Zahnriemen: Mangel- oder Verschleiß?

  • Also jetzt folgendes Problem: Habe heute eine Panne, rufe den ADAC, der meinem Auto auch gleich mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Zahnriemenriss attestiert.


    Jetzt habe ich den Wagen vor 6 Monaten als Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft, der mir also 12 Monate Sachmängelhaftung geben muss. Jetzt ist es nach reichlich googeln rechtlich wohl sehr strittig, wann überhaupt ein Sachmangel vorliegt und wann es sich um Verschleiß handelt, der natürlich nicht durch die Sachmängelhaftung abgedeckt wird.


    Es handelt sich bei meinem Auto um einen Golf IV, BJ. 2000 mit 88.000 gefahrenden Kilometern, gekauft habe ich ihn bei 75000. Das zu diesem Zeitpunkt der Zahnriemen überhaupt schon reißt ist nach Aussage des Herrn vom ADAC schon sehr ungewöhnlich. HU und AU ist direkt nach dem Kauf neu gemacht worden beim Händler.


    Ziemlich sch..... ist es jetzt auch, dass 6 Monate nach Kauf eines Gebrauchtwagen die "Beweislastumkehr" in Kraft tritt, d.h. ich muss dem Händler im Zweifelsfall nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, was wohl nur durch ein teures Gutachten überhaupt möglich ist.


    Jetzt die Fragen:


    Hätte der Mensch vom TÜV bei der HU nicht erkennen müssen, dass der Zahnriemen schon kurz vorm Exitus stand oder wird sowas garnicht kontrolliert?


    Kennt jemand Gerichtsurteile, in denen sowas ähliches behandelt wurde?


    Die Urteile, die ich gefunden habe sagen sinngemäß aus, das ein Richter im Einzelfall entscheidet, ob ein Schaden nach einer bestimmten Laufleistung überhaupt auftreten darf (sprich: ist der vielleicht sogar der Hersteller haftbar).
    Und hier bin ich natürlich auf ein bisschen auf eure Erfahrung angeweisen: Bei wem ist der Zahnriemen schon gerissen und bei welche Laufleistung?


    UPDATE I:


    War heute morgen also beim VW-Händler. Nach dessen Aussage hat der Golf wohl zwei Zahnriemen, einen Haupt- und Nebenriemen, wobei lediglich der letztere gerissen ist, was aber ebenfalls zum Kolben- und Zylindertot führen kann. Kolben und Zylinder werden jetzt mit einem Endoskop untersucht und dann bekomme ich wohl im Laufe des Tages bescheit. Der Spaß alleine kostet schon in etwa 150,- €.


    Aber laut Meister deutet die Art des Riemenrisses schon sehr darauf hin, dass das Teil schlicht falsch montiert worden ist oder andere lose Teile in die Mechanik geraten sind, was von extern jedoch nicht möglich sei. Also in beiden Fällen wäre Schlamperei des Händlers gegeben.


    Der Meister hat mir dann auch gleich einen guten Sachverständigen empfohlen, der diese Diagnose dann rechtlich absichern müsste. Hier würden dann wieder min. 300,- € anfallen. Wenn das Gutachten dann jedoch auch Schlamperei attestiert, muss der Händler den Schaden auch übernehmen.


    Also drückt mir mal die Daumen :top:


    Grüße von Christian

  • Den Zahnriemen schaut sich beim Tüv niemand an, den sieht man meistens ja gar nicht richtig das dieser schön verpackt in einem Gehäuse liegt. Der Zahnriemen wird im allgemeinen als Verschleißteil angesehen.

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  • Re: Zahnriemen: Mangel- oder Verschleiß?


    Zitat

    Original geschrieben von Kosmos
    Hätte der Mensch vom TÜV bei der HU nicht erkennen müssen, dass der Zahnriemen schon kurz vorm Exitus stand oder wird sowas garnicht kontrolliert?


    Der TÜV interresiert sich nicht für den Zahnriemen. Der achtet nur auf sicherheitsrelevante Teile (Bremsen, Beleuchtung, Rost an tragenden Teilen etc.).


    Soweit ich weiß, haben Zahnriemen festgelegte Intervalle, nach denen diese Ausgetauscht werden, egal ob ein Defekt erkennbar ist, oder nicht. IMHO nach 100 000 km. Vorher sollte der eigentlich nicht kaputt gehen.
    Die Frage ist, ob eventuell vorher eine Reparatur ausgeführt wurde, bei der der Zahnriemen entspannt wurde. Dann darf der nämlich oft nicht wieder eingesetzt werden.


