dann würde ich ja behaupten ist der ABSENDER in der Haftung ist, weil er zugestimmt hat (durch absenden des Pakets und Zustimmung der AGBs), dass das Paket auch bei anderen abgegeben werden darf, oder nicht?
btw. hab ich dazu schon gelesen, dass solche Einträge in den AGBs als Ungültig erklärt wurden (hatte da ein paar Urteile gefunden).
Als unmittelbar wurde z.B. nicht der Nachbar einen Stock über der eigenen Wohnung bezeichnet, sondern z.B nur der Nachbar auf der gleichen Etage