Also ...
von der Versicherung wird es nix geben. Ich kenne keinen Vertrag, in dem einfacher Diebstahl (also z. B. Taschen-/Trickdiebstahl) versichert wäre.
Vor diesem Hintergrund kann man sich einen Strafantrag m. E. gleich schenken. So bitter das auch sein mag ... ich würde diesen Vorfall unter PP (Persönliches Pech) verbuchen ...
Gruß aus Wedau