Sneaker-Fakes / Sneakersammler! Wenn nervt es auch?

  • Hey, nicht schlecht :D


    Erzählst du uns bitte auch noch, wie die Kiste heißt und wieviel die Dinger kosten ? ;)

  • Da könnte man glatt schwach werden - der Air Max 97 gefällt mir auch in anderen Farben recht gut. Nur dummerweise dauert es noch ca. 1 Monat, bis ich wieder in die Nähe eines Footlocker-Store komme - das hat man vom Provinzleben :D
    Aber in 1 Monat gibts hoffentlich auch schon die neuen Shox NZ in silber :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von void
    ohje, wo wohnst du denn? :)
    gibt's aber sicher auch irgendwo online zu kaufen.


    -void


    Ich wohne in einem leicht verkafften Kleinstadt :D


    Wers genau wissen will : Meiningen, in Südthüringen. Keine ordentlichn Klamottenläden weit und breit, nur so ein paar Shops für die ganzen HipHopper hier, und ein paar Läden mit Durchschnittsklamotten :mad:


    Ab und zu fahre ich aber nach Erfurt (das kennt man eher, oder ?), da gibts wenigstens Foot Locker, Sport2000 uvm.


    Jetzt seid ihr eingeweiht in meine persönliche Einkauf-Situation :rolleyes: :D


    Achja, online bestellen will ich nicht, weil ich mich nicht zwischen den Shox R4, den Shox NZ (kommt ja auch erst am 1.2.03) und den Air Max 97 entscheiden kann, deshalb will ich die Dinger anprobieren und mich erst entscheiden, wenn ich weiß wie die Dinger an meinem Fuß aussehen :)
    Aber Nike wirds wohl schon werden *grins*

  • So dann waere die Sache mit den Fakes und Ebay ja geklaert:


    Hier von Heise.de , fuer mich absolut unverstaendlich. Ich finde das man Ebay schon belangen sollte, da Sie Gebuehren verlangen, zumindest wenn man beweisen kann, das es sich um Faelschungen handelt. Aber wir sind ja nur "der kleine Mann"...


    eBay haftet nicht für Auktionen mit gefälschten Markenprodukten


    Das Internetauktionshaus eBay ist rechtlich nicht verantwortlich für den Vertrieb von gefälschten Markenprodukten per Online-Versteigerung.


    Dies entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01). In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Potsdam ebenfalls im Oktober 2002 eine Verpflichtung des Versteigerers verneint, den Vertrieb indizierter und beschlagnahmter Medien über die eigene Website zu kontrollieren.


    Kläger im Düsseldorfer Verfahren war ein Hersteller von Markenuhren. Dieser wollte eBay gerichtlich untersagen lassen, den Verkauf gefälschter Rolex-Uhren auf den Seiten des Auktionshauses zu ermöglichen. Weiterhin wurde von dem Versteigerer Auskunft über die Anzahl der gehandelten Uhren sowie Schadensersatz gefordert. Das Landgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil diese Ansprüche als unbegründet zurück. Das Gericht bewertete die auf den Seiten von eBay bereitgehaltenen Angebote nicht als eigene des Auktionshauses im Sinne des Paragraph 8 Abs. 1 Teledienstegesetz (TDG), sondern vielmehr als fremde Inhalte, die der Anbieter für seine Nutzer speichert. Daher finde im vorliegenden Fall das Haftungsprivileg nach Paragraph 11 TDG Anwendung.


    Nach dieser Vorschrift sind Anbieter von Telediensten für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, wenn sie "keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird". Für eine Kenntnis muss der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts über tatsächliche Informationen hinsichtlich der rechtswidrigen Handlung verfügen. Dies konnte eBay jedoch nicht nachgewiesen werden.


    Das Urteil ist eine der ersten Entscheidungen, die sich mit der Anbieterhaftung nach dem Ende 2001 neu gefassten Teledienstegesetz beschäftigen. Die darin enthaltene Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte umfasst unter anderem auch die Inhalte von Gästebüchern oder Foren. Deren Betrieb wird, sofern die Rechtsprechung dem gut begründeten Urteil des LG Düsseldorf folgt, durch die geänderte Rechtslage für den Anbieter sehr viel weniger riskant. (Heise.de)

    thalabel

  • Das merkwürdigste daran ist, das Ebay selbst in einem Supportformular über mangelhafte bzw. nicht saubere Artikel die Möglichkeit der Replika "ausweist", d.h. man kann dem Ebay-Support per vordefiniertem Formular melden, das ein bestimmter Artikel wahrscheinlich eine Fälschung eines Markenprodukts ist :rolleyes:


    P.S. Heute oder Morgen poste ich mal Teile des Briefes, den ich selbst wegen der Fakes von der Verkäuferin, die "Shox N2" anbot, bekommen habe.

  • Mich nervt viel mehr das diese assig alt aussehenden turnschuhe welche ich schon vor ca 20 Jahren (ungern) getragen habe (ala puma, converse all star) nun völlig kultig sein sollen und dafür 110 € und mehr verlangt wird


    überhaupt besteht die ganze jugend nur noch aus konsum


    aber ihr habt es euch alles selbst "aufgebürdet"

  • Mundi: und manche Schuhe sind davon derart mangelhaft atmungsaktiv :), aber was macht "mann" nicht alles für ein bisschen Plastik von Puma?


    Und sind wir nicht Alle verrückte Konsumenten, der Eine mehr, der Andere weniger?

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