simyo müsste rücküberweisen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Cäsar
    Gibt es irgendeinen Grund, warum simyo nicht erstatten sollte?


    Deine Zustimmung zum Kaufvertrag


    Zitat

    Heisst das, wenn der Kunde blöd genug war das Geld zu überweisen hat er keinen Anspruch mehr darauf?


    Nach 14 Tagen nicht mehr


    Welcome to life

  • Netzwurm, mir geht es um Klärung, nicht um einen Schlagabtausch. Deswegen behalte bitte deine Spitzen für dich, ok? ;)


    Die Zustimmung zum Kaufvertrag besteht natürlich nicht, bzw. der Vertrag kann gar nicht erfüllt werden.

  • Vertragsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Cäsar
    Netzwurm, mir geht es um Klärung, nicht um einen Schlagabtausch. Deswegen behalte bitte deine Spitzen für dich, ok? ;)


    Welche Spitzen?


    Der Kollege hat lakonisch die Sachlage benannt, indem er zweimal kurz und knapp antwortet. Der Kommentar "Willkommen im (wirklichen) Leben" mag Dir wie ein Keulenschlag vorkommen. Es ist eher ein Nadelstich dieser Art: Erst über alles nachdenken, dann handeln.


    Diesen klitzekleinen Vorwurf wirst Du wohl aushalten.


    Ansonsten ist Dein Anliegen durch das Vertragsrecht geregelt. Wenn es Dir die zehn Euro wert sind, geh zu einem Anwalt.


    Wenn nicht: Telefoniere einfach mit einer neuen Rufnummer . Dann hast Du nicht mal Minus gemacht, denn bei simyo gabs doch 10€ GGH für 9,90, oder?


    Anspruch auf Wandlung oder Anfechtung des Vertrags hast Du jedenfalls nicht. Gruß, skater

  • Re: Vertragsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von skater
    Es ist eher ein Nadelstich dieser Art: Erst über alles nachdenken, dann handeln.


    Das ist ja aber auch nur ein nichtssagender Spruch, und hat mit einer Klärung des Sachverhalts, mit der Beantwortung der Fragen die ich aufgeworfen habe, konkret nichts zu tun. Aber ganz so inhaltslos war der Auspruch: "welcome to life" auch nicht. Er meinte vielmehr folgendes: "so gehts ab in der Welt des business, newbie.". Das Komische ist dabei, dass das von jemandem kommt, der es als normal ansieht eine Bestellung 2 Jahre später in Empfang zu nehmen. Nun, um die Blödsinnigkeit zu verdeutlichen, sollte mein Witz argumentieren, dass es dann jawohl auch gleichermaßen normal wäre, die Bestellung nach zwei Jahren zu kündigen und nichts zu bezahlen.


    Eine rechtliche Fragestellung würde also lauten: ist man verpflichtet eine andere Nummer anzunehmen statt der vertraglich vereinbarten Portierungsnummer? Weil, damit sie portiert wird, muss ja eine Kündigung bei dem vorigen Anbieter vorliegen. Liegt diese nicht vor gibts auch keine Portierung.
    Stattdessen muss ich mir anhören dass 10 Euro kein Geld sind. Merkst du dass das mit der obigen Frage nichts zu tun hat?




    Ps: die Kündigungsfrist ist auch nicht überall 14 Tage, manchmal auch 30. Aber meine Frage war ja, wie es sich im konkreten Fall verhält, da es sich ja nicht um eine reguläre Bestellung handelt. Sollte es genau so sein ist mir das auch recht, aber dann hätte ich auch gerne eine Begründung oder einen Paragraphen gehört, und nicht nur "14 Tage, is so"

  • Warum sollte es sich nicht um eine reguläre Bestellung handeln?? Und nochmal: Der Fehler liegt bei DIR! Das Simyo die Portierung erst in 2 Jahren ausführen kann ist doch nicht deren Problem, du hast gepennt. Und dabei sind sie noch so kulant und verzichten auf eine Portierung.


    Du hast etwas bestellt, nicht aufgepasst, aber musst es dennoch bezahlen.


    Das hat nichts damit zu tun, ob ich, oder du, oder wer auch immer es sinnvoll findet oder nicht. Du hast einen Vetrag abgeschlossen und musst ihn erfüllen.


    Und zu Thema 14 Tage: Das Fernabsatzgesetz regelt das. Und jetzt noch ein Tipp: Die 14 Tage laufen eigentlich erst nach Lieferung bzw. nach Erbringung einer Leistung. Also dürften sie bei dir eigentlich noch nicht laufen. Schreib denen also in freundlichen Worten, dass du von deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machst.


    Und vielleicht hast du dann nach 55 cent und viel kostbarer Lebenszeit deine 9,90 zurück.

  • ... Netzwuerm:


    klingt interessant! besteht eigentlich für den TE nicht auch die Möglichkeit, die Prepaidkarte / die neue Nummer wie vorgeschlagen einfach ertsmal zu akzeptieren, (z.b. falls die Widerrufsfrist abgelaufen sein sollte), dann den Prepaidvertrag zu kündigen und Auszahlung des Guthabens zu verlangen? so wie das manche mit ihrer Xtra ja auch machen.


    je länger man drüber nachdenkt, umso mehr konstruktive Optionen kommen einem in den Sinn, ich weiss nur nicht ob es bei Eplus (das ist simyo letztlich) so einfach ist an sein Prepaid Guthaben zu gelangen (oder ob da Gebühren anfallen).


    was die Korrespondenz angeht, mir ist nur aus eigener Erfahrung aufgefallen , dass es ein Discounter ist - und bei solchen fallen Email-Auskünfte schonmal knapper und schematischer aus.... gibt ja auch keine Grundgebühr von der die Hotliner mitbezahlt werden....

