Gewerbeanmeldung - kaufen in gewerbeshops?

  • Das mit diesen "Gewerbeshops" ist wirklich kein Problem. Wenn Dir so einer was verkauft, nachdem du mit der Bestätigung Deiner Gewerbeanmeldung wedelst, geht das nur euch beide was an, wir haben schliesslich Vertragsfreiheit. Da gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen (ausser das normale Vertrags-BGB-Zeug), das ist allein eure Sache.


    Allerdings würde ich mir die Preise vorher genau ansehen. Die allermeisten Grosshändler werden erst interessant, wenn man grössere Stückzahlen abnimmt (und wenn Du mal eben schnell für 5000eur eine Palette Displex bestellst, brauchst du eh den Gewerbenachweis nicht mehr, dann beliefern die dich auch so).
    Metro ist vielleicht ganz witzig, aber in Zeiten der allgemeinen Ladenöffnungszeiten mindestens bis 22.00Uhr (zumindest hier in Berlin) auch nicht mehr so spannend.
    Manchmal bekommst du aber in solchen Läden für Wiederverkäufer Sachen, die du sonst nirgends bekommst, weil sich kein Einzelhändler das hinlegt (z.B. hier im Modezentrum, oder bei speziellen Technikversendern/Bauteile). Das war für mich damals eigentlich der Hauptgrund, die Sache durchzuziehen.


    Und nicht vergessen: Zwischen Gewerbetreibenden gilt auch nicht die Preisauszeichnungsverordnung, d.h. die Preise werden ohne Steuern in den Katalogen/Preisschildern angegeben. An der Kasse und auf der Rechnung kommt dann mindestens noch die Umsatzsteuer dazu. Ein "richtiger" Gewerbetreibender mit Umsatzsteuer-ID bekommt das sofort von seinem Finanzamt wieder, bzw. kann das gegen die Umsatzsteuerzahlungen seiner privaten Endkunden aufrechnen, weil diese Steuerart ja nur vom Endverbraucher erhoben wird, nicht von den ganzen Zwischenhändlern/Herstellern. Sie wird aber bei jedem einzelnen Geschäft erstmal berechnet, weil ja keiner weiss, ob der Käufer Endkunde oder Eigenverbraucher oder Zwischenhändler ist (das wedeln mit dem "Gewerbeschein" hat für diesen Fall keinerlei Bedeutung, auch in der Metro zahlt jeder erstmal die 19%!).
    Du solltest nun diese Beträge nur beim Finanzamt anmelden (und damit erstattet bekommen), wenn du ein echtes Gewerbe führen willst, denn sonst kann es passieren, dass du bei einem pseudo-Gewerbe diese Beträge irgendwann wieder rückerstatten musst. Das wäre zwar immer noch nicht illegal, sondern allenfalls ein zinsloser Kredit vom Finanzamt, ist aber für deine persönliche Kalkulation vielleicht eher lästig.


    Solange du das nicht machst, sondern weiterhin ganz normal einkaufst, gibt es nichts illegales an einem "pseudo-Gewerbe", bis auf die lästigen Randerscheinungen, wie Wohnungsamt (Zweckentfremdung, mal in die Gemeindesatzung schauen) oder ähnliches, was aber eben von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird.


    Fazit: Dein Handeln verstösst gegen kein aktuelles deutsches Gesetz, allerdings gibt es ein paar Haken (Umsatzsteueranmeldung, Preisniveau), die man sich durchaus mal ansehen kann.
    Was sich übrigens auch noch lohnen könnte, sind Grosshändler für Autoersatzteile. Ich bekomme hier bei einem auch (je nach Teileart) 10-40% und kann mir alles schnell holen, wenn für die alten Kisten mal ein Endschalldämpfer oder eine Wasserpumpe nötig ist. Lohnt sich ganz besonders, wenn man "bastelintensive" Alt-Gebrauchtwagen hat....

  • Noch so als Anmerkung: Im B2B-Bereich gibts auch keine sonst so üblichen "Vergünstigungen", z.B. das 14-Tage-Rückgaberecht, das ist nur für Endkunden in Endkundenshops. Wenn du also auf die Idee kommst dir einen 3000-Plasma mal zum angucken zu bestellen, wirst du ihn höchstens noch in der Bucht wieder los.



    MfG Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    also über dein Statement kann ich nur *kopfschüttel*. Gerwebe anmelden, Gewerbe abmelden kann jeder Bürger wie er lustig ist. Daran gibt es nix illegales.


