Bargeld oder Handy was ist sicherer ?

  • Habe in meinem Leben etwa ein halbes Dutzend mal einen 24-monatigen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die Zeit bis zur Barauszahlung sind dann Tage des Bangens.


    Gerade beim Versprechung einer Bar-Vollkompensation bin ich schon einmal auf die Nase gefallen.


    Eine 3-wöchige Rückgabemöglichkeit des Vertrages an den Provider gibt es doch nicht (falls es mit dem Händler nicht klappt).


    Vorgeschichte:
    Damals hatte ich einen eplus-Vertrag mit dem Versprechen der Barauszahlung abgeschlossen. Im Nachhinein wurde dann gesagt, daß das Geld nur Ratenweise ausgezahlt werden könne. Im Endeffekt wurde dann aber auch die Ratenauszahlung eingesetellt. Weder vom Händler noch vom Provider war Geld zu sehen. Der Vertrag wurde niemals benutzt und hat mir einen Schaden von 400 EUR eingebracht.


    Praktische Frage (bei Barzahlung):
    Wie kann ich mich absichern, daß es mit der Barauszahlung auch klappt.
    Die Kompensation der Komplettkosten nach über 14 Tagen wäre doch wohl schon zu spät, weil ich in diesem Fall meinen Vertrag nicht mehr stornieren kann (in dieser Dreiecksbeziehung Käufer-Händler-Provider).


    Bei Sachzulage:
    Wäre eine Sachzulage vorzuziehen ? Also zum Beispiel ein Vertragshandy ? Habe das Gefühl, daß die Provider lieber sehen, daß man ein Vertragshandy nimmt (da sie davon ausgehen, daß es für den Vertrag gebraucht wird). Meine Spekulation ist, daß Bargeldauszahlungen vom Händler oft eigenmächtig unternommen werden.


    Trotzdem finde ich die Sache mit dem Vertragshandy+Playstation+Kaffeemaschine äußerst kompliziert und undurchsichtig. Ich muß hier bei jedem Angebot in Erfahrung bringen was mir die Sachen beim Weiterverkauf einbringen. Oft kommt nach Verkauf der Sachen keine Komplettkompensation aller Kosten mehr zustande.


    Würde mich freuen wenn mir einer Sagen könnte wie ich mich in solchen Geschäften absichere.


    Schönen Gruß


    manwappl



    P.S.:


    Ich habe vor diesen ebay-Vertrag=kostenloser Genion-M-Vertrag abzuschließen.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…eName=STRK:MEWA:IT&ih=011


    Ist auch wieder nicht ganz kostenlos, da man zumindest die 25,95 zahlen muß.


    Es wird versprochen die 8 x 24= 172 EUR nach 14 Tagen ab Aktivierung auszuzahlen.


    Aber ist das nicht schon zu spät ? Wie stehen meine Karten wenn er nicht auszahlt ?

  • Re: Bargeld oder Handy was ist sicherer ?


    Zitat

    Original geschrieben von manwappl
    Trotzdem finde ich die Sache mit dem Vertragshandy+Playstation+Kaffeemaschine äußerst kompliziert und undurchsichtig. Ich muß hier bei jedem Angebot in Erfahrung bringen was mir die Sachen beim Weiterverkauf einbringen. Oft kommt nach Verkauf der Sachen keine Komplettkompensation aller Kosten mehr zustande.


    Wenn es für dich zu kompliziert ist, dann lass es doch einfach. Solche Angebote sind auch nicht dazu gedacht, dass du die "Zugaben" weiterverkaufst.


    Zitat


    Würde mich freuen wenn mir einer Sagen könnte wie ich mich in solchen Geschäften absichere.


    Gar nicht. Entweder du nimmst das Angebot an oder du läßt es. Es ist immer *dein* Privatvergnügen.


    Zitat


    Aber ist das nicht schon zu spät ? Wie stehen meine Karten wenn er nicht auszahlt ?


    Deine Karten sind dann ganz, ganz schlecht, aber wie ich bereits oben schrieb - take it or leave it. Außerdem, warum sollten 14 Tage spät sein? Das ist sogar sehr schnell, der Händler möchte ja auch erst seine Provision kassieren, oder denkst du, dass er in Vorleistung geht, mit dem Risiko, dass du frühzeitig stornierst, er auszahlt, du Geld und Zugaben behältst und er keine Provision seitens des Netzbetreibers bekommt?

  • Re: Bargeld oder Handy was ist sicherer ?


    Zitat

    Original geschrieben von manwappl
    Es wird versprochen die 8 x 24= 172 EUR nach 14 Tagen ab Aktivierung auszuzahlen.


    Aber ist das nicht schon zu spät ? Wie stehen meine Karten wenn er nicht auszahlt ?


