Ist das juristisch zulässig?
"Ein Tarifwechsel ist nur bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis möglich. Sollten Sie das Vertragsverhältnis vor dem beantragten Tarifwechsel wirksam gekündigt haben, so wird die Kündigungswirkung durch den beantragten Tarifwechsel einvernehmlich aufgehoben. Das Vertragsverhältnis wird so weitergeführt, als wäre die Kündigung nicht erfolgt."
Das steht bei Telco in den FAQs.
Und: Gilt das auch bei anderen SPs? Konkret habe ich z.B. bei debitel und Vodafone nach der Kündigung nochmal einen Wechsel durchgeführt und bin jetzt verunsichert, ob ich nochmal kündigen muss.