    Dodge - Aus Freude am Tanken

  • Netzwurm, lassen wir das, wir würden uns nur im Kreis drehen, schließlich habe ich nirgends behauptet simyo hätte den Fehler gemacht oder so. Ich kanns nur laienhaft mit meinen Worten wiedergeben: ja hab nicht aufgepasst bei der Bestellung, aber zu einer Bestellung und zu einem Vertrag gehören nicht nur die willentlichen Äußerungen etwas zu liefern und zu zahlen, sondern auch die Leistungen. Ohne die Möglichkeit der Erfüllung der Leistungen ist der Vertrag sinnlos, weil die Vertragspartner den Vertrag in der Absicht der gegenseitigen Leistungserfüllung geschlossen haben (ich habe die Leistung gebracht). Dabei ist es schnurzegal, wer da was falsch verstanden hat. Ich will ja keine Leistungen von simyo, sondern nur den Zustand von vor dem Vertrag zurück.


    Zu einem nur noch:


    Zitat

    Und dabei sind sie noch so kulant und verzichten auf eine Portierung.


    Gehts noch? Das hat mit Kulanz nichts zu tun. Die spekulieren einfach darauf dass ich bei denen mit der neuen Nummer weitertelefoniere, also für sie Profit einbringe. Im anderen Fall ist jedenfalls nicht mal die Möglichkeit enthalten, an mir profitlich zu verdienen. Oder ist letzteres schon ein Akt der Kulanz für dich?


    - - - - -


    Jedenfalls...
    Danke an alle die mit konstruktiven Tipps gekommen sind! Rücktritt ist nicht möglich da die sim Karte Anfang Februar schon gekommen ist. Aber ich werde versuchen in einem Brief die Sache nüchtern zu schildern, und hoffen auf Verständnis zu treffen. Hoffentlich ist derjenige der den Brief lesen wird etwas kulanter als Netzwurm :(
    Und falls das nicht klappt, versuche ich es mit der Auszahlung. Falls das nicht klappt vertelefoniere ich das Guthaben. Dann wären die Interessen von simyo vollständig erfüllt, und meine vollständig unerfüllt. Es ist schon schade, dass die Interessen von Kunden gegenüber Unternehmen derart niederen Rang haben.

  • Nimm es mir bitte nicht übel, aber Du hast m.M.n. juristische Sachverhalte nicht verstanden.

    Zitat

    Original geschrieben von Cäsar
    ja hab nicht aufgepasst bei der Bestellung, aber zu einer Bestellung und zu einem Vertrag gehören nicht nur die willentlichen Äußerungen etwas zu liefern und zu zahlen, sondern auch die Leistungen. Ohne die Möglichkeit der Erfüllung der Leistungen ist der Vertrag sinnlos, weil die Vertragspartner den Vertrag in der Absicht der gegenseitigen Leistungserfüllung geschlossen haben (ich habe die Leistung gebracht). Dabei ist es schnurzegal, wer da was falsch verstanden hat. Ich will ja keine Leistungen von simyo, sondern nur den Zustand von vor dem Vertrag zurück.


    Die gemeinsame Willenserklärung ist erfolgt. Simyo hat geliefert, Du hast gezahlt. Die Leistung ist nicht die Rufnummer. Die Leistung ist Telekommunikation zu den von Dir gewünschten Zeiten und an Orten, die Du wählst.


    Eine Eigenschaft des Produktes (die Dir wichtig ist), wird von Dir beklagt. Das Produkt selbst ist jedoch nicht mangelhaft. Das Produkt wurde offenbar fristgemäß und unbeschädigt geliefert


    Die Rufnummer ist wichtig, aber nicht die Leistung selbst. Sie ist auch keine entscheidende Eigenschaft, die in den Augen eines Juristen(!) eine Möglichkeit böte, den Vertrag anzufechten. Daß deswegen eine Mängelrüge möglich wäre, glaube ich nicht. Aus Gründen, die Du zu vertreten hast , entspricht eine Eigenschaft des Produktes unter mehreren nicht Deinen Ansprüchen.


    Du magst das beklagen. Im BGB steht es aber so, wie ich es laienhaft und in meinen eigenen Worten ausgedrückt habe.


    Zitat

    Original geschrieben von Cäsar Das Komische ist dabei, dass das von jemandem kommt, der es als normal ansieht eine Bestellung 2 Jahre später in Empfang zu nehmen.


    Das schreibst Du, an Netzwuerm gerichtet, auf der vorigen Themenseite. Und genau hier liegt Dein Irrtum. Deine Bestellung ist nicht Deine Rufnummer. Deine Rufnummer besitzt Du bereits. Deine Bestellung ist eine SIM-Karte. Daß die Rufnummer bei Vertragspartner Y blockiert ist, ist nicht die Schuld von Vertragspartner X


    Gruß
    skater

  • entweder ich hab was überlesen, oder ich konnte dem Thread nirgends entnehmen,


    ob der TE von Simyo nun eine SIM-Karte erhalten hat oder nicht,
    ob da eine (auch: vorläufige) Rufnummer drauf ist oder nicht, und
    ob sich die Karte ins Netz einbuchen kann?


    es ist immer nur von Bestellung die Rede...

    Dodge - Aus Freude am Tanken

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