    Das mit den 14 Tagen geht schon in Ordnung, schließlich muss der Händler auch die Gewissheit haben, dass Du den Vertrag auch erfüllst und nicht die Gutschrift einstreichst und dann - wie es Dein Recht wäre - nach Fernabsatzgesetz binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktrittst.


    Vielleicht lässt sich der Händler ja aber darauf ein - und wenn er seriös ist, macht er es - das Geld schon vor Ablauf der 14 Tage auf ein Treuhandkonto zu überweisen, sodass Du es siehst, aber noch nicht dran kannst.
    Erst wenn die 14 Tage um sind, der Händler die Provision vom Mobilbetreiber sicher erhält und Du nicht mehr vom Vertrag zurücktreten kannst, gibt er das Geld endgültig frei und Du bekommst es.


    Diese zusätzliche Sicherheit kann Dir ja dann die Treuhndgebühr wert sein.
    Tipp: Bei S-ITT der Sparkasse ist es auch relativ preiswert und würde bei 172 Euro gerade mal 3,44 betragen (Du bist dann der "Verkäufer", der die Kosten zu 100% trägt, Dein Händler wäre der "Käufer", der das Geld überweisen muss. Die Kosten kann man sich aber auch teilen):
    http://www.s-itt.de

  • Ja ist schon eine Interessante Sache mit dem Treuhandkonto (werde den Käufer daraufhin mal ansprechen).


    Komischerweise kommen mir die Sachen mit den Sachzugaben sicherer vor (obwohl viel komplizierter). Aber das ist wohl ein Trugschluß. Auch hier kann der Händler die Sachzugaben ja gar nicht zum Versand bringen. Sicher wäre es ja nur wenn Händler Gerät+Sim zusammen versendet.


    Grundproblem ist wohl immer die Solvenz des Händlers zu beurteilen.


    Schönen Gruß


    manwappl

  • Ja das mit dem S-ITT könnte eine wirklich interessante Sache sein und habe mich da eben schon angemeldet.


    Evtl. trage ich die Kosten (von knapp 4,00 EUR) komplett selbst.


    Für den Handyverkäufer ist es ohnehin Schmach genug, daß ich seine Solvenz anzweifle.


    Also verstehe ich die Sache richtig:
    1. Ich eröffne das Konto (habe ich ja schon gemacht).
    2. Ich erkaufe mir bei S-ITT dann die Versicherung der Kompensationsleistung=172,00 EUR (für 2%=3,44)
    3. Wir machen eine großzügige Sperrfrist aus (meinetwegen 4 oder 6 Wochen).
    4. Der Handyhandler gibt dann das Geld frei sobald mein Antrag bei O2 angenommen ist (dazu müßte er sich doch sicherlich auch nochmal online bei S-ITT anmelden).


    Vereinbarung mit Verkäufer:
    Naja ein weiteres Problem wäre, daß O2 aus irgendwelchen Gründen meinen Antrag ablehnt (Schufaauskunft von mir ist sicherlich positiv, aber an mir ist eben nicht besonders viel zu verdienen). Da könnte ich ja ausmachen das der Händler die Kosten=3,44 trägt wenn O2 die Vertragannahme ablehnt (ansonsten trage ich die Kosten).

  • Ach ja,


    ich sehe, daß es sich bei dem von mir als Beispiel angegebenen Händlers um eine Firma mit dem Zusatz e.k. handelt.


    e.k. soll eingetragener Kaufmann heißen.


    Evtl. heißt das dann, daß es sich um eine Personengesellschaft handelt.


    Im Falle einer Personengesellschaft (also nicht GmbH oder so) hat man dann als Käufer ein deutlich geringeres Risiko.


    Mfg.


    manwappl


  • In der Theorie ja, da bei Personengesellschaften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, während bei Kapitalgesellschaften nur mit dem Einlagekapital gehaftet wird.


    In der Praxis sieht es aber so aus, das es sich Einzelunternehmer aber auch GbR manchmal um Leute handelt die nicht gerade viel Privatvermögen haben oder sogar schon den Offenbarungseid geleistet haben. Da hilft dir dann die Privathaftung auch nichts weiter.


    GmbH sind hingegen häufig etablierte Unternehmen die auch länger noch aktiv sein wollen.


    Generell würde ich empfelen einen Händler zu nehmen der den Betrag als Ganzes bei Vertragsabschluss auszahlt, oder unabhängig von der Rechtsform einen der TT oder örtlich bekannten Händler.

  • Zur Sache Personengesellschaft:
    Heißt das nicht einfach, dass Du bei einer Personengesellschaft genau wie bei einer Kapitalgesellschaft (also GmbH) immer über den zivilrechtlichen Klageweg gehen müsstest. Der Unterschied ist einzig, dass die Personengesellschaft mit dem Privatvermögen haftet, die GmbH nur mit dem Betriebsvermögen...
    Im Zweifel kommst Du in beiden Fällen nur schwer an Dein Geld.