    Und bei Metro einkaufen und bezahlen ist auch nichts illegales. Immerhin wird an der Kasse der Bruttobetrag bezahlt! Ob du die Beträge später bei deiner UST-Voranmeldung angibst bleibt dir überlassen.


    Fälschen, das ist illegal. Aber davon war hier nie die Rede.


    Lies doch erstmal richtig *kopfschüttel* :confused:

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Was sich übrigens auch noch lohnen könnte, sind Grosshändler für Autoersatzteile. Ich bekomme hier bei einem auch (je nach Teileart) 10-40% und kann mir alles schnell holen, wenn für die alten Kisten mal ein Endschalldämpfer oder eine Wasserpumpe nötig ist. Lohnt sich ganz besonders, wenn man "bastelintensive" Alt-Gebrauchtwagen hat....


    Genau wegen Autoersatzteilen habe ich mir auch schon überlegt einen Gewerbeschein zu beantragen.
    Da gibt es nicht nur %e von Großhändlern, sondern auch von den ganzen Autohäusern, wenn man mal ein Originalteil braucht.
    Was für einen Gewerbeschein braucht man dafür?


    Du schreibst ja "lästige Randerscheinungen".
    Welche gibts da, die man beachten sollte? Was genau ist die Zweckentfremdung - ist es untersagt sein Gewerbe in seinen Privaträumen zu führen und wie kann man das umgehen?

  • Da gibts ein Feld auf dem Anmeldezettel "Zweck des Gewerbes". Ich habe damals "Vertrieb technischer Erzeugnisse" reingeschrieben.
    Dem Beamten war das auch erst etwas schwammig und hat mich ein bisschen ausgefragt, denn bestimmte Gewerbe sind ja erlaubnispflichtig (z.B. der Handel mit Waffen, radioaktiven Stoffen oder Müll, für solche Sachen bräuchte man dann noch weitergehende Genehmigungen, die vor der Gewerbeanmeldung erledigt werden müssten).
    Ich hab ihn aber beruhigt und erklärt, dass es sowas eher nicht sein würde. Stempel drauf und die Sache war erledigt.
    Nach 14 Tagen kam dann der Brief vom Wohnungsamt (noch vor dem Finanzamt), die festgestellt hatten, dass an der angegebenen Adresse im Grundbuch kein Gewerberaum eingetragen ist. Keine Ahnung, ob es solche Sachen heute noch gibt, aber zumindestens bis Ende der 90er Jahre bestand in Berlin(West/Ost) noch eine staatliche Wohnungsbewirtschaftung. Wohnungen waren extrem knapp (kann ich mich selbst noch an üble Wohnungssuche in den 80ern erinnern) und es war z.B. nichtmal erlaubt, dass ein privater Hausbesitzer in seiner 5stöckigen Hütte einfach in das Erdgeschoss einen Arzt oder ne Kneipe reinsetzt, obwohl er damit wesentlich mehr als mit einer Privatwohnungsvermietung verdient hätte.
    Genauso war es auch verboten, einfach mal seine eigene Wohnung in einen Lagerraum für sein Handelsgewerbe umzuwandeln, man hätte also sehen müssen, wo man seinen Lagerraum herbekommt oder versuchen, wenigstens einen Raum umgewidmet zu bekommen. Zusätzlich gab es noch ein Leerstandsverbot!
    Aber wenn ich das jetzt so nochmal durchlese, frage ich mich, ob es diese Wohnungszwangsbewirtschaftung jetzt 10 Jahre später noch gibt, hab mich aber seitdem nicht mehr mit solchen Sachen beschäftigt.


    Also: Du musst nur drauf achten, dass der Gerwerbezweck nicht nach erlaubnispflichtigem Gewerbe aussieht (sonst kommt bald das Ordnungsamt). Ansonsten kommt sicher bald das Finanzamt, eine Umsatzsteuer-ID ist aber nicht erforderlich, wenn Du ein sogenanntes Kleingewerbe nach UStG betreibst (§12, soweit ich mich erinnere). Du sparst dann eben nicht die 19% aus deinen ganzen pseudo-Gewerbe-Geschäften, hast aber von daher vom Finanzamt Ruhe, nachdem du das denen vielleicht einmal erklärt hast. Einkommenssteuerpflichtig ist natürlich auch ein Kleingewerbetreibender (das hat ja nichts mit der Umsatzsteuer zu tun) und es kann sein, dass die dich nach 2 Jahren mal um eine Steuererklärung bitten (theoretisch, ist weder mir, noch einem den ich kenne passiert).


