Hallo!
Mein Provider hat gegen einen Artikel seiner AGB verstoßen. Habe ich dann das Recht dazu den Vertrag fristlos zu kündigen? Hier mal der Artikel aus der AGB:
ZitatAlles anzeigen13.2 Die in der Leistungsbeschreibung bestimmte maximale Übertragungsbandbreite
steht unter dem technischen Vorbehalt, dass sie während der gesamten Vertragslaufzeit
verfügbar ist. Aus technischen und physikalischen Gründen und durch die Beeinflussung
mit anderen Leitungen kann es wegen der allgemeinen Besonderheiten der DSLTechnologie
im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende
Kapazität (Bandbreite) reduziert. osnatel steht deshalb ein Anpassungsrecht zu. Die
vereinbarte Übertragungsbandbreite kann einseitig von osnatel durch schriftliche
Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens auf
ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen und
physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Kapazität der für den Kunden
zur Verfügung stehenden Anschlussleitung ändert.
osnatel wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten
Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste entspricht. Sollte die Leistungsänderung
für den Kunden unzumutbar sein, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere
Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung und der Kündigung
beginnt erst mit der gesonderten Information über dieses Sonderkündigungsrecht
zu laufen.
Demnach sollte ja eine Änderungsmitteilung zugeschickt werden, falls die Bandbreite nicht eingehalten werden kann. Seit Vertragsbeginn wurde mir allerdings dieses Schreiben verwehrt. Dann müsste es doch eigentlich möglich sein, den Vertrag fristlos zu kündigen, oder nicht?