Neuhandy nach 1 Jahr (eplus)?

  • VV bei Upgrade


    Hallo zusammen.


    mal Step bei Step:


    Du schließt im Januar 2002 einen Vertrag mit einer Laufzeit bis 01/04. Nach mindestens zwölf Monaten kannst du upgraden, wobei eine erneute Laufzeit von zwei Jahren an die erste angehangen wird (jetzt bist du bei 01/06). Das nächste Upgrade ist dann erst 12 Monate vor Ablauf der neuen Vertragslaufzeit (also 01/05) möglich.


    Desweitern ist es so, das die Gesamtlaufzeit 36 Monate nicht überschreiten darf, d.h. ich kann nicht beliebig upgraden und auf einen baldigen Tot hoffen .


    Generell gilt, das jeder fehlende Monat zur Vollsubvention 5.- Euro extra kostet. In dem Fall (LZ bis 01/04) fehlen zur Vollsubvention ( ab 21 Monat) noch neun Monate a 5.- Euro = 45 Euro plus Gerätepreis.


    Dies gilt für sogenannte "Standart-Upgrades" Alles andere (1 jahr VV, RV-Kunden) etc. sind Deals zwischen Kunde und e+.


    Hoffe geholfen zu haben


    Gruß


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"


  • Also ,es geht jedes Jahr ! Habe das jetzt schon ein paar mal gemacht !
    Könnte das Notfalls anhand der Rechnungen sogar Belegen !


    Mann kann bei E + sogar den Preis Drücken ! Die hatten mir einen zu Hohen Preis für das 8310 genannt ,ich habe denen geschrieben ,das ich es bei der Firma XY in XY für den Preis neu ohne Vertrag bekomme (was auch stimmte) und das ich dann den Vertrag lieber Kündigen würde !
    Und siehe da ,ein paar Tage später kam ein neues Angebot ,erheblich Günstiger :top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Re: VV bei Upgrade


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Desweitern ist es so, das die Gesamtlaufzeit 36 Monate nicht überschreiten darf, d.h. ich kann nicht beliebig upgraden und auf einen baldigen Tot hoffen .


    Beziehst du dich auf das AGBG?? Wenn ja, dann dürften es max. 24 Monate sein.


    Fraglich ist nur, ob das Upgrade unter das AGBG fällt oder nicht.... meiner Meinung nach ja.... aber wo kein Kläger, da auch kein Richte :)

  • Re: Re: VV bei Upgrade


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta


    Beziehst du dich auf das AGBG?? Wenn ja, dann dürften es max. 24 Monate sein.


    Fraglich ist nur, ob das Upgrade unter das AGBG fällt oder nicht.... meiner Meinung nach ja.... aber wo kein Kläger, da auch kein Richte :)


    Hallo,


    die AGB´s drehen sich um eine Mindestvertragslaufzeit.
    es gibt allerdings ein paar interne Regeln...eine davon ist Upgradeberechtigung.


    gruß


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn


    Also ,es geht jedes Jahr ! Habe das jetzt schon ein paar mal gemacht !
    Könnte das Notfalls anhand der Rechnungen sogar Belegen !


    Mann kann bei E + sogar den Preis Drücken ! Die hatten mir einen zu Hohen Preis für das 8310 genannt ,ich habe denen geschrieben ,das ich es bei der Firma XY in XY für den Preis neu ohne Vertrag bekomme (was auch stimmte) und das ich dann den Vertrag lieber Kündigen würde !
    Und siehe da ,ein paar Tage später kam ein neues Angebot ,erheblich Günstiger :top:


    Kommt halt alles auf den Umsatz an.


    Mit einem 0815 Kunde mit monatlich 20€ Umsatz wird E+ es aber sicherlich nicht machen!

  • Re: Re: VV bei Upgrade


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta


    Beziehst du dich auf das AGBG?? Wenn ja, dann dürften es max. 24 Monate sein.


    Fraglich ist nur, ob das Upgrade unter das AGBG fällt oder nicht.... meiner Meinung nach ja.... aber wo kein Kläger, da auch kein Richte :)


    Raider heißt nun Twix - und AGBG nun § 305ff BGB.....;)

    iPhone X 256GB

  • Re: Re: Re: VV bei Upgrade



    Wer lasen kann ist wiedermal klar im Vorteil ;)


    Bestimmunge, was in AGB's stehen darf und was nicht werden im AGBG geregelt.


    Dort heißt es (ich glaube §9 oder §10) auch, das Verträge, die unter das AGBG fallen keine höhere Festschreibung als 24 Monate haben dürfen.


    Wie oben schon geschrieben, ist halt nur die Frage, ob ein Upgradevertrag auch unter das AGBG fällt oder nicht.
    Zumindesten der Formulierung des AGBG's selber (§1 imho) fällt es darunter, deswegen dürften es max. 24 Monate sein.

  • Re: Re: Re: Re: VV bei Upgrade



    Hallo..


    ich bin auf einem Auge blind:D (was AGB´s betrifft ).
    Unabhängig davon, gibt es eine "Upgradeberechtigung"..und die Kriterien dafür legt e+ fest ( naürlich nach geltentem Recht).


    Gruß


    Mike

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Re: VV bei Upgrade



    Danke, du hast es ausführlich beschrieben und so ist es für den EPS Standartkunden auch vollkommen richtig.

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