Geklautes Paket,wer zuständig?

  • Sehe ich auch so!


    Du hast nicht unterschrieben, Du hast Deinem Nachbarn keine Vollmacht gegeben,also musst Du es nicht bezahlen!


    Ich würde jedoch nicht erwähnen das Du weißt, wo das Paket ist denn, das könnte die ganze Angelegenheit unnötig verlängern!


    Die Post ist verpflichtet, den Unterzeichner namentlich zu kennen oder die Unterschrift zu erkennen.


    Da ich sehr viel Pakete bekomme, habe ich der Postbeamtin einen Sender für das Garagentor gegeben. Ich musste da jedoch unterzeichen, wenn das Paket weg ist, pech gehabt!


    Ich würde beim Onlineshop anrufen und sagen, Paket weg fertig. Die senden Dir garantiert kurzfristig ein Neues zu!


    Ärgerlich sowas....

  • Da du der namentlich bekannte Empfänger für das Paket bist, hat DHL den Auftrag dir oder einer von dir bevollmächtigten Person die Sendung zuzustellen. Die Auslieferung ist mit dem Gefahrenübergang an den Empfänger abgeschlossen. Heisst für dich: der Onlinehändler ist zur Ersatzlieferung verpflichtet, muss dafür seinen Versicherungsanspruch bei DHL anmelden. DHL müsste die Nachbarin kontaktieren um den Vorfall zu klären, hätte aber meiner Meinung nach keinerlei Rechtsanspruch ihr gegenüber was die Sorgfaltspflicht betrifft.


    Das ist natürlich nur meine persönliche Sichtweise aus Erfahrungen in dem Bereich, da auch ich KEIN Jurist bin. :)

  • So,also hab mich mal bei nem Anwalt erkundigt,Er sagt auch ganz klar,dass Frau Hartz von mir keine Vollmacht hatte und somit die Sendung laut Paragraph 164 BGB nicht ordnungsgemäß zugestelt worden ist.
    Insofern wäre hier DHL in jedem Fall zuständig den Verlust zu erstatten.


    Was der Anwalt auch meinte ist,dass ich mir halt überlegen soll ob ich entweder sage dass ich weiß dass die Nachbarin es angenommen hat,was die Sache wohl in die Länge ziehen könnte,oder ich direkt sage ich habe nicht rausgefunden wo das Paket.


    Problem dabei ist nur dass je nachdem wieveil Mühe die sich dann bei der nachforschung geben,wenn herauskommt dass ich es wusste ich mich evtl. des versuchten Versicherungsbetruges strafbar mache.


    Na doll,also muß ich mir jetzt bis morgen überlegen ob ich halt einfach sage ich weiß nicht wer das Paket angenommen hat,oder eben wie es wirklich genau vorgefallen ist.


    Am Ergebnis änderts halt wohl nix,nur das eine könnte natürlich länger dauern als das andere.


    Na ja,allerletztes Mittel wäre natürlich einfach die Kartenzahlung rückgängig zu machen,was ich eiegntlich vermeiden möchte,weil das Geld würde ja dann erst mal dem Shop fehlen und die haben sich ja erstmal nicht falsch verhalten,sondern DHL.


    Ich denke das werde ich morgen davon abhängig machen wie entgegenkommend die sind oder nicht,ob ich die Zahlung widerrufe.


    Was würdet Ihr bei den Perspektiven tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    einfach den ganz normalen Weg gehen der da heist: wo bleibt mein Paket - kannst ja in ner schriftlichen Rüge darauf hinweisen das dir telefonisch bislang nicht Ergebnissorientiert geholfen wurde.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr


  • Ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion anzetteln, aber das Verhalten der Nachbarin sagt ja wohl schon alles.
    btw: Ich weiß nicht, ob Bl*d auf Hartz IV Empfänger einprügelt, ist imho aber nicht so schlau, auf die Bevölkerungsgruppe einzuprügeln, die einen nicht unerheblichen (wenn nicht sogar den größten) Teil der Leserschaft stellt.
    Sicher gibt es hier auch den einen oder anderen Hartz IV-Empfänger, aber davon gibt es solche und solche. Die Sorte, der Charmed´s Nachbarin angehört

    Zitat

    na ja,bei der ist eh nichts zu holen,lebenslange Sozialhilfeempfängerin

    ist sicherlich die, die bei solchen Geschichten tendenziell eher selten zu den Unschuldigen gehört.
    BTT: schließe mich polli an, schreib mal ne Mail, die sollen sich drum kümmern.

