Hallo,
wenn ich einen Vertrag mit einem Handy kaufe, sind das rechtlich zwei verschiedene Kaufverträge?
Würde mich über eine fundierte Antwort freuen!
Grüße
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Hallo,
wenn ich einen Vertrag mit einem Handy kaufe, sind das rechtlich zwei verschiedene Kaufverträge?
Würde mich über eine fundierte Antwort freuen!
Grüße
Der Erwerb des Handys sit auf jeden Fall ein Kaufvertrag (§ 433 BGB). Der "Handyvertrag" hingegen ist kein Kaufvertrag, sondern ein Dienstvertrag (§ 611 BGB).
Was würde dann eigentlich passieren wenn ich den Vertrag nutzen würde und den Kaufvertrag fürs Handy widerrufen würde? Bekommt man dann den Kaufpreis von nem Euro erstattet ?
Da hätte der Anbieter sicher nichts gegen! Kompliziert wird's andersrum.
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