seit wann gibt es 2 Jahre Garantie?

  • Hallo,


    ich habe nur eine kurze Frage:


    ich will gerade etwas bei Ebay kaufen. Ursprüngliches Kaufdatum war im Dezember 2001. Der Verkäufer meint, das das Gerät noch bis Ende des Jahres Garantie hat.


    Ich war allerdings der Meinung, dass diese Neuregelung erst am 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Doch der Verkäufer meinte auf Anfrage, dass diese Regelung schon seit 01.12.2002 existiert.


    Was stimmt denn nun, oder gibt es bei Siemens Handys eine andere Regelung?

  • Hallo.


    Da Dir die Garantie der Hersteller gibt, gilt diese ab dem Kaufdatum.
    Wie lange diese bei Deinem Handy ist, kann Dir der Hersteller sagen.


    Grüße SpeedTriple

  • Re: seit wann gibt es 2 Jahre Garantie?


    Zitat

    Original geschrieben von Horizon Ich war allerdings der Meinung, dass diese Neuregelung erst am 01.01.2002 in Kraft getreten ist. Doch der Verkäufer meinte auf Anfrage, dass diese Regelung schon seit 01.12.2002 existiert.


    Die Garantiezeit ist gesetzlich nicht gereglt. Jeder Hersteller kann solange Garantie geben wie er mag.

  • Wie bereits gesagt gibt es gesetzlich keine Garantie sondern lediglich eine Gewährleistungsfrist.


    Wenn der Hersteller von sich aus eine längere Garantie einräumt ist das schon ok.


    Viele Märkte haben zum Weihnachtsgeschäft 2001 bereits die ab 01.01.02 gültige Gewährleistungsfrist in Form einer freiwilligen Verlängerung in Kauf genommen damit die Kunden mit dem Erwerb der Gegenstände nicht bis zum Januar warten sondern auch ordentlich vor Weihnachten schon Geld ausgeben.


    Gruß
    CH

  • Achso,


    ich dachte die Hersteller wären heutzutage dazu verpflichten mindestens 24 Monate Garantie zu gewähren :confused:


    Kürzere Garantiezeiten habe ich auch in der letzten Zeit nie mehr gesehen...

  • also sofern mir bekannt ist ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die garantie 24 monate beträgt ab kaufdatum d. beleges.


    wenn natuerlich der anbieter 36 oder 48 monate anbietet gilt das nicht fuer alle märkte.


    u eine lebenslange garantie gibt es auch nicht mehr ist gesetzlich nicht mehr zulässig.


    soweit meine info

    16610LV

  • Seit dem 1.1.2002 ist jeder Händler gesetzlich verpflichtet, mindestens 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Maßgebend ist das Kaufdatum. In dieser Gewährleistungsfrist ist die Herstellergarantie mit drin. Und die kann verschieden lang sein. Wenn z.B. der Hersteller 1 Jahr Garantie gibt, ist der Hersteller verpflichtet, Mängel zu beseitigen, die im ersten Jahr auftreten. Im verbleibenden Jahr liegt das "Risiko" dann beim Händler.


    Ansonsten wurde zum Thema eigentlich schon alles gesagt.

    Man muss nicht wahnsinnig sein, um hier zu posten. Aber es hilft...

  • Sachte sachte,


    bevor es jetzt hier noch Verwirrung gibt:


    Man muss die Gewährleistung deutlich von der Garantie unterscheiden.
    BigBlue007 hat das hier: http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=210794#post210794
    entsprechend erklärt.


    Ansonsten gebeich holle Recht alles wesentliche wurde gesagt


    Gruß
    CH

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