    Am einfachsten (wenn das "Gewerbe" nur dem Privateinkauf dienen soll): Anmelden, abmelden und sowohl Durchschrift der Gewerbeanmeldung (vulgo: "Gewerbeschein") als auch Metrokarte behalten. Fragt eh nie wieder einer nach irgendwas. Ein befreundeter Handyhändler (ein "echter", hat sogar einen Laden) benutzt für den Einkauf immer noch seine 15 Jahre alte Gewerbeanmeldung (kaum noch lesbar *lol*). Sozusagen einen jährlich erneuerbaren "Gewerbeausweis" gibt es nämlich nicht, das ist ein oft anzutreffendes Gerücht.


    Viel Spass!

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Also: Du musst nur drauf achten, dass der Gerwerbezweck nicht nach erlaubnispflichtigem Gewerbe aussieht (sonst kommt bald das Ordnungsamt).

    Nennt sich dann bspw. "Handel mit Waren aller Art, soweit hierzu eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist, insbesondere Handel mit Elektronik".


    Zitat

    Ansonsten kommt sicher bald das Finanzamt,

    Evtl. noch das Ordnungsamt (wegen den schon genannten Räumen), die IHK (wegen einer Mitgliedschaft), das Landratsamt (das Müllgebühren abzocken will), ... Und natürlich viel viel Werbung per Post und auch per Telefon. Mit Datenschutz hat es der Staat ja schon lange nicht mehr so.


    Zitat

    Am einfachsten (wenn das "Gewerbe" nur dem Privateinkauf dienen soll): Anmelden, abmelden und sowohl Durchschrift der Gewerbeanmeldung (vulgo: "Gewerbeschein") als auch Metrokarte behalten.

    Möglicherweise ist das ja illegal. Aber das erklärt diger sicher noch.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • Zitat

    Original geschrieben von petersandi

    Möglicherweise ist das ja illegal. Aber das erklärt diger sicher noch.


    ...glaub ich nicht ;)

  • Moin,


    interessiere zwecks Inanspruchnahme eines rabattierten o2-Tarifs auch für die Anmeldung-Abmeldungstaktik. Dazu habe ich ein paar Fragen:


    1. Bekommt man den Schein sofort auf dem Amt mit oder wird der erst erstellt und dann zugeschickt?


    2. Welche Unterlagen außer Ausweis werden benötigt?


    3. Wegen Zweckentfremdung/ Besuch vom Wohnungsamt: Das greift nicht, wenn man in einem EFH wohnt, welches Eigentum des Bewohners ist, oder?


    4. Abmeldung kostet doch sicher wieder Gebühren?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Also erstmal scheint des jede Gemeinde manchmal ein wenig anders zu machen. Zumindest im Großraum Köln war es immer so:


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    1. Bekommt man den Schein sofort auf dem Amt mit oder wird der erst erstellt und dann zugeschickt?


    Hingehen, Wisch unterschreiben, Geld hinlegen, Wisch mitnehmen; Fertig! :D


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    2. Welche Unterlagen außer Ausweis werden benötigt?


    Sofern Du jetzt keine Gastronomie oder ähnliches aufmachen willst, nichts. Ausweis (einen gültigen natürlich; und abgelaufen sollte er auch nicht sein :) )


    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    3. Wegen Zweckentfremdung/ Besuch vom Wohnungsamt: Das greift nicht, wenn man in einem EFH wohnt, welches Eigentum des Bewohners ist, oder?


    Häh? :confused:


    Ich verstehe jetzt nicht den Zusammenhang mit der Anmeldung eines Gewerbes. Du kannst so einen Schein auch beantragen, wenn Du im Puff wohnst :D



    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    4. Abmeldung kostet doch sicher wieder Gebühren?


    Bisher habe ich dafür nichts bezahlen müssen, auch die Ummeldung bei Umzug war bisher umsonst.


    Aber wie gesagt, es soll Gemeinden geben, die das manchmal etwas anders handhaben.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    zwecks Inanspruchnahme eines rabattierten o2-Tarifs auch für die Anmeldung-Abmeldungstaktik


    Nicht Dein Ernst, bei der dreimarkfünfzig Firma auch noch Rabatte gewerblicher Natur von 50 Cent zu wollen, oder? :eek: :eek:

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