ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • Naja, ich wohne hier in einer eher Ländlichen Gegend und bin ziemlich sicher einer der wenigen - wenn nicht der einzige von 15 Leuten - zu sein, der diese Flatrate nuzt. Warum? Naja, unser Haus liegt einfach noch im Empfangsgebiet, der Rest vom Ort nicht. Darum bekommen die den Vertrag auch nicht. Warum? Weil er denen nichts bringt. Also ich rede hier nicht vom mobilen Internetzugang, sondern von der Möglichkeit per UMTS ins Internet zu gehen weil DSL und Internet per Kabelfernsehen nicht verfügbar ist. Also: Wenn ein anderer Einwohner die Base Flat will weil sonst nix geht, bekommt der direkt im Laden und auch wohl bei der Bestellung per Internet gesagt, dass das eh nicht geht und somit wird kein Vertrag gemacht. War bei mir auch so bis dann per Zufall mal genau hingeschaut wurde und ich denen unser Haus auf der "Netzabdeckungskarte" gezeigt hat. Plötzlich gings doch.


    So, sicher bin ich aber nicht der einzige Nutzer des Knotenpunktes, da nebenan noch ne Stadt ist. Aber da stehen auch mehr als eine Eplus Antenne. Und wenn die einen User wollen der zahlt abern ichts nuzt um Geld in die Kassen zu bekommen, dann sollen Sie vorher die technischen Möglichkeiten ausbauen bevor Sie Kunden werben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jodan
      clarke: Wer redet denn von Filesharing? Also in meinem Schreiben steht diesbezüglich nichts drin.


    Hier ging es mir nur um einen Hinweis, dass jemand, der Filesharing betreibt, keine Angst zu haben braucht, deswegen ernsthaft in Schwierigkeiten zu kommen. War nicht auf Dich bezogen. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Was mir die nette Frau an der Hotline aber sagen konnte: Wenn ich Widerspruch einlege, bleibt die Kündigung dennoch bestehen bis die Sache endgültig geklärt ist. Das heißt: Nur durch den Widerspruch hat man trotzdem nicht weiterhin einen Internetzugang.


    Das ist richtig. Es geht um Folgendes, und das ist wichtig:


    Machst du innerhalb (ich glaube mind. eine Woche ist gesetzlich geregelt) der Frist keinen Ein- / Widerspruch, so nimmst Du die Kündigung als rechtmäßig und kannst nach der Frist nicht mehr dagegen vorgehen. Machst Du jetzt einen E./W.spruch, so ist diesem zwar rechtlich noch nicht sofort stattgegeben, aber Du hast Deine Einwände, von Ihrer fristgemäßen Wirksamkeit her, geltend gemacht. Also hast Du anschließend die Möglichkeit in Ruhe einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann sich ja dann in aller Ruhe um weiteres kümmern. Und dann gehe Du auf jeden Fall zum Anwalt Deines Bekannten!


    Schreibt E-Plus eine Ablehnung Deines E./W.spruches, dann gehst Du dagegen in E./W.spruch. So lange, bis Dein Anwalt das erste Schreiben versandt hat. dieser handelt in Deiner Vollmacht und damit als Dein Ein- / Widersprecher.


    Machst Du keinen E./W.spruch, ist es möglich, dass Du Deine rechtlichen Möglichkeiten von vornherein in den Wind schießt. Man nennt dies stillschweigende Duldung (glaub ich, nicht sicher). Die ist auch rechtlich wirksam. Kündigung -> Duldung -> kannstde vergessen!


    Ob das komplett richtig ist, möchte ich hier ausdrpcklich betonen, kann ich nicht gewährleisten. Aber es ist besser als es dann doch zu versäumen. ;)

  • Die SAche ist nur die: ICH wär schon lange zum Juristen gegangen, aber mein alter, grauer Vater, derjenige auf den der Vartrag läuft, bewegt sich eben - in mehrerer Sichtweise - nicht mehr so schnell. Heißt: Hoffentlich ist er morgen fit genug den Widerspruch zu unterzeichnen.


    Und was den an sich betrifft - mag sehr theoretisch sein, aber ich mein das stimmt so: Eine Kündigung welche keine rechtmäßigen Fristen einhält ist von vorn herein ungültig. Daher ist es soooo tragisch dann auch nicht wenn der Widerspruch erst nach Ablauf der Frist kommt. Aber da das eh zum Anwalt geht, ist das letztlich dann eh dessen mehraufwand das dann wieder hin zu biegen.


    Bisher hab ich nur eine "wahrschienliche" Auskunft welcher Anwalt das war. Dummerweiße konnte derjenige den es damals getroffen hatte noch nicht erreicht werden und somit ist auch nocht nicht ganz klar ob ich den richtigen Anwalt genannt bekommen habe.

  • Jodan: Und versuche BITTE! das gerichtliche Geschäftszeichen zum Prozess Deines Bekannten zu organisieren und hier zu posten. Ein Präzedenzfall ist eine verdammt gute Grundlage für einen erfolgreichen Prozess des eigenen Anwalts. Dann wäre es für viele Betroffenen eine enorme hilfe, Ihre E./W.Sprüche rechtlich geltend zu machen.


