Hallo,
ich hätte eine Frage, und zwar habe ich bei einem gewerblichen eBay Händler einen Ersatzakku gekauft. Dieser passte nicht 100% in mein Handy was ich reklamierte, und auch mit Fotos dokumentierte. Der Händler sagte ich solle den Akku per Warensendung zurück schicken, und bekomme dann einen einwandfreien. Ausserdem bekomme ich dann die 70 Cent Rücksendekosten für die Warensendung erstattet.
Das ganze ist nun schon gut 1,5 Wochen her, und der Händler behauptet er habe immer noch keine Rücksendung erhalten. Kann mir nicht vorstellen dass eine Warensendung so lange geht (oder?).
Wie sieht denn da jetzt die Rechtslage aus, wenn die Sendung wirklich verschwunden ist, wobei ich dem Händler ja noch nicht einmal unterstellen möchte, dass er sie "mit Absicht verloren" hat.
Eigentlich müsste es doch so sein, dass dann der Händler haftet, weil ich ja nichts dafür kann wenn ich per Warensendung (also unversichert, ohne die Möglichkeit den verbleib zurück zu verfolgen) zurück schicken soll, und nur diese Kosten erstattet bekomme.
Oder hatte ich Pech, weil ich das ganze auf jeden Fall per Paket hätte zurück schicken müssen, und der Händler dann diese Kosten übernehmen müssen?
Peter