Frage zu UPS-Trackinginformation

  • Aha, da redet ein "Fachmann"... :D


    UPS darf ohne Authorisierung gar nix verzollen, auch nicht bei Privatleuten.


    AV-Schein hat mit einer normalen Abfertigung in den freien Verkehr so viel zu tun wie die Chinesische Mauer mit einer Tomatensuppe. Aktive Veredelung heißt: einführen, bearbeiten und fristgerecht wieder raus damit um das Verfahren ordnungsgemäß zu schliessen. Man zeige mir eine Privatperson, die zu diesem Zweck Waren importiert...
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    EDIT: sorry, sehe gerade dass du das auch sinngemäß geschrieben hattest. Aber es ändert nix daran dass UPS nur "im Auftrag und in Vertretung" des Zollbeteiligten abfertigen darf.
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    Und das T1, welches inzwischen übrigens NCTS heißt, setzt eine Bewilligung vorraus - die der private Einführer nicht hat und auch nie bekommen wird.


    Mit den großen Hunden pissen wollen, aber das Bein nicht heben können, wa? :D:D

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...


  • Nun, was A oder P Veredelungen sind, weiß ich zu gut, da ich jeden Tag damit zu tun habe. ;)


    Und das UPS "nur im Auftrag und in Vertretung" verzollen darf, sollte so sein... ist es aber nicht immer. Bekommen oft Sendungen, die UPS / DHL usw eigenmächtig verzollen, obwohl nicht gewollt bzw. falsch verzollt.


    Und Deinen letzten Satz hättest Du Dir ersparen können.

  • UPS und DHL kann man im Bezug auf die Verzollungsvollmacht bei Privaten nicht gleichsetzen. Schmeiß' mal die Suche mit den Stichworten FAQ und Zoll an, ich habe erklärt darum es so ist.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    UPS darf ohne Authorisierung gar nix verzollen, auch nicht bei Privatleuten.


    Das machen sie aber. Oder haben es zumindest in der Vergangenheit gemacht. Ich erinnere mich an einen entsprechenden Thread von mir, in welchem auch Du fleißig mitdiskutiert hattest. Deine damalige Aussage war auf jeden Fall eine andere. ;)


    edit: Klick! Wobei Du auch damals schon erklärt hattest, dass bis zu einem Zollbetrag von ca. 50 Euro auch ohne Auftrag verzollt wird. Aber eben dann auf eigenes Risiko.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ja, es wird in der Praxis gemacht - aber korrekt ist das nicht. Der Warenempfänger könnte die Bezahlung der Gebühren an UPS verweigern weil er es nicht genehmigt hat.


    Insofern: eigentlich darf es nicht gemacht werden, sie machen es dennoch. Es wird dadurch aber nicht legal. :)


    Wobei sich regelmäßig kein Warenempfänger wehren wird, denn es ist ja nur eine Formalität, es muß ja verzollt oder zurückgeschickt werden - egal was der Empfänger sagt. Und wenn man an der Tür mit dem Zusteller über die Zahlung der Gebühren diskutiert trifft es zum einen den Falschen, der arme Bote kann nix dafür, zum anderen nimmt der das Paket erstmal wieder mit. Irgendwann steht es einem kostenfrei zu, aber wer will darauf warten...


    Und wenn das einmal passiert steht's danach in den Importer Remarks - und man hat zum letzten Mal, trotz Unerreichbarkeit oder kleinen formalen Fehlern, eine von UPS möglichst schnell abgefertigte Sendung bekommen. Der Zolldeklarant macht natürlich später keinen "Fehler" mehr wenn etwas nicht ganz glatt ist - und als Kunde rennt man dann ggf. absolut akkuraten Rechnungen hinterher, nur weil da irgendeine Kleinigkeit nicht absolut sauber war.
    Der Sachbearbeiter riskiert sonst womöglich dass der Kunde ihn beim Zoll in Mißkredit bringt, also muß er dann in eigenem Interesse absolut förmlich werden und kann kein Auge mehr zudrücken, wenn's eine Kleinigkeit ist.


    Also vielleicht doch lieber "kleiner Dienstweg" als "großer Dienstweg", oder?

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Guten Morgen,



    eure Diskussion ist interessant zu lesen und mir stellt sich naiv folgende Frage:


    Werde ich bezüglich der Gebühren u.U. seitens UPS über den Tisch gezogen?


    Die 19% Einfuhrumsatzsteuer muß ich ja vom Warenwert + Versand bezahlen, reinen Zoll evtl. gar nicht oder nur minimal.
    So weiß ich ja grob selbst schon mal wieviel Bargeld ich zu Hause haben muss - oder wird mich da eine böse Überraschung erwarten? Dann würde ich auf jeden Fall Theater bei UPS machen - auch mit dem Hintergrund, das ich dann zukünftig wieder selbst zum Zoll fahren muss.



    Was mich auch noch interessiert: Bekomme ich denn irgendeinen (offiziell gültigen) Bescheid von UPS über die Verzollung?
    Beim Zoll bekomme ich ja alle Unterlagen mit die v.a. bei einer Reparatur der importierten Ware im Ausland sehr wichtig sind; sonst darf ich doppelt bezahlen!



    Danke.