    Danke! :)

  • Naja, die Sache ist noch einfacher: Kennt man das konkrete Aktenzeichen, kommt es gar nicht mehr erst zu anderen Verhandlungen die ja ein Präzedenzfall existiert auf den Siche der eigene Anwalt berufen kann. Somit schon mal die Gerichtskosten gespart - und vor allem Zeit.


    Naja, wenn derjenige nimmer erreichbar ist, hilft nur hoffen das ich den richtigen Anwalt erwische.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Eine Kündigung welche keine rechtmäßigen Fristen einhält ist von vorn herein ungültig.


    Im hier diskutierten Fall ist dies aber eine außerordentliche Kündigung, die sich E-Plus mittels Vertrag und AGB im Anwendungsfall fristlos vorbehält. Das ist ein großer Unterschied. E-Plus sieht sich im Recht.


    Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Daher ist es soooo tragisch dann auch nicht wenn der Widerspruch erst nach Ablauf der Frist kommt. Aber da das eh zum Anwalt geht, ist das letztlich dann eh dessen mehraufwand das dann wieder hin zu biegen.


    Alte Bauernweisheit: Wer zuerst kommt, mahlt zu erst!

  • Mhhh....,


    Wenn ich das hier so höre bin ich mal gespannt wann dieses Schreiben zu mir kommt. Habe letzten Monat 4 GB gehabt und vorallem habe ich rund um die Uhr eine Verbindung (E-Mail Push). Passt ja so richtig ins Muster.


    Eine Frage habe ich an die Leute, welche dieses Schreiben schon bekommen haben.


    Habt ihr ausschließlich bei Base "nur" die Internetflat ?? Oder gibt es hier auch jemand der einen Sprachtarif hat?? Spielt keine Rolle ob 1 Sim oder 2 Sim.


    Manche haben diese Frage ja schon beantwortet. Bis jetzt war ja anscheinend noch niemand dabei, der auch einen Sprachtarif hat.


    Ich persönlich habe einen Sprachtarif, sowie die Internetflat als 1 Sim-Lösung.


    Grüße,


    unnamed

  • Zitat

    Original geschrieben von clarke
    E-Plus sieht sich im Recht.


    Wir uns auch... und eine ausserordentliche (fristlose) Kündigung kann auch im Nachhinein angefechtet werden wenn diese unrechtens ist. (Klar, einfacher wird die SAche dadurch nicht.) Die sollen vernünftige Gründe aufführen welche diese Kündigung rechtfertigen. Aber SO gehts nicht.
    Ich trag ja auch kein Schild um den Hals auf welchem steht, dass mir jeder einen Euro geben muß der mir den Weg kreuzt, weil mir derjenige die Luft wegatmet. Und wenn der dem nicht widerspricht schuldet er mir automatisch einen Euro. Schließlich geht das nicht, da keiner die Luft besitzt. Auch dann nicht, nur weil ichs da stehen habe und mir keiner Widerspricht - getreu stillschweigendem einvernehmen.


    Unnamed: Soweit ich das mitbekommen habe (in anderen Foren) trifft es die mit der Sprachflat nicht. Bezweifle das allerdings, sofern nur jeweils die Flat genutzt wird und nicht noch zusätzliche Gebühren anfallen, welche durch Anrufe ins Mobilfunknetz anderer Anbieter anfallen.


    Ich selbst habe einzig die Internetflat.

  • ich habe zusätzlich die sprach-flatrate...
    ...und bisher noch keine Kündigung.



    cheers...

  • Ich bin in den AGB von BASE, die übrigens zum 01.04.2008 geändert wurden, auf folgendes gestossen:


    7. Sperre
    7.1 EPS ist zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre der Inanspruchnahme der
    Mobilfunkdienstleistungen ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist berechtigt, wenn
    a) es zu einer Rücklastschrift beim Einzug von EPS-Forderungen kommt, es sei denn, der
    Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten,
    b) der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet,
    c) das Kreditlimit nach Ziffer 2.7 überschritten ist,
    d) das Entgeltaufkommen und/oder das Nutzungsverhalten in sehr hohem Maße bzw.
    ungewöhnlich ansteigt und/oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei
    einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte
    Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet,
    e) ein Fall von Ziffer 8.7 vorliegt,
    f) eine Gefährdung der Einrichtungen der EPS, EPM oder deren Roaming Partnern oder der
    öffentlichen Sicherheit droht,
    g) der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung gegeben hat,
    h) in Fällen eines Verstoßes des Kunden gegen Ziffer 8.1, wenn hierdurch der
    ordnungsgemäße Rechnungsausgleich gefährdet ist,
    i) EPS vom Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden (Passwort etc.) durch Dritte Kenntnis
    erhält oder diesen begründet vermutet,
    j) der Kunde gegen die in den Ziffer 3.13, 8.4, 8.10, 8.11, 8.12, 8.13 und 8.14 festgelegten
    Pflichten verstößt.
    7.2 Für die Sperre werden die in der jeweils gültigen Preisliste gegebenenfalls ausgewiesenen
    Entgelte erhoben. Bei Diebstahl oder Verlust erfolgt die Sperre kostenlos
    (Kundenwunschsperre).


    7.3 Der Kunde bleibt trotz Sperre auch während der Dauer ihrer Verhängung zur Zahlung der
    nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet.


    Heisst das jetzt, dass BASE die Karte sperren kann und trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Gebühren abkassiert?

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