Aktuelle Servicepraxis bei T39m (KomSa, S///...)

  • Ich kann den anderen nur zustimmen. Es ist wirklich eine Frechheit, jegliche kostenlose Garantieleistung auszuschließen. Ich kann dir auch nur empfehlen, einen Brief an eine der einschlägigen PC-Zeitschriften (erste Wahl wäre wohl Computer Bild) zu schreiben, da du damit wohl nicht nur dir selbst, sondern wahrscheinlich auch anderen Nutzern helfen würdest.


    Flo

  • Zitat

    Original geschrieben von php4you
    Es ist wirklich eine Frechheit, jegliche kostenlose Garantieleistung auszuschließen.


    Ähh, moment! Da hast du wohl was in den falschen Hals bekommen.
    Es wird nirgendwo gesagt, das keine kostenlosen Garantieleistungen erbracht werden. (AFAIK ist Garantie immer = kostenlos ;) )


    Es geht nur drum, das ein Austausch der Geräte aufgrund fehlender Geräte/Teile nicht mehr möglich ist.


    Zitat

    Original geschrieben von php4you


    Ich kann dir auch nur empfehlen, einen Brief an eine der einschlägigen PC-Zeitschriften (erste Wahl wäre wohl Computer Bild) zu schreiben, da du damit wohl nicht nur dir selbst, sondern wahrscheinlich auch anderen Nutzern helfen würdest.


    Flo


    Und was soll das bringen??
    Es ist doch genau so wie bigblue die rechtliche Lage geschildert hat:



    Es ist also an euch, das ihr mit eurem Telefon zum Händler geht und direkt über den Händler bei dem das Gerät gekauft worden ist eine Reparatur in Auftrag gebt.
    Sollte dies (wie zu erwarten) nicht klappen, habt ihr also das Recht von dem Händler ein Ersatzgerät zu fordern. Da hat der Hersteller nicht mit zu tun.
    Wie der Händler das bewerkstelligt ist nicht euer Problem. Entweder treibt er noch ein T39 für euch auf oder ihr könnt den Kaufvertrag rückwirkend machen. Der Händler ist zu diesen Leistungen verpflichtet! Wie der das dann mit dem Hersteller regelt und ob er vom Hersteller ein Austauschgerät bekommt sei mal wieder dahingestellt.
    Euer Rechtsanspruch ist auf jeden Fall gegenüber dem Händler und nicht gegenüber dem Hersteller!

  • tigerente hat absolut recht, was ich noch ergänzen möchte



    das t39m wie auch betroffene t68m mit "kein netz" bug sind mindestens zum teil "reparierbar", sie halten danach einfach nur 1-2 wochen, oder laufen schon unstabil wenn sie von der rep. zurückkommen (danke an die firma bachman in der CH, die immer zuerst rummpröbelt, zeitschindet, bis es dann ein neues gerät gibt).


    das mit computerbild find ich übrigens lächerlich, da diese zeitschrift nicht ernst zu nehmen ist, oder sie hat sich extrem verbessert seit ich ein exemplar in der hand hatte.


    heise ist auch nicht immer guter freund und helfer, bei garantieverweigerung wegen der rep. meines ipods hab ich irgendwann bei heise angefragt, auch auf ein zweites mal hab ich keine antwort bekommen.


    und noch was zu sony in der CH, das sind mit abstand die schlimmsten was garantie und deren verweigerung angeht (hatte schöne erlebnisse bezüglich meines md recorders mit serienfehler)
    sehe also da schon so einen zusammenhang.


    gruss maxson

    life's too short, skip the manual

  • Zitat

    Oder meinst du, das dein Anwalt es hinbekommt, dass Ericsson die Produktionsstrassen wieder fürs T39 umrüstet und die Produktion für dich wieder anlaufen lässt? )


    Nichts für Ungug, aber m.E. gibt es gesetzliche Vorschriften zur Bereitstellung von Ersatzteilen für einen gewissen Zeitraum abhängig vom Gegenwert und der geschätzen Lebenszeit.
    D.h. bei einem Auto wird der Hersteller verpflichtet, 10 Jahre Teile zu bevorraten bzw. bereitzustellen, da man von einer Lebenszeit von etwa 12 Jahren ausgeht. Bei Produkten aus unserem Bereich könnte man von etwa 3 Jahren ausgehen. Also muß S/E bis min. 2005 Teile oder Geräte anbieten. Ob er das produzieren muß oder nicht, ist sein Problem und nciht das des Kunden.
    Das Gerät wurde nahweislich 2002 noch neu verkauft. Die "Vollgarantie" läuft 1 Jahr. Bei Mangel heisst das Wandelung, Minderung, Ersat.lieferung, Reparatur. Aufpreiszahlung gegen besseres Gerät wäre verinbarung aber nicht einzige Möglichkeit.
    Regulierung über den Verrkäufer ist logisch.


    Der Kommentar weiter oben stimmt genau: es MUSS an Sony liegen, da ich mit deren Einweg-Produkte schon extrem schlechte Erfahrungen gemacht habe. Support / Service gibt es dort de Facto nicht. Kann man auch nach Köln fahren ins Repair Center, bringt nix und kostet mehr als Neukauf.
    Ich spreche da u.a. von 2 hochwertigsten Videocameras bzw. Recordern, für die Sony eine Reparatur von EUR 450 anbietet, nachdem die Geräte nur wenig gelaufen sind - Bspw. High-End Recorder damals 2 Jahre alt und nach Ablauf der Garantie der übliche Sony Videokopf Schaden mit o.g. Reparaturpreis.
    Also von daher - kein Wunder!


    Sony :flop: :mad:
    Schade um Ericsson, die die besten Telefone hergestellt haben.


