ja, siehe auch hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…d=10617&highlight=bachman
und mit der suchfunktion findest du zig andere threads dazu, obiger ist wie der titel das threads sagt eine möglichkeit, muss nicht so sein.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ja, siehe auch hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…d=10617&highlight=bachman
und mit der suchfunktion findest du zig andere threads dazu, obiger ist wie der titel das threads sagt eine möglichkeit, muss nicht so sein.
News
So, ich habe gerade nochmal mit dem Customer Care Center telefoniert, und habe mir diesmal gleich den Supervisor geben lassen. Es war eine recht freundliche Dame am Telefon die mein Problem auf ihrem Tisch liegen hat. Sie sagte es wird in Kürze - vielleicht sogar noch heute - eine Lösung für alle T39m Besitzer ohne Aufpreis geben. Diese würde sie von oberster Stelle erfahren. Allerdings sagte sie das es sich dabei vermutlich um Handys der T-Klasse ausser dem T68m/i handeln würde, worauf ich ihr natürlich gleich sagte das sich damit keiner abspeisen lassen wird. Denn Bluetooth ist nunmal mit ein Hauptmerkmal des T39m das kein anderes Handy der T-Klasse ausser dem T68m/i bieten kann. Sie sagte das versteht sie auch und ich solle erst einmal die Entscheidung abwarten. Nunja, schauen wir mal was sich da nun ergibt. Aber eines ist klar, mit einem Handy das kein Bluetooth bietet lasse ich mich nicht abspeisen.
Sobald ich mehr weiss gebe ich hier bescheid.
Gruss
Falko
:cool:
ZitatOriginal geschrieben von Nekoelschekrat
Das mit dem klagen sehe ich etwas anders.
Unter Punkt 2 steht lediglich,dass Ansprüche mit Ersatzgeräten erfüllt werden können !
Das bedeutet im Umkehrschluss,dass dies keine Alternative zulässt.
Hier wär ich mit ner Klage sehr vorsichtig,vor allem unter dem gesichtspunkt,dass man ggf. die Rückabwicklung des Handels über den Verkäufer in Anspruch nehmen kann.
Dieser Satz der Ericsson Garantiebedingungen bedeutet lediglich, dass man keinen Anspruch auf ein Neugerät hat oder man ein funktionsmäßig gleiches Gerät akzeptieren muss. Das heisst nicht, dass man an den Händler und damit auf die gesetzliche Gewährleistung veriesen werden kann. Im übrigen kann der Händler bei nach dem 01.01.2002 verkauften Geräten (und nur diese haben ja noch Garantie) alle Kosten die er mit der Gewährleistungsabwicklung hat über seine Handelskette an Ericsson rückbelasten. Dies kann er 2 Jahre ab Verkauf an den Endkunden (Verbraucher) tun, wobei er die Ansprüche spätestens 2 Monate nach Ablauf der Gewährleistung geltend zu machen hat. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Der Händler kann das Gerät also 3 Jahre auf Lager haben und dann mit 2 Jahren Gewährleistung an einen Verbraucher verkaufen und Ericsson zahlt. Ihr könnt das alles in § 478 BGB nachlesen.
Nach dem 01.01.2002 gekaufte Geräte unterliegen 2 Jahre der
Gewährleistung ,da diese aber Sache des Händlers ist,kannst du in diesem Fall sehr wohl verwiesen werden.Wie der Händler das gegenüber dem Hersteller geltend macht,ist für den endverbraucher völlig irrelevant.
ZitatOriginal geschrieben von Nekoelschekrat
Nach dem 01.01.2002 gekaufte Geräte unterliegen 2 Jahre der
Gewährleistung ,da diese aber Sache des Händlers ist,kannst du in diesem Fall sehr wohl verwiesen werden.Wie der Händler das gegenüber dem Hersteller geltend macht,ist für den endverbraucher völlig irrelevant.
Das der Händler 2 Jahre gewähleisten muss ist zwar korrekt aber in diesem Fall nicht relevant, da der Kunde wählen kann, ob er sie in Anspruch nimmt.
Entscheidet sich der Kunde aber dafür, die IMHO als Vertragsbestandteil zu wertende -zwar freiwillige,aber deshalb nicht minder wirksame- Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen ist der Hersteller auch verpflichtet diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
An den Händler kann er diese nicht abwälzen, auch steht in den garantiebedingungen AFAIK, dass gesetzliche Regelungen von der Werksgarantie unberührt bleiben.
lesermeinung
so ich hab jetzt so ziemlich jeden Tread zum Thema durch, glaub ich :cool:
Hab ein T39m mit Bug das kurz aus der Garantie raus ist :flop:
bin dennoch gespannt wie sich die Reaktion von Seiten S/// entwickelt
@ moodymann
Wär super, wenn du uns auf dem laufenden hälst!
