ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • Zitat

    Original geschrieben von JRC
    Ich will mein Base flat auch loswerden, wie habt ihr das gemacht?


    :(


    vieleicht mal dein traffic auf 20-30gb hoch besser noch mehr,und ununterbrochen im netz bleiben.
    bei meinen fall heist das radio hören,chatten, videos schauen und vor allen system updates machen.



    noch 2 Tage bis zur abschaltung :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von happy41
    vieleicht mal dein traffic auf 20-30gb hoch besser noch mehr,und ununterbrochen im netz bleiben.
    bei meinen fall heist das radio hören,chatten, videos schauen und vor allen system updates machen.


    jo ich lade jetzt ununterbrochen 500mb test dateien...


    hoffe es klappt :rolleyes:

  • Heute ist bei mir nun Tag X, an welchen ich abgeschaltet werden sollte bzw. die SIM-Karte deaktiviert werden sollte. Der Tag ist noch lang und ich bin seit 1 1/2 Stunden auf Arbeit online mit der guten Flat von E-Plus.
    Vielleicht zeigt ja mein Widerspruch gegen die außerordentliche Kündigung doch Wirkung, auch wenn ich bis jetzt noch keine Reaktion auf meinen Widerspruch habe (trotz Fristsetzung bis 01.04.2008).
    Sobald sich natürlich mein Online-Zustand ändert, d.h. ich von E-Plus abgeschalten werde, gibts natürlich eine Info. Denn bis jetzt gab es noch keine Nachricht von jemanden der abgeschalten wurden ist, oder?

  • Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter Herr......,


    vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich über das Geschäftsgebaren des Mobilfunkanbieters E-Plus, im Zusammenhang mit der Nutzung Ihres Mobilfunkanschlusses und einer durch das Unternehmen erfolgten Vertragskündigung. Sie hinterfragen, wie Sie sich verhalten sollen.


    Erlauben Sie mir zunächst einige allgemeine Erläuterungen hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs meines Hauses. Der Gesetzgeber hat mit dem Telekommunikations-gesetz vom 22.06.2004 (TKG), geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vom 18.Februar 2007 (BGBL Teil I Nr. 5), die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur im Bereich der Telekommunikation festgelegt. Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb zu sichern, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten, Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen zu fördern und für die effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen zu sorgen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet Lösungen im Rahmen der Standardisierung, verwaltet Frequenzen und Rufnummern, bekämpft den Missbrauch von Rufnummern und berät die Verbraucher über neue telekommunikationsrechtliche Regelungen und deren Auswirkungen.


    Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Mobilfunkunternehmen hat der Gesetzgeber der Bundesnetzagentur nicht eingeräumt. Insofern steht es mir generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei diesem Unternehmen zu nehmen und diese hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall anzuweisen. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.


    Verträge mit Mobilfunkunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).


    Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt es allein den Zivil-gerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher Regelungen - auch in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag und den AGB/Leistungsbeschreibungen und Preislisten des Unternehmens getroffenen Vereinbarungen.


    Sie sollten sich bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u.ä.), an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden.


    Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.


    Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein zivil- bzw. allgemein wettbewerbsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich leider keine weitere Unterstützung geben.



    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/>




    so das ist die antwort von den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur.gibt es denn keinen der dafür zuständig ist oder sich dafür verandwortlich fühlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von happy41
    so das ist die antwort von der verbraucherzentrale.


    :confused:


    Das ist doch die Antwort der Bundesnetzagentur.


    Hier wirst Du doch genau an die verwiesen:


    Zitat

    Original geschrieben von happy41
    Sie sollten sich bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u.ä.), an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt wenden.


    Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

  • Zitat

    Original geschrieben von jenswaldow
    Heute ist bei mir nun Tag X, an welchen ich abgeschaltet werden sollte bzw. die SIM-Karte deaktiviert werden sollte. Der Tag ist noch lang und ich bin seit 1 1/2 Stunden auf Arbeit online mit der guten Flat von E-Plus.
    Vielleicht zeigt ja mein Widerspruch gegen die außerordentliche Kündigung doch Wirkung, auch wenn ich bis jetzt noch keine Reaktion auf meinen Widerspruch habe (trotz Fristsetzung bis 01.04.2008).
    Sobald sich natürlich mein Online-Zustand ändert, d.h. ich von E-Plus abgeschalten werde, gibts natürlich eine Info. Denn bis jetzt gab es noch keine Nachricht von jemanden der abgeschalten wurden ist, oder?


    Bei mir ist heute auch Tag X. Ich habs jetzt noch nciht pribiert obs noch geht sondern bin anderweitig im Netz. Die Frage ist, ob nun ein Volumen oder Zeittarif greift, wo doch die Flatrate ab heute gekündigt ist. also ich ruf später erst mal den Service an und frag wie das jetzt ist. Eigentlich hieß es nämlich die Kündigung bleibt trotz Widerspruch meinerseits bis zur endgültigen Klärung bestehen. Also eigentlich sollte mit Internet nix mehr gehen.

  • Ich kann immer noch ins Netz gehen mit E-Plus. Bis jetzt wurde noch nichts bei mir abgeschalten. Sollten die jedoch die Frechheit besitzen und dies wiederum als Zeit- oder Volumentarif berechnen, werde ich natürlich nicht zahlen. Schließlich gibt es hierfür keinen Vertrag und in den AGB steht auch nichts drin, dass dies ohne Ankündigung umgewandelt werden kann von Flat auf nen anderen Tarif.

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