gegen AGB verstoßen - Kündigung möglich?

  • Hallo!
    Mein Provider hat gegen einen Artikel seiner AGB verstoßen. Habe ich dann das Recht dazu den Vertrag fristlos zu kündigen? Hier mal der Artikel aus der AGB:


    Demnach sollte ja eine Änderungsmitteilung zugeschickt werden, falls die Bandbreite nicht eingehalten werden kann. Seit Vertragsbeginn wurde mir allerdings dieses Schreiben verwehrt. Dann müsste es doch eigentlich möglich sein, den Vertrag fristlos zu kündigen, oder nicht?

  • ich denke nicht, denn das aeingeräumte recht tritt ja erst ein wenn Osnatel eine vErtragsänderung vornimt. Da Aber O. ausdrücklich darauf hinweist, das die Bandbreiten technischen Schwankungen unterliegt ist hier ein Bandbreitenschwund von einigen kbps zu akzeptieren. Außerdem ist wie bei allen anderen Providern lediglich eine MAXIMALE Bandbreite vereinbart, keine Mindestbandbreite oder eine zugesicherte Bandbreite. Theoretisch ist also auch ein DSL 16000 Vertrag erfüllt, auch wenn nur 1Mbit ankommt...den es werden ja nur MAX 16Mbit zugesichert. Osnatel wird eben dan eine Vertragsanpassung durchführen wenn du z.B. bei einem DSL6000 Vertrag unter 2Mbit kommst und somit in die für dich günstigere DSL2000 Kategorie kommst.
    Osnatel wird desweiteren dies höchstwahrscheinlich nur dann tun, wenn du sie so lange mit Service und Techniker anfragen wegen der mangelnden Bandbreite nervst, bis man dich mit einer Herunterstufung ruhig stellen will. Wenn dein DSL 6000 nur von 5.5Mbit auf 5.3Mbit abfällt wirst du wohl nix machen können

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