ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • OT:


    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
      @cware: Lobenswert, danke für die Vorrechnung. Aber welche Modems hab ich zur Auswahl?


    So rein informativ erlaube ich mir an dieser Stelle zu erwähnen das es hier im Forum ausgiebige Diskussionen über Leute gibt die keinerlei Selbstiniziative zeigen und alles eingetrichtert bekommen wollen - das ist übrigens auch der Grund weshal ich selbst hier in meinem ersten Posting zum Thema nur die Information gegeben habe wo und was es gibt aber keine weiteren Details. Erst wo die Diskussion aufgrund einer sinnlosen Preisdiskussion abzudriften drohte hab ich genau das Angebot nochmal vorgerechnet - irgendwann sollte man dann aber doch selbst mal das entsprechende Angebot nachschlagen und dort lesen was es alles relevante zu wissen gibt, u.a. die Auswahl an Modems...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Suchen und finden - poste doch bitte jeweils die Links doch gleich mit.


    Edit: Thread gefunden, aber ohne Suche war's unmöglich


    Übrigens ist meine Initiative sehr davon abhängig, WAS ich eigentlich will.
    Die Base-AGB könnte ich inzwischen im Schlaf aufsagen, mag aber T-Mobile & Co nicht sonderlich gern.
    Anders ausgedrückt: Ich mag erfahrungsbedingt keinen Fisch, daher suche ich auf der Speisekarte nicht danach....

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • als Modem hast du das zur Auswahl, was du kaufst...


    zur Positionierung:
    du kannst auch eine PCMCIA-Karte direkt und indirekt da positionieren, wo du willst...
    direkt, indem du einen entsprechenden WLAN-Router benutzt, oder indirekt, indem du eine externe Antenne (siehe z.B. thiecom) benutzt...



    cheers...


    Btw.: Leider wirst du nicht mehr in den Genuss des großartigen Angebotes kommen, das einige andere hier im Forum genutzt haben...
    es bleibt aber immernoch z.B. folgendes Angebot:
    http://talkthisway.de/details/…le+webnwalk+stick+iii.htm


    macht rechnerisch einen Preisvorteil von 269€ (150€ für die Rechnungen)


    bei 6 Monaten web'n'walk L:
    ( 425,70€ - 150€ ) / 24 = 11,4875€


    bei 24 Monaten web'n'walk L:
    ( 1054,80€ - 150€ ) / 24 = 37,70€



    P.S.: ich würde sagen, ab hier sollte man dann langsam mal wieder back-to-topic kommen...

  • Die Hardware muss frauentauglich sein ;-) ...bei Laptop PCMCIA rein die Karte und Feierabend. Bei USB könnte ich eine Verlängerung bis 5m an den Fensterrahmen legen....


    Wenn ich das Wort "router" höre, denke ich gleich wieder an "quasistationäre Nutzung" *g*


    Wie schaut es statistisch mit den Kündigungen aus. Wie viele FLAT-Bestandskunden, wie viele Kündigungen und wie viele vom denen zeigten ein abweichendes Nutzungsverhalten?
    Ich wette an solche Zahlen ist schwer ranzukommen..




    PS: Wie sieht web'n'walk eigentlich praktisch aus - mit einer Hand das Laptop halten, mit der anderen das Touchpad bedienen? Und was wenn es regnet oder mir ne Oma vor's Laptop läuft......was beim walken alles so passieren kann.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Zitat

    Original geschrieben von cware
    P.S.: ich würde sagen, ab hier sollte man dann langsam mal wieder back-to-topic kommen...


    Das fände ich auch prima. :top:


    Das ursprüngliche Thema interessiert mich nämlich sehr, im Gegensatz zur Tarif- und Hardware Beratung (was man jetzt nicht persönlich nehmen sollte ;) ) .

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Gestatten: ein Neuling zum Thema:


    Auch mich hats erwischt: trotz sofortigem Einspruch wurde mir die "Leitung" gekappt.
    Ich bin außer nachts immer online gewesen, habe so gut wie nie den Standort gewechselt (Auch ich denke, daß die das nicht gerne sehen).
    Traffic: zwischen 10 und 18 GB.


    Mein Beitrag:


    Das tollst an den AGBs ist ja - und mich wundert es, daß das hier noch nicht thematisiert wurde:


    Wird man von E+ fristlos gekündigt, darf man auch noch brav weiterzahlen: 75% des Grundpreises als Schadensersatz für E+, und zwar so lange, wie der Vertrag noch gelaufen wäre! (AGB Punkt 9.4)


    Das ist aber auch mehr als fair! ;-) Oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    PS: Wie sieht web'n'walk eigentlich praktisch aus - mit einer Hand das Laptop halten, mit der anderen das Touchpad bedienen? Und was wenn es regnet oder mir ne Oma vor's Laptop läuft......was beim walken alles so passieren kann.


    web'n'walk war zu Beginn nur für's Handy gedacht...



    cheers...

