerlk

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Hmmmm, Du hast die richtigen Stellen herausgesucht aber völlig fasch interpretiert.
    Ich meine, dass da ja wörtlich steht, dass sie die Entgelte anpassen dürfen.

    Soso. Und warauf gründest du deine Weisheit? Ich habe gar nichts interpretiert, sondern nur die AGB wiedergegeben. Der Punkt ist nur, dass Simply sich nicht dran hält.


    Die Sache ist an sich ganz einfach: Verträge sind einzuhalten, und zwar von beiden Seiten. Will die eine Vertragspartei (hier der Provider) einseitig die Vertragsbedingungen ändern, so gibt es (nur) die folgenden Möglichkeiten:
    - der Kundei stimmt ausdrücklich zu
    - die Zustimmung wird fingiert, indem in den AGB geregelt wird, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde auf eine Mitteilung der Preiserhöhung hin nicht widerspricht (so steht es auch in den Simply-AGB)
    - die Zustimmung wird durch ein entsprechendes Verhalten des Kunden erteilt (konkludente Zustimmung), indem dieser die Leistungen in Kenntnis der Änderung weiter nutzt
    - der Kunde stimmt nicht zu, die alten Bedingungen gelten weiter (so steht es auch in den Simply-AGB)
    - der Kunde stimmt nicht zu, die alten Bedingungen gelten weiter und der Provider kündigt den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.


    Der Kunde muss also in keinem Fall kündigen. Wenn er - wie hier - der Erhöhung widersprochen hat, sind die neuen Bedingungen schlichtweg nicht Vertragsbestandteil geworden und können zurückgefordert werden, falls sie doch berechnet werden.


    Zur Preisanpassungklausel: Hierfür müsste Simply im Streitfall sehr wohl Rechenschaft ablegen, denn solche Klauseln sind nur in begrenzten Ausmaß zulässig. Die Klausel muss Grund und Umfang der Erhöhung genau festlegen. Das bedeutet dann natürlich auch, dass die tatsächliche Erhöhung von der Klausel abgedeckt sein muss.


    Ob die Einführung einer Administrationsgebühr, wo vorher Kostenfreiheit auch bei Nichtnutzung vereinbart ist, überhaupt noch als "Preisanpassung" durchgeht, da hab ich ohnehin meine Zweifel.


    Sehr interessante Zusammenstellungen zur rechtlichen Tragweite von Preiserhöhungen gibt's hier: Teltarif.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    - die Zustimmung wird fingiert, indem in den AGB geregelt wird, dass die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde auf eine Mitteilung der Preiserhöhung hin nicht widerspricht (so steht es auch in den Simply-AGB)


    Gut ok. Dann widerspricht man halt und die Sache ist gegessen.
    Oder man zahlt die Gebührt oder führt zumindest ein Gespräch o.ä.
    Kann ja nun nicht so schwer sein.
    Solange der Anbieter seiner Pflicht den Kunden darauf hinzuweisen nachkommt, ist ja alles in Butter.

  • Hab ich jetzt nicht so ganz verstanden. Das Problem ist ja, dass Simply den Widerspruch nicht akzeptiert und die Administrationsgebühr trotzdem berechnet:

    Zitat

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Reklamation nicht entsprechen.

  • Berechnet worden ist ja erstmal gar nichts.
    Bleibt die Frage was der TO geantwortet hat, sodass ST die Mail als Reklamation und nicht als Widerspruch aufgefasst hat.

  • Aber das ist doch genau der springende Punkt:


    Widerspricht er der Gebühr kann er mit einer Kündigung seitens simpy rechnen.
    Dann muss er natürlich die Admin.-Gebühr nicht bezahlen und bekommt sein verbleibendes Guthaben zurück, ist doch klar!
    Aber er wird nicht auf die alten Konditionen bestehen können.
    Zumal simply anstelle der Gebühr vorher direkt die Kündigung hatte...
    Also sehe ich für die KD keine Chance, die Gebühr zu umgehen und gleichzeitig im Hause simply zu verbleiben. Das entnehme ich den AGB und auch deinem (sehr passenden) Link.


    Zum Thema:
    Ich persönl. finde diese Gebühr überflüssig und aus marketingtechnischer Sicht fragwürdig. Aber Abzocke ist etwas anderes...

  • Zitat

    Original geschrieben von Qwerlk
    Zum Thema:
    Ich persönl. finde diese Gebühr überflüssig und aus marketingtechnischer Sicht fragwürdig. Aber Abzocke ist etwas anderes...


    Naja.. ist halt ne gute Möglichkeit "Karteileichen" auszumerzen. Im Grunde genommen aber doch wohl sinnvoll. Abzocke ist es nicht wirklich, da ja nur das Benutzen der Karte und nicht wie bei anderen Anbietern der Umsatz gefragt ist.

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