    P.S. mit meinen 2 T39 keine Probleme...:top:

  • Ich zitiere aus der Ericsson Garantie, nachzulesen in der Bedienungsanleitung des T39m:


    Garantie:


    Ericsson garantiert, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs und ein (1) Jahr danach frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.


    Garantiefälle:


    Wenn dieses Produkt während der Garantiezeit bei sachgemäßem Einsatz und Service irgendwelche Material- oder Fertigungsfehler zeigt, wird eine Ericsson-Niederlassung, ein Ericsson-Vertragshändler, ein Ericsson Service Point oder ein Certified Service Centre das Produkt im Rahmen der nachstehenden Bedingungen nach ihrem bzw. seinem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen.


    Garantiebedingungen:


    ...


    2.


    ... Die Reparatur- bzw. Ersatzansprüche können mit funktionsmäßig gleichwertigen instandgesetzten Geräten erfüllt werden. ...



    Ihr könnt also mit sehr guten Erfolgsaussichten klagen. Notfalls muss Ericsson tatsächlich die Produktion nochmal anfahren. Das T68m ist dem T39m nicht funktionsmäßig identisch, der Wecker (mit Bug) fehlt z. B. Einen Aufpreis kann Ericsson schon gar nicht verlangen. Keiner hat Ericsson zu dieser Garantieerklärung gezwungen, jetzt müssen sie eben für diese einstehen.

  • Alex:


    Super, du hast den Nagel endlich mal auf den Kopf getroffen! Die beigelegte Garantieerklärung durchzulesen hätte ja für mich auch nahegelegen, aber ich war echt zu durcheinander um draufzukommen.


    Interessant wären für mich jetzt 2 Punkte, nämlich


    1. Sollte man sich zusammentun um zu klagen?
    2. Was sind die Punkte, die am T68 schlechter sind als am T39?


    zu Punkt 2 habe ich überschlagsmäßig schonmal folgendes gefunden:


    Austattung:
    - Wecker
    - externer Antennenanschluß


    Konstruktives:
    -schlechterer Empfang
    -schnelchtere Sprachqualität
    -schlechtere Akkulaufzeit
    -inkompatibel zur Freisprechanlage HCA-10 und zur Tischladestation CDT-10 (wichtig wg. Rufumleitung usw.)
    -anderes Akkusystem; vorhandene Zubehörakkus sind nicht mehr nutzbar



    Ich hoffe euch fällt noch mehr ein....


    Gruss
    Benedikt

  • alexloe:


    :top:


    Das hatte ich heute auch vor, die Garantiebestimmungen zu posten, bin aber nicht dazu gekommen, die Garantie ist nämlich freiwillig, aber was man dort zusichert ist auch einzuhalten, da es Vertragsbestandteil ist.


    IMHO ist es nicht rechtens, dass man hier gezwungen wird einen Aufpreis zu zahlen.


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • @BenedictW


    Deine Aussage bezüglich CDT-10 "funzt nicht mit T68" ist nicht korrekt! Ich selbst nutze ein T68 ( m und auch i ) zusammen mit der CDT-10 und es klappt bestens. Man muss nur zum Hineinstellen des Handys den silberfarbenen Metallbügel entfernen, dann steht das T68 sozusagen frei, hat aber den gleichen Funktionsumfang wie T39, R520 usw. ( automatische Profil-Aktivierung, Rufumleitung )


    Auch die von Dir angesprochene "schlechtere" Sprachqualität kann ich zumindest bei meinem T68i ( mineral grey, HW R7A ) nicht bestätigen, genauso wie die angeblich kürzeren Akkulaufzeiten und den schlechteren Empfang! Beides empfinde ich beim T68i als überlegen.Entweder habe ich ein besonders gutes T68i erwischt oder ein nicht so gutes T39, denn mein T68i ist in nahezu allen Belangen "meinem" T39m überlegen. Selbst die anfangs beim 68er oft kritisierte Verarbeitungsqualität ist bei den neueren "i"-Versionen deutlich besser geworden. Für das T39 spricht bei mir zur Zeit nur der "Kultfaktor" und die immer noch geniale Form mit der flachen Rückseite des Gerätes und dem schönen Metallrahmen um's Display. Das gleiche gilt übrigens auch für mein R520m in copper, welches so alle 3-4 Wochen mal wieder eingesetzt wird.


    So long
    Sargnagel:D


  • Das mit dem klagen sehe ich etwas anders.
    Unter Punkt 2 steht lediglich,dass Ansprüche mit Ersatzgeräten erfüllt werden können !
    Das bedeutet im Umkehrschluss,dass dies keine Alternative zulässt.
    Hier wär ich mit ner Klage sehr vorsichtig,vor allem unter dem gesichtspunkt,dass man ggf. die Rückabwicklung des Handels über den Verkäufer in Anspruch nehmen kann.

    Hardware:
    IPhone 8 256 GB
    IPad Pro 12,9

  • Ihr glücklichen


    Hallo miteinander,


    ich kann Euch nur beglückwünschen, dass Ihr noch Garantie habt. Mein im Oktober 2001 erworbenes T68m (mit R2E006) leidet seit circa 1 Woche auch unter dem "kein Netz Bug". Von heute auf morgen musste ich auf einmal festellen, dass das Telefon einfach abstürzt, wenn ich jemanden anrufe :(


    Gibt es denn eine Möglichkeit, das Gerät möglichst kostengünstig wieder ans laufen zu bekommen? Ich sehe nämlich nicht ein, dass ein 15 Monate altes Gerät dieser Preisklasse jetzt schon schrottreif sein soll.


    Handelt es sich denn bei diesem Problem definitiv um einen Hardware-Fehler?

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