    Zur Treuhand:
    Bei s-itt habe ich selber noch nichts abgewickelt, das erst mal vorne weg.


    Als Frist gibt es dort offenbar nur fixe 14 Tage als Maximum, es sei denn man kann das auch anders wählen, weiß ich aber nicht.


    Richtig ist, dass egal, ob das Geld nun zurück an den Händler geht oder an Dich weiter überweisen wird, die Treuhandgebühr einbehalten wird.
    Allerdings hat der Händler ja kein Risiko, dass Du vom Provider abgelehnt wirst, er muss das Geld ja nur nach dieser Zuasage, die er ja normalerweise sofort bekommen sollte, überweisen. Du hast auch kein großes Risiko, kannst Du den Vertrag ja innerhalb 14 Tagen widerrufen.


    Am besten macht Ihr es so: Du unterschreibst den Vertrag bspw. 1am 1. , fünf Tage später überweist der Händler das Geld (also am 6.).
    Dann hast Du noch bis 15. Zeit (also 9 Tage) den Vertrag zu widerrufen, tust Du das nicht, wird das Geld spätestens am 20. an Dich weitergeleitet.


    Allerdings muss der Händler sich als Käufer, Du Dich als Verkäufer "anmelden", denn der Geldfluss geht ja in die andere Richtung als der eigentlich "Kauf" des Mobilfunkvertrages.
    Sobald Du nicht mehr Deinen Vertrag widerrufen kannst, gibt der Käufer/Händler das Geld frei.
    Einziges Problem: Theoretisch könnte der Käufer/Händler dann nach Ablauf Deiner Widerspruchsfrist das Geld nicht frei geben und Du hättest den Vertrag an der Backe und trotzdem kein Geld... allerdings bekommt er das Geld dann ja nicht automatisch zurück, sondern Du müsstest dem ebenfalls zustimmen bzw. nicht widersprechen (was Du ja dann sicher tätest, womit allerdings dann ein Mechanismus in Kraft tritt, der die Interessen beider ausgleichen würde und bei dem Du sicher als Sieger davon gehen würdest)


    Achja, es muss sich nur einer (Händler oder Du) dort anmelden, der zweite tritt dem Treuhandvertrag dann nur bei.

  • Danke für die brauchbaren Tipps.


    Gekauft habe ich den Genion-M-Vertrag schon.


    Auch wenn ichs mit S-itt jetzt evtl. nicht mehr mache ist es schon ganz schön interessant das gedankenmäßig durchzuspielen.


    Ist also wenigstens theoretisch möglich günsitge aber risikantere Geschäfte mit einer sehr geringen Versicherungsprämie (also hier 2%) durchzuführen.


    Ich glaube ich ziehe die Sache jetzt aber so durch (ohne Verischerung, MaximalRisiko 192,00 EUR).


    Duo-Vertrag schließe ich jedoch nicht ab (hätte ich ja doppeltes Maximalrisiko).


    Jetzt Vertrag abschließen und dann die Tage des Bangens überwinden (wo das Geld noch nicht auf dem Konto ist). Bei PrämienauszahlungsVerzug dann Vollzugsetzung und Klageweg.


    Ob den Namenszusatz e.k. unbedingt auf eine natürliche Person zu schließen ist weiß ich nicht. Evtl. könnte es sich ja bei diesem eingetragenen Kaufmann ja auch um eine juristische Person handeln (also GmbH). Die Bezeichnung (oder Rechtsform) e.k. war mir bis dato ohnehin unbekannt.


    Bedanke mich an alle, wird schon gut gehen ansonsten mache ich sofort Ärger (eine Nichtauszahlung - also Einbehaltung der Prämie wäre in meinen Augen Betrug).

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrSchn
    Zur Sache Personengesellschaft:
    Heißt das nicht einfach, dass Du bei einer Personengesellschaft genau wie bei einer Kapitalgesellschaft (also GmbH) immer über den zivilrechtlichen Klageweg gehen müsstest. Der Unterschied ist einzig, dass die Personengesellschaft mit dem Privatvermögen haftet, die GmbH nur mit dem Betriebsvermögen...
    Im Zweifel kommst Du in beiden Fällen nur schwer an Dein Geld.


    Hier gibt es noch einen Spezialfall:
    Bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister haften die Gesellschafter wie bei einer PersG unbegrenzt und solidarisch (das läuft über 3 Phasen, zu erkennen am Zusatz "GmbH i.G."). Und das kann manchmal paar Monate dauern - deshalb sind ja Mantel- und Vorratsgesellschaften beliebt ;)

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