E-Plus droht mich Schufa-Eintrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Ochsenkopf
      ostfriese:


    Was ist FPP?


    Genau, google ist dein Freund :D


    Fraud Prevention Pool

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zitat

    Original geschrieben von minddiver
    Eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht erteilt werden. Ich empfehele einen RA aufzusuchen (ist gar nicht so teuer) bzw. Verbraucherschutz darüber zu informieren. Solltest du im Recht sein, würde ich gegen Händler und E+ aber was machen.


    Eine unrechtmäßige Forderung mit Hilfe eines Schufa Eintrages zu erpressen, geht schon in Richtung Nötigung.


    Strittige Forderungen nimmt die Schufa nicht auf, bzw sie werden aufgenommen, aber als "strittig" markiert und falls unberechtigt, direkt wieder gelöscht. Im Status "strittig" sieht kein Partner diesen Eintrag.


    Dazu mußt Du aber einen Anwalt haben, EPLUS und den Händler anmahnen/Einspruch einlegen und vielleicht sogar vorsorglich die Schufa informieren.

  • Und das hier:


    Zitat

    E-Plus hat ein automatisiertes Mahnverfahren entwickelt, um das Risiko des Forderungsausfalls zu verringern. Das mehrstufige Verfahren wird sofort nach Ausbleiben der fälligen Zahlungen vom System gestartet. Nach Durchlauf der entsprechenden Stufen in einem festgelegten zeitlichen Ablauf endet das Verfahren bei Ausbleiben einer entsprechenden Zahlung seitens des Kunden mit dessen außerordentlichen Kündigung und Übergabe des entsprechenden Vorgangs an ein Inkassobüro. Das automatisierte Mahnverfahren wird täglich gestartet.


    Quelle E-Plus Mobilfunk Bilanz 2007, ebundesanzeiger.de

  • Interessant ist zu wissen, ob er zum einen, die 14 tägige Widerrufsfrist eingehalten hat und ob er in seiner Rücksendung den Vertrag widerrufen hat.


    Ist dem nicht so ,kann er sich den Anwalt sparen.!
    ladybiene

  • Wichtig ist nur, was der Kunde meinte, nicht dass er das Wort "Widerruf" schreibt. Mit Ruecksendung des Handys und Benachrichtigung des Haendlers und Anruf der Eplushotline ist die Meinung wohl klar. Zudem hat der Threadersteller recht, dass er nur das widerrufen kann was er bestellt hat, somit hat er ja noch gar nicht bekommen, was er bestellt hat. Ausserdem ist fraglich ob er die Widerrufsbelehrung bekommen hat, wenn diese z.B. im Handypacket lag.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Deswegen soll er ja einen RA aufsuchen - der kann das beurteilen und abschließend klären. :)

    Gruß Corrado aus HH

  • Trotzdem sind Fristen dazu da sie einzuhalten, bevor das nicht bekannt ist ist es müssig zu spekulieren! Habe meine Zweifel ob der Reaktion von Eplus!
    Ladybiene

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