ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • Also, ich hab die Kündigung auch erhalten. Zum 3.4..


    Und ich kanns eigentlich ganz kurz machen: Ich wollte Internet, DSL gibts hier nicht, Internet per Kabelfernsehen auch nicht - blieb nur per Mobilfunk.


    Base bietet - und damit werben die: "Den ganzen Tag surfen - ohne jemals blank zu sein" und "[...]Ideal für alle, die ausgiebig surfen, mailen oder chatten. Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich, wie viel Volumen.[...]"


    Was heißt das? Sufen rund um die Uhr MUSS gehen. Widersprüchliches steht auch nicht in den AGBs. Das Kündigungsschreiben entspricht übrigens - von den persönlichen Daten abgesehen - genau dem welches ich erhalten habe. Fakt ist: Die Verbindung wurde nicht über mehrere Tage und auch nicht einmal über 24h gehalten. In einem Beitrag weiter vorne steht auch schon die Klausel mit der Trennung nach 24 Stunden. "über mehrere Tage hinweg" geht also gar nicht. Und wenn doch - deren Problem. Und was die "permanente Datenübertragung" betrifft: Die findet statt ob ich surfe oder nicht, weil deren Router sich mit meinem PC verständigt. Ganz ohne mein Zutun. Alles also Definitionssache. Davon abgesehen kann ich aber nicht leugnen das ich viel surfe - darum ja auch eine Flatrate und keine Fairflat oder Volumenflat oder sonstige Angebote mit überzogenen Preisen.


    Außerdem: Würden die Ihr Netz ausbauen und mit HSDPA fit machen, müßt ich nicht 5 Stunden auf nen Download warten, der sonst in 30 Minuten erledigt wäre. Mir kann schließlich keiner verbieten das ich mir mal nen netten Abend auf Youtube mache wobei auch ruck-zuck einiges an Traffic entsteht. Oder das ich Video on Demand nutze; oder oder... Möglichkeiten gibts viele. Und: Ich kauf mir ja auch kein Auto um es mir dann nur anzuschauen, ich fahre es auch. Oder eine Monatskarte für die Bahn. Verbieten die einem rund um die Uhr im Zug zu hocken und im Kreis zu fahren?


    Also: Ja, ich verursache Traffic. Aber es heißt ja auch "Ganz gleich, wie viel Volumen"! Ein Punkt in den AGBs welcher eine entpsrechende Nutzung verbietet existiert nicht. Klar, das Netz darf nicht - ich nenns mal so - sabotiert und somit für andere nicht nutzbar gemacht werden. Aber ich nutze meinen Datenkanal schließlich auch und halte ihn nicht nur ungenutzt offen um anderen den Zugang zu verwehren.


    Was die Nutzung von immer nur einem Ort aus betrifft: Hier gibts nunmal nichts anderes und ich lasse mich doch nicht dazu nötigen meinen Laptop durch die Gegend zu tragen nur damit ein Ortswechsel stattfindet?! Schließlich verkauen die Hardware, welche zur stationären Nutzung taugt. Zum Beispiel dieses Huawai USB-Modem.


    Wie oben schon erwähnt: Wer entsprechend wirbt, muß versprochenes und vertraglich festgehaltenes auch bringen. Bei uns geht die Sache ganz einfach zum Anwalt und da wäre ich nicht der Erste der sein Recht in genau der Sache auch bekommt!
    Eine Diskussion von wegen "aber das ist doch ne Mobilflat" usw. ist absolut unnötig - wie gesagt, die werben entsprechend für Ihr Produkt und müssen Ihr Werbeversprechen auch halten. Eine Flatrate ist eine Flatrate ist eine Flatrate. Mir gehts Messer im Sack auf weil ich mich wegen diesen ... jetzt mit noch so nem unnötigen Sch... rumärgern muß. Entschuldigt mich bitte, aber bei solch einem Dreck kann ich mich einfach nicht zurückhalten. Sowas macht mich so dermaßen wütend auf diese Vereine...

  • Jodan


    Wieviele GB hast Du im Monat verbraucht?


    Da Du die Datenflat auch stationär genutzt hast (was ja eigentlich nicht verboten ist), sieht es fast so aus, alsob Eplus die Staionärnutzer loswerden will....!?


    Gruß


    Tobias

    ***21 Jahre o2***

  • ich nutze die flat seit mittlerweile 1,5 Jahren semi-stationär (springen zwischen 2-3 orten im viertel-jahres-takt) und habe bisher noch kein Schreiben erhalten...



    cheers...

  • Zitat

    Original geschrieben von cware
    ich nutze die flat seit mittlerweile 1,5 Jahren semi-stationär (springen zwischen 2-3 orten im viertel-jahres-takt) und habe bisher noch kein Schreiben erhalten...


    Wie hoch ist denn dein Verbrauch?

    ***21 Jahre o2***

  • Auch ich habe dieses wunderbare Kündigungsschreiben erhalten, mit den selben Anschuldigungen. Ich habe der Kündigung widersprochen und, dass die Anschuldigungen jeglicher Grundlage entbehren. Weiterhin haben ich denen meine "normales" Surfverhalten erläutert und, dass ich keinerlei Dinge in den AGB finden kann, auf welche sie sich berufen.

