Geklautes Paket,wer zuständig?

  • Hallo,ich habe ein kleines Problem und hoffe dass man mir einen guten Rat geben kann,wie ich mich am besten verhalte.


    Ich habe in einem Online-Shop (auch Filialen in großen Städten) ein paar Schuhe im Wert von ca. 200 € bestellt.
    Diese habe ich per Kreditkarte gezahlt.
    Dies war am 27.02.2008.


    Bis heute wartete ich auf das Paket bis ich schliesslich in dem Online Shop anrief und nachhakte.
    Nach kurzer Überprüfung kam heraus,dass das Paket am 28.01.2008 um 12:01Uhr zugestelt worden ist unter meiner Adresse.Den Namen des Annehmenden könne man aber nicht entziffern,wäre zu unleserlich.


    Abgesehen davon dass ich an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit zu Hause war und bei mir kein DHL geklingelt hat und ich auch keine Benachrichtigung im Briefkasten hatte,war ich natürlich schon bedient.
    Ich verblieb mit dem Shop so,dass ich nun erst einmal durchs Haus gehe und schaue obs jemand "zugibt".


    Volltreffer: Bei meiner "Nachbarin" im Erdgeschoß wurde ich fündig.Sie gab direkt zu,das Paket angenommen zu haben und da ich es ja nicht abgeholt hätte (wie auch ich wußte ja nicht dass es da ist),hätte Sie es vor ein paar tagen bei mir vor die Tür gestellt.
    Ich hätte nur einfach nicht aufgemacht,da Sie aber gehört hat dass ich da war,fand Sie das richtig.
    Nun,lange Rede kurzer Sinn,das Paket ist natürlich weg.
    Die nachbarin sich überhaupt keinr Schuld bewußt...na ja,bei der ist eh nichts zu holen,lebenslange Sozialhilfeempfängerin,ob die Gescchte so stimmt wage ich auch zu bezweifeln...
    mein Problem ist jetzt nur,wie gehe ich jetzt vor?


    Melde ich dem Online Shop ganz einfach ich weiß nicht wo das Paket ist,oder sage ich das was ich weiß?
    Besteht dann nicht die Gefahr dass der Online Shop bzw. DHL sagt,ja ist nicht unser Problem,wir haben ausgeliefert und damit ist die Geschichte für uns gegessen?
    Greift dann die Versicherung der Post noch?


    Über ein paar fachliche Ratschläge würde ich mich freuen.

  • du hast gegenüber dem Versender des Paketes überhaupt nichts nachzuprüfen oder sonstwas.


    Wie du mit deinem Gewissen zurecht kommst vorhandene Informationen zurück zu halten mußt du wissen aber im Grunde genommen würd ich einfach den ganz normalen Weg gehen der da heist: wo bleibt mein Paket - kannst ja in ner schriftlichen Rüge darauf hinweisen das dir telefonisch bislang nicht Ergebnissorientiert geholfen wurde.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich denke, das ist eine Sache zwischen DHL und dem Versender. Melde, daß das Paket nicht bei dir angekommen ist; daß deine Nachbarin das Paket hat(te) kannst du ja dazu sagen. Da du das Paket aber vermutlich auf deinen Namen, und nicht auf den deiner Nachbarin bestellt hast, ist die Tatsache, daß es bei ihr abgegeben wurde, nicht dein Problem, sondern eher das von DHL. Der Fahrer hätte das Paket ja schließlich auch in eine Packstation bringen können bzw zum Postamt. Auf jeden Fall hätte er aber eine Benachrichtigungskarte in deinen Briefkasten werfen müssen, daß das Paket bei deiner Nachbarin ist. Dann hättest du dort sofort dein Paket abholen können, und ein Rausreden wäre für sie schwieriger gewesen.
    Für die Zukunft würde ich unten im Flur/bei der Klingel einen Zettel hinhängen, daß Pakete, die für dich sind aus gegebenem Anlass nicht bei Nachbarn abgegeben werden dürfen. Und ich würde in Zukunft etwas genauer auf die Schuhe der Dame/ihres Mannes achten ;)

  • Ersatzempfänger


    Der Nachbar ist zwar ein gängiger, aber letztlich nicht wirklich zulässiger Ersatzempfänger.


    Handelt es sich um eine nachzuweisende Sendung (Paket, nicht Päckchen), haftet der Frachtführer grundsätzlich bei eventuellem Verlust bedingt durch Falschauslieferung.
    Da die Dame jedoch den Erhalt zugibt, verschlechtert sich dadurch Deine Position, da der Spediteur sicher versuchen wird den Schadenersatz abzuwälzen.....
    Da kommt etwas auf Dich zu!


    Fazit:
    Künftig Packstation nutzen!

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Re: Ersatzempfänger


    Zitat

    Original geschrieben von Moskauinkasso
    Da die Dame jedoch den Erhalt zugibt, verschlechtert sich dadurch Deine Position, da der Spediteur versuchen werden wird, den Schadenersatz abzuwälzen.....
    Da kommt etwas auf Dich zu!


    Stimmt, hatte ich ganz vergessen. Möglicherweise haftet sie dadurch. Und wenn bei ihr nichts zu holen ist... :flop:
    Darf man in einem solchen Fall eigentlich die Kreditkartenzahlung widerrufen?

  • Schlagt mich, wenn ich das falsch in Erinnerung habe, aber soweit ich das noch richtig im Kopf habe, geht die Gefahr auf den Empfänger über, sobald die Ware vom Verkäufer an den Spediteur übergeben wurde.


    Insofern hat man keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und darf demzufolge auch die KK-Zahlung nicht stornieren.

  • Gewerblich und Privat


    Bei gewerblichen Anbietern haftet er bis zur Auslieferung.
    Bei privaten Versendern endet die Haftung bereits bei der Versandeinlieferung.


    Aber ich bin kein Jurist! ;)

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    ...Fam. Hartz IV ...


    Entschuldige, aber dieser Ton ist hier sehr unangebracht. :flop:


    Die Nachbarin des Fragenden heißt gewiß nicht Hartz IV.


    Auch wenn BILD immer auf Empfänger von Alg II einschlägt bedeutet das noch lange nicht, dass überall auf diesem Niveau diskutiert werden muss.


    E.F.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Gewerbliche Anbieter tragen das Versandrisiko. Aber ist der Versand nicht schon durch Abgabe bei Fam. Hartz IV erledigt? Somit müßte es weder Versender, noch DHL interessieren?


    Ich bin kein Jurist und nur ein "dummer Kunde" :D


    Daher ist mir als Kunde dass relativ egal wo der liebe Herr vom Paketdienst mein Paket abgeliefert hat und sich dies auch quittieren lassen hat. ICH habe meine bestellte Ware nicht erhalten. Von daher würde ich auch nach einer gewissen Frist das Geld über das Kreditunternehmen zurück buchen lassen.

    Gruß
    Flatie

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