BenediktW
Von wegen Mängelliste und unterschieden
Das absolut BESTE am T39 ist doch die
KLAPPE
oder :confused:
klar über Design lässt sich bekanntlich streiten, aber das T39m ist einfach genial und einzigartig.
T39 Austausch
Hallo!
So jetzt muß ich auch mal was sagen.
Und zwar habe ich nachdem mich mein T39 ein paar Mal im Stich gelassen hat, es hat sich nämlich sporadisch aus dem Netz ausgeloggt oder auch mal just for Fun neu gestartet, am gestrigen späten Nachmittag mit der e-plus Hotline telefoniert und denen mein Problemchen geschildert. Das Ergebnis des Ganzen war dann, daß mir ohne großes Nachfragen direkt ein Austauschgerät geschickt wurde, das auch heute morgen um 12 Uhr bei mir angekommen ist. Hergestellt 01W38 (wie mein ursprüngliches T39 auch) mit der aktuellsten Software drauf. Nur der Klappenzähler steht bei über 1700 was aber wohl nicht weiter schlimm sein dürfte. Dafür standen auch keine Eintrage oder dergleichen im Telefonbuch oder Kalender wie es woh schon anderen hier im Forum passiert sein soll.
Es kann sich also wirklich lohnen es direkt über den Händler (vor allem wenn es von einem Netzbetreiber oder Provider gekauft wurde) tauschen zu lassen. Besonders dann wenn man sein liebgewonnenes T39m nicht unbedingt gegen ein anderes Modell tauschen will, bei dem man dann auch noch einen Aufschlag zahlen soll. Vor allem frage ich mich warum sollte man als Kunde dann auch noch das T68m nehmen, wenn das T68i eigentlich das Aktuellere mit der aktuellsten Software ist? Da muß man mit seinem Austausch-T68m dann ja noch direkt zum ServicePoint laufen, nur um sich die aktuelle Software aufspielen zu lassen.
Gruß Nikolaus
Bei mir gibts noch nichts wirklich Neues. Ich stehe weiter in Verhandlungen mit der SE-Hotline Chefin. Sie sagt sie bekommt höchstwahrscheinich noch T39m zum Austausch, aber sie weiss noch nicht wann. Als Austauschgerät wollte man mir doch tatsächlich T200 andrehen :mad: . Naja, hab ich natürlich dankend abgelehnt. Ich hab dann noch spasseshalber gefragt ob nicht ein Tauch der 3 defekten T39m gegen ein P800 drin wäre, da sagte sie mit einem Aufpreis wäre das in meinem Fall gar nicht mal so abwegig . Allerdings müsste ich dazu erstmal den Launch des P800 in Deutschland abwarten, was ja noch etwas dauern kann. Wie hoch der Aufpreis wäre ist natürlich nicht klar, aber vorstellen könnte ich mir das schon, was meint ihr ?
Ich warte nun wieder auf Rückruf von der Dame.
Gruss
Falko
:cool:
Unerwartete Lieferung bekommen
Hi Leuts,
heute habe ich von W-Support eine unerwartete Lieferung als Austausch für meine 3 eingeschickten defekten T39m bekommen:
3 nagelneue T39m hergestellt 2 x 01W51 und 1 x 01W44, allesamt "Made in Spain".
Anscheinend ist es S/// gelungen noch ein paar T39m's in Spanien auftreiben zu können, wobei mir bisher nicht bewusst war das dort jemals welche gebaut wurden :confused: .
Es hat zwar alles sehr lange gedauert aber im Endeffekt bin ich froh endlich wieder ein T39m hier zu haben, ich hoffe bloss das die Geräte nicht wieder Netzprobleme machen .
Gruss
Falko
:cool:
Na prima, dann kann ich ja nur hoffen, dass sich mein T39 weiterhin wacker schlägt. Da ich es mit einem Quam-Vertrag bekommen habe und diese Firma ja ihren Betrieb eingestellt hat, fehlt mir sowohl der damals angebotene 24h-Austauschservice als auch die Sicherheit, dass ich mich auf den bisher vorbildlichen ///-Service verlassen kann. Ausser w-support habe ich ja jetzt keinen Ansprechpartner mehr, richtig? Vielleicht sollte ich es so schnell wie möglich verkaufen, auf der anderen Seite hänge ich mehr als nur ein bisschen an diesem stilvollen Telly...:(
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!