GEZ für Fernsehkarte?

  • Zitat

    Original geschrieben von Musikus
    Ich würde ja sagen.


    Musikus


    Toller Beitrag. Habe nicht mitbekommen, dass hier jemand um eine Abstimmung gebeten hat, aber schön das du dafür bist. :flop:


    Hier ein Link !


    Gruß,
    nutellatoast

  • Yo, mußt definitif dafür zahlen, ein kollega von mir hatte das Problem. Hatte extra Fernseher abgeschafft, hatte aber zufällig ne TV KArte im PC..tja :) er hat dei zwar nicht genutzt aber auf sowas lassen sich die GEZ'ler ja nicht ein

  • Zitat

    2. Muß ich meinen PC anmelden, in dem eine TV-Karte steckt?
    Wenn die TV-Karte einen TV-Tuner (Empfänger) enthält, wird der PC wie ein normales TV-Gerät behandelt und muß daher auch angemeldet werden. Wenn Sie jedoch schon einen Fernseher in Ihrem Haushalt angemeldet haben, müssen Sie Ihren PC nicht noch extra anmelden.
    (quelle)


    google find ich echt prima.


    Musikus: du hasts nur gut gemeint, gell?
    @nutellatoast::flop:

  • Es zählt immer das Empfangsteil (Tuner). Somit kann man die Gebührenpflicht bei Fernsehern auch vermeiden, wenn man das Empfangsteil deaktivieren lässt. Viele Schulen machen das so für Ihrer Video-Ausstattungen, oft wird dabei aber vergessen, dass auch der Videorekoder einen Tuner hat, somit ist man immer noch gebührenpflichtig.


    Merke: Sobald in einem Gerät ein Empfangsteil zum Empfang von Rundfunk- oder Fernsehsignalen eingebaut ist, besteht Gebührenpflicht, es sei denn, man ist anderweitig befreit (Schüler bei den Eltern lebend etc.)

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nebelfelsen:
    Nur wirst Du diese Praktik in einem Privathaushalt nicht durchbekommen. Für die GEZ zählt der Fernseher selbst mit defektem oder deaktviertem Tuner als Fernseher und somit als gebührenpflichtiges Gerät. Habe solche Diskussionen auch schon geführt, weil mir Fernsehen meist sowas von egal ist. Für die guten Sachen besuche ich immer andere Leute, Filme sind allein auch langweilig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    Nebelfelsen:
    Nur wirst Du diese Praktik in einem Privathaushalt nicht durchbekommen. Für die GEZ zählt der Fernseher selbst mit defektem oder deaktviertem Tuner als Fernseher und somit als gebührenpflichtiges Gerät. Habe solche Diskussionen auch schon geführt, weil mir Fernsehen meist sowas von egal ist. Für die guten Sachen besuche ich immer andere Leute, Filme sind allein auch langweilig.


    Du brauchst diese Praktik ja gar nicht durchzubekommen, da die GEZ ja im Regelfall kaum eine Möglichkeit hat zu kontrollieren. Es geht nur darum, dass Du Dich korrekt verhälst und ein Gerät ohne Empfangsteil brauchst Du nicht anzumelden. Ein Defekt ist aber hierbei nicht ausreichend, Du musst schon belegen können, dass das Empfangsteil durch den Fernsehhandel deaktiviert wurde.
    Die Durchsetzung wird nur dann schwierig, wenn sich im Haus ein anderes Gerät mit Empfangsteil befindet und die Geräte vernetzt sind. Das kann ein Videorekorder sein oder aber auch ein anderer Fernseher mit Empfangsteil, von dem aus das Bildsignal weitergeleitet wird. In diesem Fall ist der Fernseher ohne Empfangsteil dann anmeldepflichtig, wenn der Besitzer dieses Gerätes ein eigenes Einkommen hat. Auch bei Gewerbebetrieben mit mehreren Monitoren und nur einem Empfangsteil muss jedes Anzeigegerät angemeldet werden, wenn z.B. in einem Warteraum an mehreren Stellen ein Fernsehprogramm gezeigt wird.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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