  • zum Thema Haftung:


    So einfach ist es nicht, auch wenn der Anwalt des TE das so sehen mag. Hat der Paketdienst (DHL) das Paket an einem Empfänger ausgeliefert, so ist dieser, falls die Ware verschwindet, haftbar zu machen.


    In diesem Falle ist es unabhängig davon, ob die Dame empfangsberechtigt war. Tatsache ist, daß das Paket auf dem Weg zum TE verschwunden ist, als es im Zugriffsbereich der Nachbarin war.


    DHL muß in diesem Falle für nichts haften. Der Versender auch nicht. Einzig und allein die Nachbarin.
    Der TE sollte mal Google bemühen, es gibt inzwischen einige Grundsatzurteile dazu.


    Wenn sich der TE geduldet, kann ich aus meinen alten Studiumsunterlagen einige Urteile raussuchen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Ja, nur daß die "Grundsatzurteile" genau das Gegenteil von dem aussagen was du schreibst.


    zB. OLG Düsseldorf 18 U 163/06:


    Die Überlassung der sechs Pakete an D. M. (<---- Nachbar) war keine Ablieferung an den vertragsmäßigen Empfänger S. C., sondern ein Güterverlust i.S.d. § 425 Abs. 1 HGB.


    und weiter


    Jedenfalls trifft dieser Vorwurf die Beklagte direkt. Sie hält keine ordnungsgemäße Organisation vor, die sicherstellen würde, dass Sendungen nicht an Nichtberechtigte überlassen werden. Im Gegenteil ermutigt ihre Auffassung, dass auch an "Nachbarn" zugestellt werde könne, die Fahrer zu solchen fehlerhaften Zustellungen.


    oder BGH I ZR 257/03


    hat der Auslieferungsfahrer die in Verlust geratenen Pakete weder dem Empfänger selbst noch einer unter der Zustelladresse angetroffenen erwachsenen Person übergeben. Das behauptet die Beklagte auch selbst nicht. Sie trägt vielmehr vor, die Pakete seien einem Nachbarn des Empfängers übergeben worden. Das stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten der Beklagten (<--- Paketdienst) dar

    Hier stand eine Signatur.


  • Das Verhalten der Nachbarin und die Regreßmöglichkeit bei DHL ist für den OP völlig bedeutungslos.


    Fakt ist vielmehr: Es liegt ein VGK in der Form des Versendungskaufs vor. Der Leistungserfolg ist noch nicht eingetreten, da der OP weder Besitz noch Eigentum an der Ware erlangt hat. Die ursprüngliche Gattungsschuld hat sich mit Aussonderung und Übergabe an DHL konkretisiert, das konkrete Gut ist nicht mehr auffindbar, damit liegt Unmöglichkeit der Leistung vor.


    Grds. hat damit der Verkäufer gem. § 326 I 1 BGB seinen Anspruch auf die Gegenleistung verloren. Der Käufer muss also nicht mehr den Kaufpreis zahlen bzw. kann diesen zurückverlangen.


    § 446 BGB als systematische Ausnahme von § 326 I 1 BGB greift hier nicht, da die Sache weder dem Käufer übergeben worden ist noch dieser im Verzug der Annahme war. Auch kein Tatbestand des § 326 II ist einschlägig, da das nachbarschaftliche Verhalten dem Käufer nicht zurechenbar ist.



    Etwaige AGB seitens DHL, die eine Ersatzustellung an Nachbarn einer Regelzustellung gleichstellen haben für den Käufer keine Bedeutung. Zum einen deswegen nicht, weil der Käufer keinen Vertrag mit DHL hat, zum anderen deswegen, weil § 446 BGB recht eindeutig formuliert ist.


    Die Nachbarin steht in keiner rechtlichen Beziehung zum OP, eine Pflichtverletzung oder ein Verschulden der Nachbarin kann dem OP damit nicht zugerechnet werden.


    PS: Du bist mir aus dem Blumentopferdethread (Rechnung vergessen zu bezahlen, jetzt Mahnbescheid) noch eine Antwort schuldig ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    zum Thema Haftung:


    So einfach ist es nicht, auch wenn der Anwalt des TE das so sehen mag. Hat der Paketdienst (DHL) das Paket an einem Empfänger ausgeliefert, so ist dieser, falls die Ware verschwindet, haftbar zu machen.


    Dumme Frage... Wenn jetzt DHL mit der Auslieferung ihren Auftrag erfuellt hat oder wie auch immer, und nix mehr mit der Sache zu tun haben, koennen die dann das Paket nicht irgendwem geben? Ob es die Nachbarin ist, oder jemand der 2 Strassen weiter wohnt ist dann doch egal?

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