Kurze Rufnummern: Erhalt möglich?

  • Mal eine Frage an die Fachleute:


    Wie sind die Regelungen der BNetzA für "kurze" Ortsnetzrufnummern? Konkret geht es hier um eine 0xxxx / xxx. Die Nummer hat vor drei Jahren schon einmal einen Eigentümerwechsel mitgemacht. Lief das mit einem Trick der DTAG oder kann ich davon ausgehen, den Nutzer problemlos wechseln zu können? Wenn nein: hat vielleicht jemand Erfahrung, ob die DTAG solche Fälle auch "einfach so" schaltet?

  • also wenn du nur den Besitzer wechseln willst ist das kein Problem, natürlich nur wenn der Anschluss noch besteht. Aber wenn der Anschluss erstmal weggekündigt ist, ist auch die Nummer weg und es wird sehr, sehr schwer die Nummer wieder aufleben zu lassen.


    Aber in deinem Fall sehe ich da nicht so das Problem.


    Gruß Jens

  • Re: Kurze Rufnummern: Erhalt möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Konkret geht es hier um eine 0xxxx / xxx.


    Also es geht um eine Nummer mit 8 Ziffern (Nummer+Vorwahl+0). Ist das eine einzelne Nummer, oder ein Rufnummernblock für Anlagenanschlüsse? Da wird es schon kritisch, da diese Nummer SEHR kurz ist. AFAIK dürfte diese Nummer nicht mehr den Eigentümer wechseln, sondern müsste an die BnetzA zurückfließen. Je nach Vorwahlbereich ist ja aktuell 11-12 Ziffern vorgeschrieben für Neuanschlüsse. Diese Nummer blockiert also gut 1000 neue Rufnummern.
    Um den Eigentümer zu wechseln, solltet ihr daruf verzichten den Anschluss zu kündigen. Erst den Anschlussinhaber wechseln, und dann kann man die Nummer auch falls gewünscht wegportieren. Ein Trick um einen kompletten offensichtlichen Eigentümerwechsel zu vollziehen, könnte sein, erst einen Zweitinhaber einzutragen und dann nach einigen Wochen den Erstinhaber zu streichen.

  • Zitat

    Ist das eine einzelne Nummer, oder ein Rufnummernblock für Anlagenanschlüsse?


    Das ist eine einzelne Nummer am Mehrgeräteanschluss. Deswegen ja ;)


    Zitat

    Da wird es schon kritisch, da diese Nummer SEHR kurz ist.


    Stimmt. In dem Ortsnetz aber wohl üblich. Googeln bringt fast ausschließlich dreistellige Nummern zum Vorschein. Da muss man recht optimistisch verteilt haben. Manche haben sogar noch ihre Faxnummer dreistellig.


    Zitat

    Um den Eigentümer zu wechseln, solltet ihr daruf verzichten den Anschluss zu kündigen. Erst den Anschlussinhaber wechseln, und dann kann man die Nummer auch falls gewünscht wegportieren.


    Es gibt in dem Kaff natürlich nur die DTAG ;) Wie würde das denn aussehen? Muss man denen etwas spezielles sagen? Zum Vorhaben: Der Anschluss soll auf einen C&S umgestellt werden und von einer Privatperson auf eine GmbH übergehen. Reihenfolge ist wurscht und Übergang kann notfalls auch über einen längeren Zeitraum verlaufen.


    Klingt für mich danach, dass man statt Händler mit Auszahlung lieber direkt die T-Com damit beauftragt. Oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR Der Anschluss soll auf einen C&S umgestellt werden und von einer Privatperson auf eine GmbH übergehen.


    Wenn die Rufnummer auf eine andere Person übertragen werden solle ginge es mit dem Trick als Mitinhaber und dann den Erstinhaber löschen.


    Aber Mitinhaber können imho nur Personen sein und keine GmbH.

  • Mittlerweile geht der BNetzA-Server wieder und ich habe mir mal die Vorschrift angesehen. Demnach kann man die Rufnummer übertragen, sofern folgendes erfüllt ist:



    Knackpunkt ist damit Punkt C, aber das sollte gehen, wenn die Telekom mitspielt. Danke soweit erstmal!

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Knackpunkt ist damit Punkt C, aber das sollte gehen, wenn die Telekom mitspielt.


    Reicht dafür nicht die Aufnahme der Telefonnummer in die Kontaktinformation der Firma?

  • es gibt (fragt mich jetzt nicht nach der url) auch eine seite bei der bnetza, wo sinngemäß erklärt ist, daß kurze rufnummern auch auf neue inhaber übertragen werden können, wenn sie ein geschäft übernehmen und die im kundenstamm eingeführte nummer weiternutzen wollen. diese regelung ist für eine geschäftsübergabe gedacht, aber sicher auch für eine übertragung vom geschäftsführer privatpersönlich auf seine gmbh und ähnliche fälle anwendbar. es steht allerdings ausdrücklich dabei, daß es seitens des netzbetreibers goodwill ist, diese ausnahme anzuwenden. die übernahme ist demnach sowohl "warm" als auch max. ein halbes jahr nach anschlußkündigung möglich. ausschlaggebend ist die glaubhaftmachung, daß die nummer wegen ihrer bekanntheit im kundenstamm mit dem geschäft übertragen werden soll.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Ich hole diesen Fred mal wieder hoch, statt einen neuen aufzumachen...



    In diesem Fall ist es nicht ganz so krass mit 3 Stellen, allerdings geht es um eine 5-stellige Nummer in einem Ortsnetz, das mittlerweile 7-stellig ist. Wie wäre ein reibungsloses Übertragen eines C&S-Anschlusses (T-Com analog) von Vater auf den Sohn möglich? Die Nummer soll auf jeden Fall erhalten bleiben, da beide Parteien den Anschluss nach wie vor gemeinsam weiter nutzen wollen.


    Ich habe mal etwas davon gehört, zunächst den Sohn als Zweitinhaber eintragen zu lassen und dann nach ein paar Monaten den Erstinhaber zu löschen. Oder soll man besser folgendermassen vorgehen?


    1) Sohn als Zweitinhaber eintragen lassen
    2) Erst und Zweitinhaber vertauschen
    3) Zweitinhaber löschen


    Gibt es dazu spezielle Formulare? Entstehen irgendwelche Kosten?


    CU
    spurkie

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