Frage zu § 172 VVG und LV+BUZ

  • Hallo!


    Ich beschäftige mich derzeit mit BU- und RL-Versicherungen. Mir sind die Punkte, auf die es ankommt schon klar, die Berichte aus der Finanztest habe ich auch alle gelesen.


    Sodann geht es um die Klauseln "Verzicht auf §§ 41, 172 VVG. Auf die Anwendung von § 41 VVG wird fast immer (im BU-Bereich) verzichtet. Bei § 172 VVG ist es nicht immer so.


    Nun liebäugel ich mit einer Versicherung, bei der auf die Anwendung von § 172 VVG als einziges Manko nicht verzichtet wird.


    Gibt es unter euch Fachleute, die diesbezüglich aus der Praxis berichten können? Nach manchen gefundenen Google-Einträgen ist der Anwendungsbereich im Bereich BU+RLV nicht dramatisch, sprich: es ist kein k.o.-Kriterium in dem Bereich.


    Die Befürchtung besteht halt, dass die Beiträge wie bei einer PKV ständig steigen. Meiner Meinung nach dürfte ein derartiges Risiko jedoch nicht bestehen.


    Von Bekannten habe ich gehört, dass von dieser Möglichkeit bei deren Verträgen in den letzten 30 Jahren kein Gebrauch gemacht wurde.


    Dass ein Abschluss woanders durchaus auch möglich wäre, ist mir bewusst. Den Tipp benötige ich iÜ nicht :)


    Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.



    edit: *räusper* Habe eben einen neuen Gesetzestext bekommen. Nunmehr ist in den §§ 172 ff. VVG die BUV geregelt. Mir geht es jedoch um die alten Regelungen (§ 172 VVG a.F.). Sie die nunmehr hinfällig geworden?

    iPhone X 256GB

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!