Wohnung selber sanieren- wie niedrige Miete festschreiben?

  • Hallo,


    wir haben eine Wohnung angeboten bekommen, in der grundlegende Sanierungsarbeiten erforderlich sind (v.a. Fenster, E-Installation, Bäder, Fußböden).
    Die Wohnung ist zwar momentan bewohnbar, aber da wir dort für 15-20 Jahre bleiben möchten, wollen wir auch gern etwas tun.
    Die Sanierung würde ca. 60-80.000 € kosten.


    Der Vermieter will/ kann die Sanierung nicht durchführen und sucht demnach Mieter, die selber Hand und Geld anlegen. Dafür liegt die angesetzte Miete bei ca. 50% der Vergleichsmiete und ist damit durchaus akzeptabel.


    Jetzt ist meine Frage, wie diese Eigensanierung und die niedrige Miete am günstigsten in einem Vertrag festgehalten werden können.
    Am liebsten wäre es mir, wenn die Miete "bis zum Auszug" in dieser Höhe erhalten bliebe. Schließlich wird ja von seiten des Vermieters bis dahin keine Erhöhung des Wohnwertes vorgenommen werden. Klar, wenn er Außendämmung macht, dann kann er das umlegen.


    Wie kann so etwas festgehalten werden? Nur im Mietvertrag? Oder im Grundbuch? (schließlich kann ja der Vermieter ganz plötzlich verkaufen und der neue will dann von nichts wissen).
    Ich befürchte, dass der Vermieter die Wohnung sanieren lassen will und dann nachdem diese Sanierungskosten "abgewohnt" sind, auch die Miete erhöht. Selbst wenn nach 10 Jahren die Sanierungskosten theorethisch 0 wären, weil wir eine um 50% niederigere Miete hatten, will ich verständlicherweise dann keine Mieterhöhung haben. Sonst könnte ich auch gleich eine vollsanierte, teure Wohnug mieten.


    Gibt's dazu Tips von Experten oder Erfahrungen von Euch?


    Danke
    E.F.

  • Du willst also etwa 70000 Euro in eine Wohnung stecken die dir nicht gehört? :confused:


    Wäre es nicht günstiger die Wohnung jetzt schon zu kaufen, oder will der Vermieter das nicht?


    Weil ansonsten wäre mir das allgemeine Lebensrisiko viel zu groß.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • So hab ich auch gedacht , als ich die ersten paar Zeien gelesen habe. Investier doch lieber Geld in dein Eigentum hast auf die Dauer von 20 Jahren auf jeden Fall mehr davon.

    16610LV



  • Das könnte man schon vertraglich und somit rechtlich in den Griff bekommen. Aber es fängst ja schon damit an, genau zu beziffern was die geleistete Renovierung denn wirklich wert ist. Also das Ganze hätte schon etwas Brisanz in sich.



    Mal ein Beispiel: (müßte natürlich von unsren Herrschaften den Juristen und Steuerberatern noch genau durchgekaut werden.)



    -Die Renovierung erfolgt heute zum Zeitpunkt null und wird auch heute beziffert.
    Beispiel ihr einigt euch auf einen Wert incl. Arbeitsleistung von 60.000 €.
    Diesen Betrag schreibt ihr einem virtuellen Mietkonto gut.


    -Ihr schließt einen Mietvertrag über 10 Jahre ab. Feste Mindestlaufzeit. Der Mietzins wird hierdrin als normaler durchschnittswert (Vollmiete) für eine vergleichbare Wohnung festgehalten.


    -Nun zahlst du bsplw. die Hälfte der Normalmiete pro monat an den Vermieter, und das virtuelle Mietkonto wird pro Monat i. H. der anderen Hälfte belastet.


    -Inflation ließe sich so durch Aufschlag auf Mietzins und Zinsen beim virtuellen Mietkonto ausgleichen.



    Im Laufe der Mietzeit wäre eine spätere Auseinandersetzung über den geleisteten Wert der Renovierung somit auszuschließen, da sich darüber ja zu Beginn geeinigt wurde. Der Vermierter schuldet dir gegenüber den Betrag des virtuellen Mietkontos. Mit all den privatrechtlichen Folgen. Quasi ein Darlehn von dir gegeben an de Vermieter.


    Dein Vorteil liegt darin, dass deine Arbeitsleistung durch die höhe der Gutschrift Berücksichtigung finden könnte.



    Aber wie gesagt, bei dem Modell kommt man ohne Juristen und steuerberater nicht aus. Bevor es am Ende noch heißt, du hättest "schwarzgearbeitet".
    Nach dem festgelegten Zeitraum und virtuellen Mietkonto 0,00 würdest du dann natürlich die volle Miete pro Monat normal bezahlen.




    Siemensanier

  • Ich denke auch das man das alles vertraglich regeln könnte, keine Frage, aber was ist denn wenn wir mal vom schlimmsten Fall ausgehen und der Vermieter in 5 Jahren private Insolvenz anmeldet.


    Du stehst nicht im Grundbuch, also auch keine Chance da irgend wie an Geld zu kommen. Da kannst du nur noch hoffen das du in einer Versteigerung günstig an die Wohnung kommst die du mal für teuer Geld renoviert hast. Denn ich glaube nicht das den neuen Eigentümer irgend welche Verträge interessieren die du mit dem Vorbesitzer abgeschlossen hast.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>



  • Das mit der privaten Insolvenz ist eben das Problem für jeden Gläubiger. Auch wenn man versucht, mit einer Grundschuld dies abzusichern, so ist eigentlich davon auszugehen, dass bei Gebrauch dieser Absicherung schon irgendeine Bank vorangig im Grundbuch steht. Und es einem selber wohl eher wenig bringt.


    Dies wäre noch eine Möglichkeit zur Absicherung:
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/B…C3%B6nliche_Dienstbarkeit

  • Ersteigere dir bei einer Zwangsversteigerung eine günstige Wohnung und renoviere diese - dann zahlst Du nie wieder Miete und wenn Du Glück hast machst Du noch ein Schnäppchen (ein Bekannter von mir zahlte keine 15 TSD) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Siemensanier
    Dies wäre noch eine Möglichkeit zur Absicherung:
    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/B…C3%B6nliche_Dienstbarkeit


    Ja, aber bei einer eventuellen Zwangsversteigerung müssen dann 2 Gebote abgegeben werden. Einmal ein Gebot bei der die Dienstbarkeit bestehen bleibt und dann ein Gebot bei der diese erlischt. Das höhere Gebot gewinnt und man muss nicht lange rätseln welches das ist.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Ich denke der Smily war deutlich genug, ganz ernst gemeint war der Vorschlag sicher nicht aber mein Bekannter (übrigens Architekt) hat mit dieser Wohnung wirklich Glück gehabt und sich nicht über's Ohr hauen lassen.


    Aber sowas gibt's halt fast nur in schrumpfenden Städten :p

  • Danke schon 'mal für die Vorschläge.
    Ja, ich hatte an so etwas wie eine Dienstbarkeit oder Nießbrauchsrecht gedacht.


    Aber sicher werde ich nicht um wasserdichte juristische Formulierungen in dem Vertrag herum kommen. Denn Insolvenz oder Verkauf sind ja nie auszuschließen.
    Gibt es eigentlich noch Zeitmietverträge, also meinetwegen für 10 Jahre mit Miete x?


    Die Wohnung ist eben attraktiv und ich würde lieber jetzt einen größeren Betrag ausgeben, den ich da habe, als monatlich eine sehr hohe Belastung zu haben.


    Verkaufen will der Vermieter bis jetzt nicht.


    E.F.

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