Auskunft telefonische Kundenbetreuung verbindlich?

  • Hallo Gemeinde,


    ich benötige mal ein paar Statements zu folgender Frage:
    Sind die Auskünfte bzw. die Erklärungen der Mitarbeiter der telefonischen Kundenbetreuung verbindlich.


    Bei mir geht es genauer darum, dass ich telefonisch von 3 verschiedenen Mitarbeitern die Auskunft bekommen habe, dass ich aufgrund meines Studentenstatus in dem Tarif, in dem in ich wechseln wollte, einen Rabatt von 10€ bekomme. Als mir zum dritten Mal nur 5 Euro Rabatt gutgeschrieben wurden, sagte mir die vierte Mitarbeiterin der telefonischen Kundenbetreuung, dass ich aufgrund der Tatsache, dass man Vertrag schon älter sei, ich nur die Vergünstigung von 5€ erhalte, wie sie damals üblich war.


    Nun meine Frage: Sind die Auskünfte der Mitarbeiter der Kundenbetreuung verbindlich für vodafone oder wie ist da die Rechtslage?

  • Verbindlich ist eigentlich immer das was man schriftlich hat denn wie willst du beweisen, dass man es so gesagt hat. Es sei denn die Gespräche werden aufgezeichnet :confused:

  • Beweisen kann ich es natürlich nicht, jedoch hab jedes Mal Gesprächsprotokolle geführt (Gesprächspartner, Gesprächszeit, Gesprächsinhalt). Natürlich ist es fraglich, ob es zum Beweis reicht.
    Aber ich denke, damit hätte ich im Zweifel keine schlechten Chancen.


    Aber mir geht es darum, wie die Auskünfte der Hotline zu bewerten sind. Schließlich werden telefonisch auch Vertragsverlängerungen gemacht und sonstige Vertragsdaten telefonisch geändert ohne schriftliche Bestätigung.

  • also meine mündliche Rücknahme der Vertragskündigung wurde sowohl von VF aufgezeichnet als auch anschließend schriftlich bestätigt.


    imho werden Dinge welche VF kulanterweise hinterher problemlos gutschreiben könnte ohne Aufzeichnung und schriftliche Bestätigung gemacht.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von prozac1
    Aber mir geht es darum, wie die Auskünfte der Hotline zu bewerten sind. Schließlich werden telefonisch auch Vertragsverlängerungen gemacht und sonstige Vertragsdaten telefonisch geändert ohne schriftliche Bestätigung.


    Darum geht es ja fast immer.
    Du darfst sicher sein: wenn der eventuell aufgezeichnete Gesprächsinhalt zu Deinen Gunsten wäre, dann sind diese Gesprächsaufzeichnungen "inzwischen bedauerlicherweise gelöscht" worden.
    Wenn der eventuell aufgezeichnete Gesprächsinhalt zu Deinen Ungunsten ist, dann ist dieser bis zum Vertragsende plus 1 Jahr archiviert.


    Du musst also grundsätzlich:
    1. Selbst bei Gesprächsbeginn ankündigen, daß aufgezeichnet wird und eine mündliche Bestätigung einfordern.
    2. Selbst das Gespräch aufzeichnen
    und
    3. gleich nochmal anrufen und bei 1. beginnen, weil Du von der HL abgehängt wurdest :D

    Meine Meinung steht fest !
    Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen :-))

  • Soweit ich weiß ist es so, dass man nicht ohne Einwilligung des Gesprächspartners ein Gespräch aufzeichnen darf, somit wird die Aufzeichnung meinerseits wohl scheitern.


    Da hab ich wohl schlechte Karten bei meinem Fall.


    Aber ich finde es schon allerhand, dass man sich auf die Auskünfte der telefonischen Kundenbetreuung nicht mehr verlassen kann, da man sonst keine Möglichkeit des verbindlichen Kontaktes außer in Schriftform hat und das kostet wieder ewig Zeit.

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