Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?

  • Hola!


    Haben in letzter Zeit ziemlich viel gekauft (jawoll, der Wirtschaft muss es ja gutgehen! :rolleyes: ), und da ich mich immer etwas schwerfällig anstelle Originalverpackungen gleich wegzuschmeißen, siehts hier wieder aus wie im Warenhaus. Verpackungen, wohin das Auge blickt: Kaffeevollautomat, Drucker, Schnurlostelefon, Tomtom, Digitalkamera, portabler DVD-Player, ...


    Wie handhabt Ihr das:
    Bewahrt Ihr Originalverpackungen grundsätzlich auf? Oder feuert Ihr sie weg, sobald das Rücktrittsrecht verwirkt ist?


    Eine Pflicht, die Originalverpackungen aufzubewahren, gibts ja nicht, also Garantieansprüchen usw. bleiben ja vom Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein der OVP unberührt...


    Tobias

  • Ich schmeiße die nie weg.


    Schon alleine deswegen, weil ich das mitgelieferte Zubehör selten komplett nutze und ich dieses sonst verlieren würde.
    Genau so läuft es mit den Rechnungen. Die würde ich auch verlieren, wenn sie nicht in der OVP eingelagert wären.


    Außerdem erzielt man bei einem Wiederverkauf einen höheren Preis, wenn die OVP dabei ist.

  • Hi,


    ich muss zu geben ich bin ein "anonymer Verpackungsaufbewahrer"! :p


    Hab schon Streß mit meiner besseren Hälfte, ich kann all meine Technikspielzeuge
    wieder original einpacken...


    Hab quasi eine Abstellkammer mit den ganzen Kartonagen... :D

    MfG
    QT

  • Alles fliegt weg. Immer. Ohne Ausnahmen. :D

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Re: Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?


    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Eine Pflicht, die Originalverpackungen aufzubewahren, gibts ja nicht, also Garantieansprüchen usw. bleiben ja vom Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein der OVP unberührt...Tobias


    Quelle? AFAIK sind Garantieleistungen (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung) freiwillig. Und da kann drinne stehen, dass im Garantiefall die OVP zu Pferd mit lustigem Hut beim Kundendienst präsentiert werden muss. Lasse mich aber gern berichtigen.



  • Ich gestehe dann mal, das auch ich ein "anonymer Verpackungsaufbewahrer" AVA bin.


    So ein Dachboden ist schon was feines für einen AVA :). Bei sehr großen Verpackungen fallte ich dann schonmal den Karton zusammen, und das Innenleben kommt in einen gelben Sack. Aber nicht um weggeworfen zu werden, sondern um nicht ganz so viel Luft in Anspruch zu nehmen.


    Irgendwie werde ich am Wertstoffhof sowieso immer doof angeschaut, wenn ich dann mal ein dahingeblichenes technisches Gerät entsorge, und das OVP :p Aber nicht, dass jetzt jemand denkt ich bewahre auch Verpackungen von Waschmaschine, Trockner usw. auf. Also Messie bin ich dann doch nicht, sondern nur AVA.


    Und auch den Streß kann ich gut nachvollziehen. Dennoch, Schuhkartons lasse ich auf MEINEM Dachboden jedoch nicht zu, auch nicht zur Stressvermeidung :D




    Siemensanier

  • Schön, wenn man einen Dachboden hat... :rolleyes: Ich müsste inzwischen glaube ich schon eine Garage zusätzlich anmieten, um alle Kartons unterzubringen.


    Der höhere Wiederkaufswert ist natürlich ein Argument, die OVP aufzubewahren. Allerdings habe ich hier z.B. einen Karton von der Antenne, die ich für DVB-T nutze. Neupreis: 50€. Ob da irgendwann in 5 Jahren mal jemand 5€ ohne OVP oder 7€ mit OVP für bezahlt, ist mir relativ egal. ;) Also: WEG!


    Die Kartonagen von großen/teuren Geräten (z.B. HiFi-Komponenten, Digitalkamera usw.) bewahre ich auch lieber auf. Die vom Schnurlostelefon z.B. habe ich gerade kleingehäckselt, und sie wird Montag vom Altpapierwagen mit abgeholt. ;)

  • Es hängt davon ab, wie hoch ich die Wahrscheinlichkeit einschätze, dass ich das Ding wieder verkaufe. Die Verpackungen von Handys und anderen Dingen die bei mir eine geringe Halbwertszeit haben, werden behalten. Der Rest kommt weg.


    bs

  • Re: Re: Bewahrt Ihr Originalverpackungen von Elektrogeräten auf?


    Zitat

    Original geschrieben von SuperGG
    Quelle?


    Zitat

    OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2004 (11 U 102/04)
    Eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Verwendung und zur Rückgabe der Originalverpackung besteht nach Ansicht des Gerichts nicht. Die Verpackung der Kaufsache diene alleine der Abwicklung des Geschäfts, ihr Zweck beschränke sich dabei auf den Schutz der Ware vor transportbedingten Beschädigungen.


    Siehe auch hier: Klickklack!

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