Aha, da redet ein "Fachmann"...
UPS darf ohne Authorisierung gar nix verzollen, auch nicht bei Privatleuten.
AV-Schein hat mit einer normalen Abfertigung in den freien Verkehr so viel zu tun wie die Chinesische Mauer mit einer Tomatensuppe. Aktive Veredelung heißt: einführen, bearbeiten und fristgerecht wieder raus damit um das Verfahren ordnungsgemäß zu schliessen. Man zeige mir eine Privatperson, die zu diesem Zweck Waren importiert...
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EDIT: sorry, sehe gerade dass du das auch sinngemäß geschrieben hattest. Aber es ändert nix daran dass UPS nur "im Auftrag und in Vertretung" des Zollbeteiligten abfertigen darf.
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Und das T1, welches inzwischen übrigens NCTS heißt, setzt eine Bewilligung vorraus - die der private Einführer nicht hat und auch nie bekommen wird.
Mit den großen Hunden pissen wollen, aber das Bein nicht heben können, wa? :D:D