Versandkosten bei Versandhandel im Netz

  • Hi Folks!


    Hier mal ne juristische Frage. Mit diesem neuen Gesetz zum Versandhadel im Internet (Fernabsatzhandels-Gesetz??) ist doch auch geregelt, wer bei Rücksendungen bzw. Reklamationen das Porto zahlen muss.
    Wer hat da genaue Informationen?
    In meinem Fall war der gesamte Rechnungsbetrag mit Versandkosten 15,36€. Davon sind Artikel für 5,08€ wieder zurückgegangen als Reklamation. Das Porto dafür betrug 3,68€.
    Wer hat die zu bezahlen? IMHO hab es da eine Grenze, ab/bis zu der der Händler zahlen muss.
    Danke und Tschau

    1996-2012 E+ & simyo
    2012-xxxx Telco (o2)

  • Ich frag mich zwar was das im Community-Forum zu suchen hat? :confused: :D


    aber egal: IMHO beträgt die Grenze 40€ - sprich ab 40€ Warenwert muß der Händler das Porto erstatten, drunter mußt Du es selber tragen.

  • Sorry, hatte wohl nen Mauspaul;)
    Mods, bitte ins Geplauder verschieben, danke!
    Ravenhawk: Danke, so in der Richtung hatte ich es vermutet.

    1996-2012 E+ & simyo
    2012-xxxx Telco (o2)

  • Zitat

    Original geschrieben von SupaRitchie
    Sorry, hatte wohl nen Mauspaul;)
    Mods, bitte ins Geplauder verschieben, danke!
    Ravenhawk: Danke, so in der Richtung hatte ich es vermutet.


    Sorry für das OT - aber Mauspaul *LOL* dat is gut.
    @Mods
    wo bleibt der Mauspaul-Smiley :D ;) ?

  • Hmm, ich kenne es bloss von Reichelt (soll keine Werbung sein), dass die bei Bestellungen einen Aufkleber für Rücksendungen mitliefern. Der wird auf das Paket geklebt und damit das Porto hinfällig. Hab das einmal erfolgreich durchgeführt. Aber wie ich das hier so lese scheint mir das reine Kulanz seitens Reichelt zu sein. Ich dachte das Gesetz greift schon ab dem ersten Euro. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Baxx
    Hmm, ich kenne es bloss von Reichelt (soll keine Werbung sein), dass die bei Bestellungen einen Aufkleber für Rücksendungen mitliefern. Der wird auf das Paket geklebt und damit das Porto hinfällig. Hab das einmal erfolgreich durchgeführt. Aber wie ich das hier so lese scheint mir das reine Kulanz seitens Reichelt zu sein. Ich dachte das Gesetz greift schon ab dem ersten Euro. :confused:


    Ist wirklich reine Kulanz von denen. Porto muß der Händler wirklich erst ab 40€ erstatten.

  • Re: Versandkosten bei Versandhandel im Netz


    Zitat

    Original geschrieben von SupaRitchie
    Hier mal ne juristische Frage. Mit diesem neuen Gesetz zum Versandhadel im Internet (Fernabsatzhandels-Gesetz??) ist doch auch geregelt, wer bei Rücksendungen bzw. Reklamationen das Porto zahlen muss.


    Im Fernabsatzgesetz ist geregelt, wer bei Rücksendungen (wegen Nichtgefallens o. Ä.) die Versandkosten tragen muss. Demnach kann der Versandhändler seinen Kunden die Versandkosten bis 40 Euro Warenwert auferlegen. Sollte er dies aber nicht so in den AGB erwähnt haben muss er die die Versandkosten ab dem ersten Cent erstatten.


    Wenn die Ware aber fehlerhaft ist, gilt das Fernabsatzgesetz nicht. Hier finden die Paragrafen des BGB Anwendung.

  • das wäre mir absolut neu, dass Reichelt so einen Aufkleber beilegen würde!!! Sowas kann dann erst in den letzten Wochen eingeführt worden sein

    Viele Grüße
    Martin

  • By the way das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr bzw. es gilt nicht mehr in seiner ursprünglichen Form da es mittlerweile ins BGB (§312ff)integriert wurde.


    Und hauptsächlich spannend ist was im Vertrag bzw. den AGB geregelt ist...
    erst danach gilt das Gesetz


    CH

  • Greyzoner


    Wie läuft das dann bei fehlerhafter Ware?
    Kommt das wirklich auf die AGB des Händlers an?
    Warum soll ich 2x Versandkosten zahlen, einmal zu mir und dann wieder die fehlerhaften Sachen zurück?
    Tschau

    1996-2012 E+ & simyo
    2012-xxxx Telco (o2)

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