Das mit diesen "Gewerbeshops" ist wirklich kein Problem. Wenn Dir so einer was verkauft, nachdem du mit der Bestätigung Deiner Gewerbeanmeldung wedelst, geht das nur euch beide was an, wir haben schliesslich Vertragsfreiheit. Da gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen (ausser das normale Vertrags-BGB-Zeug), das ist allein eure Sache.
Allerdings würde ich mir die Preise vorher genau ansehen. Die allermeisten Grosshändler werden erst interessant, wenn man grössere Stückzahlen abnimmt (und wenn Du mal eben schnell für 5000eur eine Palette Displex bestellst, brauchst du eh den Gewerbenachweis nicht mehr, dann beliefern die dich auch so).
Metro ist vielleicht ganz witzig, aber in Zeiten der allgemeinen Ladenöffnungszeiten mindestens bis 22.00Uhr (zumindest hier in Berlin) auch nicht mehr so spannend.
Manchmal bekommst du aber in solchen Läden für Wiederverkäufer Sachen, die du sonst nirgends bekommst, weil sich kein Einzelhändler das hinlegt (z.B. hier im Modezentrum, oder bei speziellen Technikversendern/Bauteile). Das war für mich damals eigentlich der Hauptgrund, die Sache durchzuziehen.
Und nicht vergessen: Zwischen Gewerbetreibenden gilt auch nicht die Preisauszeichnungsverordnung, d.h. die Preise werden ohne Steuern in den Katalogen/Preisschildern angegeben. An der Kasse und auf der Rechnung kommt dann mindestens noch die Umsatzsteuer dazu. Ein "richtiger" Gewerbetreibender mit Umsatzsteuer-ID bekommt das sofort von seinem Finanzamt wieder, bzw. kann das gegen die Umsatzsteuerzahlungen seiner privaten Endkunden aufrechnen, weil diese Steuerart ja nur vom Endverbraucher erhoben wird, nicht von den ganzen Zwischenhändlern/Herstellern. Sie wird aber bei jedem einzelnen Geschäft erstmal berechnet, weil ja keiner weiss, ob der Käufer Endkunde oder Eigenverbraucher oder Zwischenhändler ist (das wedeln mit dem "Gewerbeschein" hat für diesen Fall keinerlei Bedeutung, auch in der Metro zahlt jeder erstmal die 19%!).
Du solltest nun diese Beträge nur beim Finanzamt anmelden (und damit erstattet bekommen), wenn du ein echtes Gewerbe führen willst, denn sonst kann es passieren, dass du bei einem pseudo-Gewerbe diese Beträge irgendwann wieder rückerstatten musst. Das wäre zwar immer noch nicht illegal, sondern allenfalls ein zinsloser Kredit vom Finanzamt, ist aber für deine persönliche Kalkulation vielleicht eher lästig.
Solange du das nicht machst, sondern weiterhin ganz normal einkaufst, gibt es nichts illegales an einem "pseudo-Gewerbe", bis auf die lästigen Randerscheinungen, wie Wohnungsamt (Zweckentfremdung, mal in die Gemeindesatzung schauen) oder ähnliches, was aber eben von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird.
Fazit: Dein Handeln verstösst gegen kein aktuelles deutsches Gesetz, allerdings gibt es ein paar Haken (Umsatzsteueranmeldung, Preisniveau), die man sich durchaus mal ansehen kann.
Was sich übrigens auch noch lohnen könnte, sind Grosshändler für Autoersatzteile. Ich bekomme hier bei einem auch (je nach Teileart) 10-40% und kann mir alles schnell holen, wenn für die alten Kisten mal ein Endschalldämpfer oder eine Wasserpumpe nötig ist. Lohnt sich ganz besonders, wenn man "bastelintensive" Alt-Gebrauchtwagen hat....