  • Zitat

    Original geschrieben von Radiolukas
    Wird man von E+ fristlos gekündigt, darf man auch noch brav weiterzahlen: 75% des Grundpreises als Schadensersatz für E+, und zwar so lange, wie der Vertrag noch gelaufen wäre! (AGB Punkt 9.4)


    ich würde, wenn, eine evtl. Lastschrifteinzugsermächtigung entziehen und jede Überweisung "unter Vorbehalt" tätigen...



    cheers...

  • Time 2 get serious:


    Base will also 75% Schadensersatz dser Grundentgelte als Schadensersatz.
    Im Nachsatz meienen die, der KUNDE hätte nachzuweisen, dass der Schaden nicht entstanden ist.


    Nicht der Schadensverursacher hat dem Geschädigten seine Unschuld zu beweisen, sondern der Gerschädigte muss NACHWEISEN, das ein Schaden entstanden ist UND der Kunde ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.


    Dies ist ein Fundamentales Rechtprinzip unseres Landes: die Unschuldsvermutung!!



    Befassen wir uns also mit dem Thema "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund".


    Liegt ein wichtiger Grund vor? Aber sicher: E-Plus/Base will einen Deckungsbeitrag erwirtschaften. In Bezug auf den Kunden liegt vielleicht ein Motivirrtum (oder Kalkulationsirrtum) aber diese sind ohne Auswirkung für ein Rechtsgeschäft.


    Der Kunde kann sich auf die vereinbarte Leistungsbeschreibung (=so viel er will) berufen und damit den Kündigungsgrund "übermäßige Nutzung" entkräften.


    Neben dem Widerspruch zur Kündigung sollte der Kunde den Anbieter auch darüber informieren, dass er für die Dauer der einseitigen Leistungstörung (Sperrung) anteilig die Gegenleistung (Geld) verweigert und zu diesem Zweck auch seine Einzugsermächtigung zurückzieht.


    Sofern dem Kunden durch das Verhalten seitens Base (Abschaltung) ein Schaden gemäß BGB §823 entstanden sein sollte, so kann der Kunde dies nachweisen und einklagen.



    *** Bei allem aber bitte fristen beachten und per Einschreiben mit Rückschein.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Vorweg an alle: entschuldigt mein nochmaliges OT, aber ich kann mir das abschließend nicht verkneifen...

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
      Jodan: Warum bekomme ich auf 2 einfache Fragen von dir 10% Antwort ,30% Bashing und 60% Sabbelspam?


    Weil du mit deinem Anliegen hier im falschen Thread bist?! Da brauchst du dich nicht wundern wenn dabei für dich nichts produktives bei rumkommt.

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000 [/i
    Es ist mir ein Rätsel wie jemand der hier relativ frisch hier angemeldet ist (z.Zt 21 Beiträge) derart konsequent voller Hass redet.


    1. dito, 2. weil mich die ignorante Art und Weise gewisser Menschen und Unternehmen ankotzt (Mr. mittlerweile 18 Beiträge - lächerlich diese Argumentation...).

    Zitat

    [i]Original geschrieben von argi_2000

    Zitat


    Auf die gestellten Fragen gehst du leider nicht wirklich ein, schade. Zwar argumentierst du für deine Position, hilfst mir aber nicht weiter.


    Und auch hier gilt wieder: Weil du hier im falschen Thread bist! Und klar, für wessen Position soll ich sonst argumentieren wenn nicht meine eigene?!

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    Web'n'Walk L ist auch nur eine Option zu einem bestehenden Vertrag, womit wir zusammen WIEDER bei den 43,95 im Monat gesamt ist.


    Wurde mittlerweile schon mehrfach vorgerechnet wie es sich mit den Kosten wirklich verhält.

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    Die Base-AGB könnte ich inzwischen im Schlaf aufsagen, mag aber T-Mobile & Co nicht sonderlich gern.


    Wenn man das möchte wofür geworben wird und dazu noch eine bessere Leistung, dann sollte man eben auch mal jenseits des eigenen BASE/E+ Horizontes nachsehen. So viel zu dem von dir auf den Tisch gebrachten Thema.


    Darüber hinaus danke an polli, cware und Ray - hat ja scheinbar geklappt mit dem "back to topic" und ich wäre auch glücklich wenn es - nach meinem Ausrutscher hier - genau da auch weitergeht.


    Zitat

    Original geschrieben von Radiolukas
    Wird man von E+ fristlos gekündigt, darf man auch noch brav weiterzahlen: 75% des Grundpreises als Schadensersatz für E+, und zwar so lange, wie der Vertrag noch gelaufen wäre! (AGB Punkt 9.4)


    Handelt es sich dabei nicht um einen Pasuss aus den E+ AGBs für Mobilfunkverträge? In den BASE AGBs für Internet und Internet-Flatrate gibts es einen entsprechenden Abschnitt nicht. Sollten tatsächlich weitere Abbuchungen stattfinden wird sich mein Anwalt doch weiterbemühen müssen. Nach der Einführung der neuen Tarife von T-Mobile und Vodaphone wurde die Sache mit BASE nämlich erst mal auf Eis gelegt.

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