Also jetzt folgendes Problem: Habe heute eine Panne, rufe den ADAC, der meinem Auto auch gleich mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zahnriemenriss attestiert.
Jetzt habe ich den Wagen vor 6 Monaten als Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der mir also 12 Monate Sachmängelhaftung geben muss. Jetzt ist es nach reichlich googeln rechtlich wohl sehr strittig, wann überhaupt ein Sachmangel vorliegt und wann es sich um Verschleiß handelt, der natürlich nicht durch die Sachmängelhaftung abgedeckt wird.
Es handelt sich bei meinem Auto um einen Golf IV, BJ. 2000 mit 88.000 gefahrenden Kilometern, gekauft habe ich ihn bei 75000. Das zu diesem Zeitpunkt der Zahnriemen überhaupt schon reißt ist nach Aussage des Herrn vom ADAC schon sehr ungewöhnlich. HU und AU ist direkt nach dem Kauf neu gemacht worden beim Händler.
Ziemlich sch..... ist es jetzt auch, dass 6 Monate nach Kauf eines Gebrauchtwagen die "Beweislastumkehr" in Kraft tritt, d.h. ich muss dem Händler im Zweifelsfall nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, was wohl nur durch ein teures Gutachten überhaupt möglich ist.
Jetzt die Fragen:
Hätte der Mensch vom TÜV bei der HU nicht erkennen müssen, dass der Zahnriemen schon kurz vorm Exitus stand oder wird sowas garnicht kontrolliert?
Kennt jemand Gerichtsurteile, in denen sowas ähliches behandelt wurde?
Die Urteile, die ich gefunden habe sagen sinngemäß aus, das ein Richter im Einzelfall entscheidet, ob ein Schaden nach einer bestimmten Laufleistung überhaupt auftreten darf (sprich: ist der vielleicht sogar der Hersteller haftbar).
Und hier bin ich natürlich auf ein bisschen auf eure Erfahrung angeweisen: Bei wem ist der Zahnriemen schon gerissen und bei welche Laufleistung?
UPDATE I:
War heute morgen also beim VW-Händler. Nach dessen Aussage hat der Golf wohl zwei Zahnriemen, einen Haupt- und Nebenriemen, wobei lediglich der letztere gerissen ist, was aber ebenfalls zum Kolben- und Zylindertot führen kann. Kolben und Zylinder werden jetzt mit einem Endoskop untersucht und dann bekomme ich wohl im Laufe des Tages bescheit. Der Spaß alleine kostet schon in etwa 150,- €.
Aber laut Meister deutet die Art des Riemenrisses schon sehr darauf hin, dass das Teil schlicht falsch montiert worden ist oder andere lose Teile in die Mechanik geraten sind, was von extern jedoch nicht möglich sei. Also in beiden Fällen wäre Schlamperei des Händlers gegeben.
Der Meister hat mir dann auch gleich einen guten Sachverständigen empfohlen, der diese Diagnose dann rechtlich absichern müsste. Hier würden dann wieder min. 300,- € anfallen. Wenn das Gutachten dann jedoch auch Schlamperei attestiert, muss der Händler den Schaden auch übernehmen.
Also drückt mir mal die Daumen :top:
Grüße von Christian