Arcor & Fangschaltung

  • Hi,


    habe gerade mit Arcor telefoniert wg. Fangschaltung (also ISDN-Leistungsmerkmal MCID). Dort sagte man mir, dass eine Fangschaltung nur mit polizeilichem Beschluss beauftragt werden kann. Zudem würde Arcor mir die Nummer des Anrufers nie mitteilen, sondern nur an die Polizei weitergeben :rolleyes:


    Meines Wissens, zumindest bei der Telekom, kann man dies auch so beantragen, also ohne Polizei?! Oder habe ich da veraltete Informationen?


    Für Tipps & Infos wäre ich dankbar =)



    Danke euch!!

  • Nein, die Auskunft von Arcor ist falsch. Du kannst/darfst eine Fangschaltung bei deinem Netzanbieter beantragen. Ist im § 101 TKG geregelt.

  • Der Dienstanbieter hat auch bei MCID den Datenschutz zu gewährleisten. Deswegen wird die Hürde für MCID relativ hoch gehängt, damit damit kein Missbrauch getrieben wird. Darum wird auch finanziell ein erstes Hindernis gelegt. Wer bereit ist zu zahlen, müsste dann erstmal schriftlich dem Anbieter begründen warum MCID nötig ist. Faktisch ist das ja mit vertretbarem Aufwand kaum für den Anbieter überprüfbar. Deswegen verlangen AFAIK alle Anbieter zumindest eine polizeilich aktenkundige Anzeige gegen Unbekannt. Dann kann der Provider sorgloser MCID schalten und übergibt die Daten vermutlich nur direkt der Polizei/Staatsanwaltschaft und ist datenschutzrechtlich aus dem Schneider.


    Das TKG sieht zwar auch vor, dass der Kunde direkt die Daten erfahren kann, aber wie gesagt, dann müsste der Provider erstmal prüfen ob das rechtens ist. Zumal der ermittelte Anrufer benachrichtigt werden muss, dass seine Daten herausgegeben wurden. Das birgt IMHO für den Provider die Gefahr,sich selbst einen Rechtsverfahren auszusetzen, falls die Herausgabe doch nicht gerechtfertigt war. Da machen es sich die Anbieter einfach und gehen kein Risiko ein. Die Daten werden also im vereinfachten Standardverfahren grundsätzlich nur an Behörden übermittelt, die über das korrekte Vorgehen entscheiden sollen.


    Der Datenschutz treibt da auf den ersten Blick recht interessante Stilblüten: So schreibt telefaq.de zu MCID, dass der Anbieter die ermittelten Daten(z.B. Name &Anschrift) herausgeben darf, aber z.B. nicht die Telefonnummer, sofern diese nicht im Telefonbuch verzeichnet ist. :p


    Also ich denke du wirst nur über eine offizielle Anzeige in den schnellen Genuß von MCID kommen. Oder aber der Anbieter erhält z.B. von deinem Anwalt eine gut formulierte Aufforderung, die dem Anbieter zeigt, dass dein Interesse serös und gut begründet ist. Alles andere wird vom Anbieter wegen des hohen Prüfungsaufwands vermutlich entweder angelehnt oder es wird sehr sehr lange dauern.


    http://www.telefaq.de/anruferfilter.html#identifizieren

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