  • Nein, du wirst von UPS nicht über den Tisch gezogen. Ich lasse grundsätzlich kein gutes Haar an der Firma weil das Management unter aller Sau ist, siehe Die Galeere, aber die Zolldeklaranten sind sehr gute Leute, die wirklich auf Zack sind. In der Hinsicht kann man keinen Vorwurf machen.


    Die 19% mußt du auf Warenwert, Versand UND den Zollbetrag zahlen. Näheres dazu hier.


    Du kannst den Zollbetrag nur ausrechnen wenn du weißt wie die Ware verzollt werden muß, also zu welchem Zollsatz und nach welchem Verfahren günstigerweise verzollt wird. Du kannst versuchen das auszurechnen, sei dir aber darüber im Klaren dass Vollzeit-Kräfte, die den Job den ganzen Tag machen und dafür ausgebildet sind, 2-3 Jahre brauchen bis die es wirklich drauf haben. Die Gesetzgebung gleicht der des Steuerrechts, und "mal eben ausrechnen" ist oft so wie auf die Schnelle überschlagen wieviel Steuern man zahlt oder zurück bekommt - das geht bei einfachen, preiswerten, eindeutigen Paketen im privaten Bereich, aber oft rechnen Laien falsch oder wissen nicht ob/dass es manchmal bessere Verfahren gibt als nur eine plumpe 08/15-Verzollung.


    Der Zolldeklarant meldet die Ware anhand der Rechnung beim Zoll an, ein Zollbeamter schaut es sich an und erteilt eine Freigabe - oder weist es aus irgendwelchen Gründen zurück. Wenn du die Ware bekommst ist das also durch die Hände von 2 Sachkundigen gegangen, du kannst davon ausgehen dass die Anmeldung dann korrekt ist.
    Die Einfuhrgebühren werden dann automatisch vom Rechner zugeordnet sobald alle relevanten Daten im PC erfaßt wurden. Da UPS keine Gebühren für die Verzollung verlangt zahlt man also nur das, was von UPS tatsächlich nachweislich an den Zoll gezahlt wird.


    Als Privatperson bekommst du keine Bescheide, für Unternehmen wird ein Steuerbescheid gezogen damit sie sich die Einfuhrumsatzsteuer später als durchlaufenden Post verbuchen können.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Als Privatperson bekommst du keine Bescheide, für Unternehmen wird ein Steuerbescheid gezogen damit sie sich die Einfuhrumsatzsteuer später als durchlaufenden Post verbuchen können.



    Danke für deine ausführliche Erläuterung bzgl. UPS und Zoll.


    Der von mir gerade zitierte Teil irritiert mich dennoch ein wenig:


    Bis dato verhielt es sich so, das ich einen Mitteilung in der Post hatte, das ein Paket beim Zollamt am Flughafen abgeholt werden könne.
    Hier mußte ich natürlich die Gebühren bezahlen, habe dann aber vom Zoll direkt einen Beleg über die Einfuhr und Verzollung des gekauften Produktes ausgestellt bekommen.


    Beim ersten Mal hatte ich diesen Beleg einfach entsorgt wonach prompt ein Garantiefall eintrat und ich auf schmerzhafte Weise lernen musste: Kein Beleg = nie importiert = erneut Bezahlen.



    Daher frage ich nach irgendeiner Bestätigung über die erfolgte Einfuhr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ja, es wird in der Praxis gemacht - aber korrekt ist das nicht. Der Warenempfänger könnte die Bezahlung der Gebühren an UPS verweigern weil er es nicht genehmigt hat.


    Was heißt "könnte". Er KANN. Genau das habe ich ja damals auch gemacht. Hauptgrund war damals gar nicht mal so sehr der, dass ich hier den Prinzipienreiter spielen wollte, sondern weil UPS in einer wirklich unterirdischen Art und Weise versucht hat zu verarschen. ;)

    Zitat

    Wobei sich regelmäßig kein Warenempfänger wehren wird, denn es ist ja nur eine Formalität, es muß ja verzollt oder zurückgeschickt werden - egal was der Empfänger sagt.


    Gut, es sei denn, der Empfänger hat das Paket schon, und UPS schlägt mit seiner Forderung erst später auf. ;)

    Zitat

    Also vielleicht doch lieber "kleiner Dienstweg" als "großer Dienstweg", oder?


    Im Prinzip schon, ja.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich verschicke im Geschäft hauptsächlich mit UPS.


    Bei uns ist es so, das das nächste Regionaldepot gute 100km weg ist, alles was selbst innerhalb der Stadt zugestellt werden soll geht erstmal abends dorthin, um dann am nächsten Tag den Weg zurück zu finden.


    Alles was von uns innerhalb Norddeutschlands verschickt wurde ist auch mit Standard immer am nächsten Tag dagewesen. Alles was nach Süddeutschland gehen sollte brauchte immer schon zwei Tage.


    Bis etwa Anfang des Jahres waren tagsüber noch Abholungsanmeldungen für den laufenden Geschäftstag möglich. Seitdem ist das in der Software bzw. Online nicht mehr möglich. Somit geben wir unsere Pakete jetzt einfach so mit, da die Jungs eh jeden Tag mit Lieferungen kommen. Die nehmen das Paket dann vor Ort ins System auf.


    Tracking ist sehr aktuell und genau, die Geräte sollen eine Direktverbindung haben. Wir haben jedenfalls in den letzten Jahren nur gute Erfahrungen, rechnen aber auch über einen Konzernrahmenvertrag ab.

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