Geklautes Paket,wer zuständig?

  • dann würde ich ja behaupten ist der ABSENDER in der Haftung ist, weil er zugestimmt hat (durch absenden des Pakets und Zustimmung der AGBs), dass das Paket auch bei anderen abgegeben werden darf, oder nicht?


    btw. hab ich dazu schon gelesen, dass solche Einträge in den AGBs als Ungültig erklärt wurden (hatte da ein paar Urteile gefunden).


    Als unmittelbar wurde z.B. nicht der Nachbar einen Stock über der eigenen Wohnung bezeichnet, sondern z.B nur der Nachbar auf der gleichen Etage

  • Hallo,


    tja, der Fehler liegt eindeutig bei Dir.


    Wieso nimmst Du ein Paket an, um es dann vor die Tür abzulegen? Das hätte der Hermes Kurier ja auch selber machen können... dumm von Dir, sorry!


    Du hast den Empfang bestätigt, Hermes ist raus.


    Jetzt keine Pakete mehr für andere anzunehmen, ist doch nur eine Trotzreaktion auf Deinen eigenen Fehler. Du solltest die angenommenen Pakete nur persönlich vorbei bringen, nicht einfach ablegen.


    Lerne draus, stehe zu Deinem Fehler und hoffe, dass erstens nix teures drin war und zweitens, dass Dein Nachbar Dich nicht übers Ohr haut.


    Gruß,


    StHenker


    Edit: Ja klar, jetzt ist der Absender auch noch schuld ... Verantwortung übernehmen ist wohl voll aus der Mode gekommen ... jm2c!

    Erkläre es mir und ich werde es vergessen... Zeige es mir und ich werde es behalten... Lass es mich machen und ich werde es können!!!

  • Avalox, es war dein Fehler. Punkt. Du kannst jetzt niemanden die Schuld schieben oder die AGb anders interpretieren.


    Wichtig: jetzt musst du eher schauen, wie du es wieder gebacken kriegst. Am Besten mit dem Nachbar klären und auch "indirekt und vorsichtig" nachfragen, was da überhaupt drin war. Wenn es wirklich teuer war, würde ich mal ganz genau hinterfragen, was es war, von wem es kam, etc.

  • Hallo,
    ich hatte im Studium während der Rechtsvorlesungen gerlernt, dass man für Pannen, die durch Freundschaftsdienste nicht haftbar gemacht werden kann, da ja der Dienst unentgeldlich ist und man dadurch nicht benachteiligt werden sollte. Trifft dies hier nicht zu?
    Grüsse
    Jürgen

  • Doch, IMO trifft das auch hier zu. Avalox müsste schon grob fahrlässig gehandelt haben. Was er aber gemacht hat, ist durchaus gängige Praxis, so dass er wohl kaum haftbar gemacht werden kann. Das Verhältnis zum Empfänger könnte jetzt natürlich gestört sein...


    kopporama

    "Wir leben in einer Zeit der Schnüffelei. Heutzutage bedroht man Menschen nicht mit einem Dolch, sondern mit einem Dossier." Vance Packard

  • Ja, Du hast die A-Karte gezogen - definitiv.


    Was ich mich frage....Wie kann man in der heutigen Zeit so gutmütig sein und
    ein Paket einfach vor Dir Türe legen und glauben, daß das schon kein anderer mitnimmt?

  • Zitat

    Original geschrieben von kopporama
    Doch, IMO trifft das auch hier zu. Avalox müsste schon grob fahrlässig gehandelt haben. Was er aber gemacht hat, ist durchaus gängige Praxis, so dass er wohl kaum haftbar gemacht werden kann. Das Verhältnis zum Empfänger könnte jetzt natürlich gestört sein.


    Grobe Fahrlässigkeit sollte vor allem nicht vorliegen, da der Nachbar ihn ja auch auffordert, dass Paket nur vor der Tür abzulegen.

  • pakete mit wertgegenständen vor die tür legen soll gängige praxis sein?
    wer dem zustimmt, soll mir bitte per PN seine adresse schicken... ich komm euch gerne regelmäßig besuchen und spiel weihnachtsmann-verkehrt-herum.


    wenn das im haus normal ist, heisst das nicht, dass es gängige praxis ist.


    ne, sowas ist wirklich fahrlässig und es gibt keinen grund, warum irgendjemand anderes haften sollte.


    streng genommen, um 100% sicher zu sein, müsstest du dir von deinem nachbarn schriftlich quittieren lassen, dass er das paket von dir erhalten hat. erst dann bist du aus der sache raus. klar, daß sowas in "normalen" nachbarschaften komisch rüber kommt und meist nicht nötig ist.


    aber pakete ungesichert vor die türe legen, geht garnicht. da kann ja jeder sagen, daß er nix bekommen hat, und keiner weiß obs stimmt oder nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Heute hab ich einen Zettel vom Nachbarn an der Tür, mit der Bitte das Paket welches ich angenommen habe doch vor seine Tür zu legen....es sei wichtig.


    Ist doch prima, damit hat der Nachbar Deine Handlung ja quasi nachträglich "legitimiert". Häng ihm einen Zettel hin, dass Du genau das bereits getan hast und davon ausgehst, dass er das Paket erhalten hat.


    Zwar war es wirklich etwas leichtsinnig das Paket einfach so vor der Tür abzuladen, wenn man selbst den Empfang gegenüber dem Boten bestätigt hat, letztendlich muss sich aber der Absender mit Hermes rumschlagen wenn das Paket weg ist. Hermes kann zwar darauf verweisen, dass sie es bei Dir abgeliefert haben, es wurde aber wie richtig geschrieben von Gerichten mehrfach geurteilt, dass so eine "Ersatzzustellung" den Paketdienst eben nicht von seiner Pflicht entbindet.

  • Zitat

    Original geschrieben von avalox


    Folgendes ist passiert:


    am 3.12 hat Hermes bei mir geklingelt
    ...
    Heute hab ich einen Zettel vom Nachbarn an der Tür


    Irgendwas ist doch da wirklich faul, wenn ich darüber nochmals überlege...


    6 Tage hat der Nachbar sich Zeit gelassen, obwohl es anscheinend wichtig war???


    Also, ich glaube ganz ehrlich, dass der Typ dich veräppeln oder eins auswischen möchte...


    oder gab es einen Grund, warum er sich 6 Tage nicht gemeldet hat? Den Hermes Zettel hat er ja am gleichen Tag (3.12) bekommen. Wenn es wichtig wäre, dann wären 1 oder max 2 Tage im Rahmen, aber keine 6 Tage!

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