ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • Jordan
    Mir gingt bei der Verbraucherschutzzentrale eigendlich erstmal nur um das Beschweren, wenn die viele zusammen haben machen die evt selbst ne Klage oder setzten sich so mit Eplus in Verbindung. Und son Beitrag bei CT ist denk ich mal auch nicht verkehrt. Die Berichten auch immer wenn Arcor und andere Firmen mist machen zb DSL Anschlüße berechnen ohne Anschluß und so weiter.

  • Jodan
    Dies ist kein Aprilscherz. Habe es am Freitag (28.03.08, nachmittags) per Fax zu denen geschickt. Das Schreib ist datiert mit dem 27.03.08 und ich empfing dies mittags, als ich den Briefkasten bei mir öffnete. Und so bin ich dann noch mal auf Arbeit, da ich zu Hause gar kein Festnetz besitze.
    Es sollte also heute Morgen bei einem entsprechenden Sachbearbeiter auf dem Tisch liegen. Und wer mir ans Bein pinkeln möchte, den kacke ich nun mal den Hals zu. Sorry für die derbe Wortwahl. Ich bin Sozialarbeiter, ich kann nichts dafür. ;-)
    Ich weiß, dass ich morgen keine Antwort von E-Plus bekommen werde. Bekomme höchstens eine Werbe-SMS auf die Karte geschickt, dass ich Gutschriften bekommen werde, wenn ich Kunde werbe. Jedenfalls war ich vor gut 2 Wochen dafür noch gut genug für die.
    Da meine dienstlichen Mails über GMX auch mitlaufen, kann mir gewerbliche Nutzung nicht vorwerfen. Noch dazu bin ich Angestellter.

  • Generell würds die Sache ja vereinfachen und beschleunigen wenn alle zum gleichen Anwalt gehen. Ein Bekannter von nem Freund bekam schon recht und in so fern hab ich gestern schon um Info gebten welcher Anwalt das war. Der braucht dann nur noch auf den anderen Fall verweisen und nicht die ganze Sache von neuem Aufrollen.

  • Ich begrüße das Forum vor meinem ersten Beitrag ... Hallo und schönen Frühling erst einmal an Euch.


    Zum Thema:


    Mich betrifft es ebenso. Ich habe, wie so unglaublich viele E-Plus-Base-UMTS-Kunden auch, am letzten Samstag eine "außerordentliche Kündigung" erhalten. Alle Kunden erhielten den gleichen Wortlaut.


    Zusammengeraffte Tatsachen:


    • DSL ist bei mir nicht verfügbar. ISDN ist unrentabel. Ich bestand auf eine mobile Datenverbindung, da ich viel auf Reisen bin - meine Wahl fiel auf UMTS. Günstigster Anbieter im november 2007 war "E-Plus BASE".
    • Mein Traffic betrug im Januar 14 GB, letzten Monat noch 8 GB.
    • Das eventuelle Argument, man würde Filesharing betreiben, ist gültig. Jedoch: Filesharing ist nicht strikt illegal. Ich betreibe Filesharing größerer Datenpakete. Diese beinhalten unter anderem ungeschnittenes Rohmaterial von privaten Videoproduktionen. Der Transfervolumen ist demzufolge hoch. Dauerhafte Verbindungen über mehrere Tage sind u. U. nicht auszuschließen.



    Ich habe heute Ein- / Widerspruch schriftlich eingelegt. Sicher wird E-Plus den Einspruch abwehren. Aber dieser ist erfolgt, somit kann ich weiterhin versuchen gegen die zu erwartende und alle weiteren Ablehnungen immer wieder einen Ein- / Widerspruch geltend machen. Es reicht mir, wenn ich dieses bis zu meinem ersten Termin am Freitag beim Anwalt so beibehalte.


    Wichtig ist, immer wieder schriftlich einen Ein- / Widerspruch gegen Schreiben betreffs der Aufrechterhaltung des Kündigungsvorhanbens seitens E-Plus zu verfassen. Dabei sollten diese innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist verfasst und versandt werden. Somit wird zumindest die rechtliche Anerkennung eines Schreibens des Ein- / Widerspruch Einlegenden gewährleistet. Dies betrifft aber nicht die rechtliche Wirksamkeit. Das ist zu unterscheiden.


    Mein Anwalt wird die Sache prüfen und alle weiteren Schritte übernehmen. Ich beziehe ALG II (Hartz 4). Bei Gericht muss von mir ein "Berechtigungsschein" beantragt werden. Dieser sichert die Bezahlung des Anwaltes. Also auch der "Geringverdiener" kann sich einen Anwalt zur Anfechtung der Kündigung durch E-Plus BASE leisten. Ist sehr zu empfehlen.


    Die E-Plus-Base-UMTS-Internet-Flatrate wird als Möglichkeit des "zeitlich uneingeschränkten Zugangs zum Internet mit uneingeschränktem Datentransfervolumen" angeboten.


    Inwieweit dies vertragsrechtlich auch bei Abschluss des Vertrages so geregelt wurde, und vor allem wie evtl. vorhandene AGB-Bestimmungen der "E-Plus Service GmbH & Co. KG" in Ihrer Wirksamkeit über dem Vertrag stehen, das muss ein Anwalt prüfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Generell würds die Sache ja vereinfachen und beschleunigen wenn alle zum gleichen Anwalt gehen. Ein Bekannter von nem Freund bekam schon recht und in so fern hab ich gestern schon um Info gebten welcher Anwalt das war.


