ZitatOriginal geschrieben von SupaRitchie
Greyzoner
Wie läuft das dann bei fehlerhafter Ware?
Kommt das wirklich auf die AGB des Händlers an?
Warum soll ich 2x Versandkosten zahlen, einmal zu mir und dann wieder die fehlerhaften Sachen zurück?
Tschau
Nein, natürlich nicht, bei fehlerhafter Lieferung und daraus bedingtem Rücktritt muss der Versender nach §280 Abs. 1 BGB den entstandendenen Schaden ersetzen.
Lediglich bei einer Rücksendung gemäß §355 BGB (ehem. FernabsG) kann der Versender die Bezahlung der Rücksendung durch den Käufer verlangen.