Mal eine Frage an die Fachleute:
Wie sind die Regelungen der BNetzA für "kurze" Ortsnetzrufnummern? Konkret geht es hier um eine 0xxxx / xxx. Die Nummer hat vor drei Jahren schon einmal einen Eigentümerwechsel mitgemacht. Lief das mit einem Trick der DTAG oder kann ich davon ausgehen, den Nutzer problemlos wechseln zu können? Wenn nein: hat vielleicht jemand Erfahrung, ob die DTAG solche Fälle auch "einfach so" schaltet?