    Ist der Zahnriemen denn noch da, oder nicht mehr. Ist letzteres der Fall, wird ein Beweis natürlich ungleich schwieriger.

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  • Handelt es sich um einen Benziner oder Diesel?

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Re: Re: Zahnriemen: Mangel- oder Verschleiß?


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm

    Soweit ich weiß, haben Zahnriemen festgelegte Intervalle, nach denen diese Ausgetauscht werden, egal ob ein Defekt erkennbar ist, oder nicht. IMHO nach 100 000 km. Vorher sollte der eigentlich nicht kaputt gehen.


    Diese Laufleistung nannte mir auch der Händler beim Kauf, so dass ich mir natürlich auch keine Schlamperei meinerseits verwerfen lassen werde.


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm


    Ist der Zahnriemen denn noch da, oder nicht mehr. Ist letzteres der Fall, wird ein Beweis natürlich ungleich schwieriger.


    Tja, das wird mir morgen wohl erst die Werkstatt sagen können. Hier beginnen aber auch schon die nächsten Probleme. Solange ich nicht weiß, ob der Händler das übernehmen muß oder gar der Hersteller in Verantwortung genommen werden kann, will ich natürlich auch nicht, dass der VW-Händler wohin der Wagen abgeschleppt wurde überhaupt nachsieht und mir möglicherweise die Kosten dafür noch aufbrummt...


    PS: Es handelt sich um einen Benziner, 1,4 mit 75 PS. Der ADAC hat mir den Defekt von 2 Ventilen bei dieser Bauweise auch schon garantiert :mad:

  • Re: Re: Re: Zahnriemen: Mangel- oder Verschleiß?


    Zitat

    Original geschrieben von Kosmos
    ...
    oder gar der Hersteller in Verantwortung genommen werden kann, ...


    Kein Richter der Welt wird einen Automobilhersteller zu 8 Jahren Garantie verdonnern.

  • Zahnriemen hat nicht nur was mit der Laufleistung zu tun, normalerweise steht im Serviceheft z.B. 80.000 KM oder 6 Jahre. Ich würde einfach mal im Serviceheft nachsehen.


    Hast Du beim Kauf vereinbart, dass der Kundendienst gemacht werden soll oder nur TÜV? Ansonsten ist das für mich eine Sache das Kundendienstes und das ist nach dem Kauf Deine Aufgabe.

  • Zitat

    Original geschrieben von mkoper
    Zahnriemen hat nicht nur was mit der Laufleistung zu tun, normalerweise steht im Serviceheft z.B. 80.000 KM oder 6 Jahre. Ich würde einfach mal im Serviceheft nachsehen.


    Eben, nach 8 Jahren bist du sicherlich schon drüber, wenn der noch nie gewechselt wurde.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Intervall


    Hallo


    beim 4er Golf heisst es Sinngemäß:;



    Zahnriemen beim 1.4 l Benziner nach 90 000 km Prüfen.




    Ersatz sollte dann aber schon bei 90 000 erfolgen oder nach 7 Jahren


    Solchen Riemen altern durch wärme und Kälte


    Bei mir ist am Zweitwagen bei 90800 km der Spannrollenhalter gebrochen.


    Wenn du deinen Motor noch retten kannst solltest du auf alle Fälle den VW Zahnriemenkit mit Umlenkrollen und Spannrollen verwenden.. Wasserpumpe ( die ganz unten sitzt) sollte auch ersetzt werden ( Kunstoffräder in der Wapu lösen sich auf)- Kosten ca 450-500 Euro hier für diese Teile.

  • Zahnriemen haben ein festgeletes Intervall, wo gewechselt werden muss. Je nach dem können das 120t km sein, oder 30tkm.


    Auf jeden Fall ist es sinnvoll den Zahnriemen 10tkm zu früh als zu spät zu wechseln.
    Es müsste im Serviceheft also eingetragen sein, ob der Zahnriemen bereits gewechselt worden ist oder nicht, je nach dem dürfte hier ein Materialfehler vorliegen, wenn der Zahnriemen unter der angegebenen Lebensdauer über den Jordan ist.
    Wie deine Chancen stehen bei VW da was zu erreichen, ist die andere Frage. Auf jeden Fall brauchst du einen starken Händler, der das unterstützt.


    Wenn er natürlich noch nie gewechselt worden ist und entweder bei 80tkm oder nach 7 Jahren dies hätte geschehen müssen, bist du selber Schuld (bzw. könnte dies der Händler sein, wenn der Zahnriemen schon älter war als erlaubt wo er ihn verkauft hat. Das müsste meines Erachtens kontrolliert werden).


    Gruss & viel Erfolg

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