ausserordentliche Kündigung BASE Internet Flat

  • Wundert mich ehrlich gesagt auch. Wie erwähnt hat sich bei mir das Problem ja vorerst erledigt, da ich ja mittlerweile dank t-mobile wieder online geh. Und solange keine unberechtigten Rechnungen (wie die erwähnten 75%) kommen, wird mein Anwalt auch nichts mehr weiter unternehmen. Kann sein, dass die anderen dank ausserordentlicher Kündigung momentan keine Möglichkeit haben ins Internet zu gehen um uns hier up to date zu halten...


    Und danke für den Link.

  • Zitat

    Original geschrieben von Leohund
    War nicht viel über Base, zumindest wurde es und Congstar auch erwähnt, und mehr über Arcor. Bestimmt keine gute Werbung für die Jungs.


    Warum auch über Congstar, die haben die Verträge fristgerecht gekündigt.

  • Weil jetzt auch andere Anbieter auf die "Idee" der fristlosen Kündigung kommen: Ich bin der Meinung man sollte alle Anbieter, die explizit und irreführend mit dem Begriff "Flatrate" werben, abmahnen, daß sie die Verwendung dieses Begriffes zu unterlassen haben, wenn der Benutzer sie nicht als solche nutzen darf. Flatrate ist Flatrate ohne Wenn und Aber, ohne versteckte Klauseln in den AGB, ohne Fallstricke. Alles andere ist eine eingeschränkte Flatrate und bei Verwendung des Begriffes "Flatrate" irreführend.

  • einstweilige verfügung gegen EPlus


    Habe die ganzen Beiträge erst jetzt gelesen, deshalb hier kurz mal meine Meinung :


    EPlus bietet eine volle Flatrate an und muss diese daher auch zur Verfügung stellen.
    Die meisten der fristlosen Kündigungen dürften daher rechtswidrig sein. Aus diesem Grunde habe ich bereits vor 2 Wochen, kurz nachdem ich die Kündigung erhalten habe, eine einstweilige Verfügung gegen EPlus erwirkt. Ein paar Stunden nachdem EPlus meinen UMTS Zugang abgeschaltet hatte war ich wieder online. Wer Interesse an der EV hat, kann sich bei mir melden : machi01@web.de


    Die EV kann jetzt hier : http://www.machi.de/ev/ angesehen werden

  • hallo bin auch mal wieder on. wollte blos einmal wissen ob jemand schon antwort von BASE/E_PLUS auf den widerspruch habt.
    bei mir ist totale "funkstille" nix gehört.

  • Re: einstweilige verfügung gegen EPlus


    Zitat

    Original geschrieben von machi
    Habe die ganzen Beiträge erst jetzt gelesen, deshalb hier kurz mal meine Meinung :


    EPlus bietet eine volle Flatrate an und muss diese daher auch zur Verfügung stellen.
    Die meisten der fristlosen Kündigungen dürften daher rechtswidrig sein. Aus diesem Grunde habe ich bereits vor 2 Wochen, kurz nachdem ich die Kündigung erhalten habe, eine einstweilige Verfügung gegen EPlus erwirkt. Ein paar Stunden nachdem EPlus meinen UMTS Zugang abgeschaltet hatte war ich wieder online. Wer Interesse an der EV hat, kann sich bei mir melden : machi01@web.de


    Die EV kann jetzt hier : http://www.machi.de/ev/ angesehen werden


    Hab' zwar nicht direkt mit der Sache zu tun, finde dein Vorgehen aber absolut klasse :top:
    Gut, dass es solche Leute gibt!

  • Da ich einige Mails zur EPLus Flatrate - Kündigung erhalten habe und ich aus zeitgründen nicht auf alle antworten kann schreibe ich hier jetzt mal kurz was mir zu der Sache noch so einfällt.


    Da ich kein Rechtsanwalt bin und somit auch keine Rechtsberatung betreiben darf kann ich niemandem zu irgendwelchen rechtlichen Schritten raten. Ich werde daher beschreiben, was ich machen würde wenn meine Flat noch immer abgeschaltet wäre bzw. wie ich vorgehen würde, wenn EPlus meine Flat wieder abschaltet. Was Ihr mit diesen Infos anfang ist dann Eure Sache.