  • Tob: Vertrag besteht erst seit Anfang-Mitte Dezember. Für Dezember sind in der Rechnung keine Angaben gemacht, im Januar warens 8GB im Februar 12,5GB. Tut aber absolut nichts zur Sache, eine Faltrate ist eine Flatrate.


    Und es sieht nicht so aus als ob Eplus die stationären Nutzer loswerden will, sondern viel mehr so, dass Eplus diejenigen loswerden wollen die so viel Traffic verursachen das die nichts mehr dabei verdienen verglichen mit anderen. Und anscheinend jammerd Eplus da auf einem sehr hohen Nivea. Und da geht auch nicht darum das Netz performanter zu machen, sondern darum das die selbst Kohle brauchen um Ihr Netz mal auszubauen um an die Konkorruenz anschließen zu können. Man muß nur mal bedenken das andere Anbieter mit HSDPA 7,2Mbit werben, während Eplus nicht mal die 384kbit/s gescheit gebacken bekommt.


    chefgott: "[...]die Flat verbotener Weise nutzt[...]" Was soll das denn heißen? Wie ich schon geschrieben habe: die Sache geht ab zum Anwalt. Das wär ja noch schöner wenn die Verträge einfach so kündigen wenn man ihnen nicht passt; und die haben umgekehrt ne nette Klausel in den AGBs mit welchen sie eine Nutzung "überall" ausschließen...


    Jens: Was erhoffst du dir dadurch? Die lesen das durch, lachen sich ins Fäustchen und antworten dir, dass die Kündigung weiterhin bestand hat. Geh lieber gleich zum Anwalt. Der lacht dann über die und holt sich sein Geld anschließend von denen - du hast schließlich recht. Denen gehört einfach eins auf den Deckel. Mit larifari Briefen die man selbst tippt erreicht man da nichts. Kommst du mit dem Anwalt, dann merken sie das du ernst machst und sie wissen genau, dass ihre fadenscheinigen Anschuldigungen vor Gericht keinerlei Substanz haben.

  • Jodan:
    Dein Anwalt wird denen das Gleiche schreiben, wie ich es denen (mit Ausdruck ihrer Homepage, also nur die Seite für die Falt) auch geschrieben habe per Fax mit Fristsetzung zum 01.04.08 bzgl. einer Stellungnahme und konkreter Erklärung gegen was ich denn verstoßen haben soll. Zusätzlich habe ich den Vermerk gemacht, dass sie bisher alle Leistungen meinerseits erhalten haben (Rechnungsbetrag konnte ohne Rücklast abgebucht werden).
    Den Weg zum Anwalt behalte ich mir als nächsten Schritt vor, wenn sie nicht entsprechend meinen Vorstellungen (was Recht ist, soll auch Recht bleiben) reagieren.


    @all:
    Mein Volumen war monatlich unter 5 GB. Und dies dürfte ja wohl wirklich nicht zuviel verlangt sein. Ich rufe meine Mails damit ab und surfe. Zugegeben, meine Mails (dienstlich) haben oft große Anhänge - aber darf / kann entsprechend ihrer Homepage dies ja wohl zu Hause, im Büro und sogar unterwegs nutzen. Vielleicht sollte ich öfters mit dem Zug fahren und via Laptop dann online gehen - damit ich auch den Spaß auch unterwegs nutze und nicht nur zu Hause / im Büro, und somit alle Nutzungsorte auch wirklich nutze. ;-)

  • Jens: Du hast denen eine Frist zum 1. April gesetzt? Passend zum Aprilscherz, oder? Wann hast du denn das Fax abgeschickt, war das auch gestern als den du deinen Beitrag hier verfasst hast, dass man auch dir gekündigt hat? Und: Ich würde darauf wetten das du morgen keine Antwort hast.
    Deine 5GB spielen eigentlich auch keine Rolle. Also ich mein ich bin nicht der erste ders in diveren Foren gepostet hat bzw. zitiert hat "[...]Ganz gleich, wie viel Volumen[...]". Wir reden immer noch von derselben Flatrate; an der Artikelbeschreibung der beworbenen Dienstleistung hat sich nichts geändert.


    Ach, und mit der Angabe von:

    Zitat

    meine Mails (dienstlich) haben oft große Anhänge

    wär ich vorsichtig. Mag sein das es heißt "zu Hause, im Büro" aber es geht dabei um eine private Nutzung. dienstliche Mails mit großen Anhängen entsprechen einer gewerblichen Nutzung und die, naja, ist nicht inhalt der angebotenen Dienstleistung. Die Flat ist für Privatnutzer...


    daniel: Die Verbraucherschutzbehörde verlangt für eine Beratung auch Geld - da kannst du auch gleich zum Anwalt gehen. Das schenkt sich im Preis nicht all zu viel: Preise Verbaucherzentrale RLP, Anwaltkostenrechner


    Ich kann also nur jedem raten: Geh zu nem Anwalt, der klärt dich auch günstig auf. Vor allem: Lasst euch nicht verarschen. Vertrag ist Vertrag - so lange die Dienstleistung nicht für illegale Dinge genutzt wurde kann eigentlich keiner was wollen. Oder? Also!

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