    Dann muss man nicht unbedingt zum gleichen anwalt gehen. Eine Information wie die "Geschäftsnummer", unter welcher dieser Prozess registriert ist, würde hier im Forum sicher schon reichen. Prozesse und deren Urteile sind in Deutschland öffentlich zugänglich zu machen, bis auf evtl. Ausnahmen. Rinsehbar sind diese über die "Geschäftsnummer".


    Damit kann sich jeder Anwalt die relevanten Inhalte des Prozesses zu nutze machen und diesen Prozess anhand der Geschäftsnummer als Präzedenzfall zitieren.


    Also versuch doch bitte die sog. "Geschäftsnummer" Deines Bekannten (in der Regel ähnlich wie "201 Ds 214 Js 123456234/08" auf den Gerichtsschreiben) herauszufinden und hier zu posten. Ich würde die sehr gern meinem Anwalt zur Verfügung stellen.


    P.S.: Es ist rechtlich unbedenklich, da dieses Geschäftszeichen sicher öffentlich zugänglich ist und rechtlich kein Datenschutz zu diesem Prozess besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jodan
    Tut aber absolut nichts zur Sache, eine Faltrate ist eine Flatrate.


    Für Eplus aber wohl nicht....

    ***20 Jahre o2***

  • Verstehe das ganze nicht... Ich bin ein Hardcore-User mit 8 bis 20 GB im Monat! Die Verbindung trenne ich zum Teil auch nicht! Base trennt die Verbindung nach 24 Stunden auch nicht automatisch! Hatte mal über 50 Stunden http://www.power-radio.de am laufen! :D


    Gruss, Keule

    Im Einsatz:
    Telekom: Congstar Prepaid
    Vodafone: 1&1
    E-Plus: blau.de
    o2: Loop mit Flatrate und Easy Money

  • clarke: Wer redet denn von Filesharing? Also in meinem Schreiben steht diesbezüglich nichts drin.


    Aber: Ich war ja schon im base und Eplus Laden und hab auch imt der Hotline telefoniert. Die im Laden konnten nicht weiterhelfen, konnten die Kündigung nur auch nicht nachvollziehen, die bei der Hotline wußte nicht was sie tun soll und konnte die Kündigung aus Ihrer privaten Sicht auch nicht verstehen (hatte wohl Angst selbst noch gekündigt zu werden) und hat von mir wohl zum ersten mal von einer Kündigung erfahren.


    Was mir die nette Frau an der Hotline aber sagen konnte: Wenn ich Widerspruch einlege, bleibt die Kündigung dennoch bestehen bis die Sache endgültig geklärt ist. Das heißt: Nur durch den Widerspruch hat man trotzdem nicht weiterhin einen Internetzugang.


    Für mich persänlich hat die Sache mit dem gleichen Anwalt noch den Hintergrund, dass ich im selben Ort wohne und es somit uach eine praktische Sache ist direkt zum gleichen zu gehen, da unser bisheriger Anwalt vor ein paar Jahren verstorben ist und wir eh nen neuen brauchen.

  • Ein einzelner Benutzer kann einen UMTS-Knoten unter Umständen auch lahmlegen. Bei meinem BASE-Shop wurde mir ein Beispiel erlätert (Wahrheitsgehalt nicht sicher): In Leipzig hat ein einzelner Benutzer eine UMTS-Knoten so stark beansprucht, dass er versucht wurde ausfindig zu machen. Das gelang E-Plus aber nicht (das bezweifle ich). Am ende blieb E-Plus angeblich nur die Möglichkeit, den Knoten kollabieren zu lassen.


    Fakt ist aber, dass ein Knoten nur eine gewisse Bandbreite und Anzahl an Nutzern zulässt. Lang nicht so breitbandig wie bei z. B. DSL. Wenn Du an einem Knoten nur 10 Ports zur Verfügung hast (idealisiert), aber 8 davon mit dauerhaft angemeldeten Benutzern belegt sind, stehen nur 2 Ports zur weiteren Verwendung offen. Den Rest kann sich jeder selbst ausmalen. 50 weitere Bentuzer wollen gleichzeitg auf 2 Ports zugang finden. Das wurmt E-Plus jetzt.


    Die E-Plus hat sehr viele günstige Angebote im Programm, um Neukunden zu gewinnen. Aber aufgrund der schlechten technischen Gegebenheiten kann sie nur einen kleinen Teil der wachsenden Benutzerzahl mit vertraglich gewährleisteter Leistung befriedigen.


    Nun versucht E-Plus einen großen Teil der knotenbelastenden Benutzer loszuwerden. Dies versucht sie mit einer "außerordentlichen Kündigung". Ob sie rechtmäßig handelt oder nicht. Es wird Medienberichte und so geben. Aber ein großer Teil der Betroffenen wird sich nicht wehren. Und darum geht es. Diese Masse an Wehrlosen wird einen grioßen Teil an deutschlandweiter Entlastung für die E-Plus-UMTS-Technik gewährleisten.


    Aber ich will nicht dazugehören! ;)

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