    Eine einstweilige Verfügung konnte ich deshalb durchsetzen da erstens vieles dafür spricht, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist und ausserdem in meinem Fall eine sog. Eilbedürftigkeit vorliegt. Ich hatte nämlich zum Zeitpunkt der Kündigung durch EPlus keinen Festnetzanschluss und meine UMTS Verbindung stellte für mich den einzigen Zugang zum Internet und damit zu täglichen Informationen wie z.B. Nachrichten oder Radio dar. Daher war in meinem Fall eine sog. Eilbedürftigkeit gegeben und deshalb konnte meinem Antrag auf Erlass einer EV stattgegeben werden.


    Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung habe ich selbst verfasst, hierfür benötigte ich keinen Rechtsanwalt. Hätte ich die EV nicht selbst verfassen können, wäre ich zum Amtsgericht gegangen, hätte mir den oder die zuständige/n Rechtspfleger/in gesucht und hätte meinen Antrag auf EV dort zu Protokoll eingereicht. Wenn ich die Kosten hierfür nicht hätte aufbringen können, hätte ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt.


    Einen Widerspruch gegen die Kündigung durch EPlus habe ich nicht in Erwägung gezogen, da hierfür die durch EPlus gesetzte Frist schlicht zu kurz war. Meine Kündigung erhielt ich an einem Freitag, am darauf folgenden Dienstag sollte die UMTS Verbindung beendet werden. Mein Widerspruch wäre damit ohnehin nicht rechtzeitig bei EPlus eingegangen. Im Übrigen bin ich davon ausgegangen, dass ein Widerspruch sowieso nichts bewirkt hätte, deshalb habe ich mir diesen Schritt gleich geschenkt.


    Wäre meinem Antrag auf Erlass einer EV nicht stattgegeben worden hätte ich EPlus unter Fristsetzung von z.B. 10 Tagen aufgefordert meinen Anschluss wieder anzuschalten. Danach hätte ich eine Feststellungsklage gegen EPlus eingereicht mit dem Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass das Vertragsverhältnis mit EPlus fortbesteht. Außerdem hätte ich mir einen UMTS - Zugang bei einem anderen Anbieter besorgt und die mir entstehenden Mehrkosten EPlus in Rechnung gestellt. In diesem Fall hätte ich dann EPlus unter Fristsetzung zur Zahlung des mir entstandenen Schadens aufgeordert und, sofern keine Zahlung erfolgt, zugleich mit dem Feststellungsantrag Schadensersatzklage gegen EPlus eingereicht.


    Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich hier nur meine Meinung wiedergebe bzw. beschreibe, was ich machen würde oder gemacht hätte wenn EPlus meine Flat dauerhaft abgeschaltet hätte.


    Keinesfalls betreibe ich hier Rechtsberatung und empfehle insbesondere niemandem irgendwelche rechtlich relevanten Schritte einzuleiten. Was Ihr mit meinen Infos anfangt, ist allein Eure Sache.

  • Hi Machi,


    Hi,


    hab gelesen, dass du gegen die kündigung von base eine einstweilige verfügung durchgesetzt und deine karte wieder aktiviert wurde.
    Mein bruder wurde auch am 4. April gekündigt und hat ca 2 wochen danach einspruch eingelegt. Bisher hat er von base nichts gehört und ich denke da kommt auch nichts mehr. Für ihn ist es leider die einzige möglichkeit hier online zu gehen.


    Über informationen und hinweise wie mein bruder auch solch eine einstweilige verfügung durchsetzten kann wäre ich dir sehr dankbar.
    Mein bruder ist jedoch auszubildender und hat kein geld für einen anwalt.


    Vielen dank im vorraus für jegliche hilfe.

  • base sitz das problem aus.Ich habe auch noch keine antwort auf meinen widerspruch.
    da ich arbeitslos bin kann ich mir leider auch keinen anwalt leisten und hoffe das base nun mal reagiert.
    ich hab auch keinen festnetz anschluß mehr weil die telekom zu teuer für mich ist und dsl bekommen wir in unseren viertel auch nicht weil zur wende das super moderne glaßfaser-kabel gelegt wurde und die telekom es nicht packt dsl zu legen.umts ist für mich die einzige möglichkeit ins netz zu gehen

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