Hallo Leute!
Nach etlichen Jahre hochzufriedener Nutzung von Ericsson-Geräten hat mich heute die absolute Enttäuschung erwischt.
Ich habe ein T39 mit Garantierechnung von März 2002, das mittlerweile vom Kein-Netz-Bug betroffen ist. Mein anderes T39 (direkt nach Erscheinen des Gerätes im August 2001 gekauft) ist wegen dem gleichen Fehler bisher 3x ausgetauscht worden, das aktuelle läuft seit längerer Zeit perfekt.
Heute habe ich dann den Service bei w-support.com angerufen und wollte mir die Serviceanzeige zufaxen lassen, um den Austausch zu beantragen. Doch was bekomme ich zu hören? Es gibt keine Austauschgeräte mehr. Die einzige Möglichkeit ist, gegen 75 Euro Aufpreis :eek: :mad: ein T68m (!) zu bestellen.
Reparatur des Kein-Netz-Fehlers ist unmöglich, und ein kostenloser Tausch gegen irgendein anderes Gerät ist nicht vorgesehen, sagte mir die Dame.
Ich finde das ist die absolute Bodenlosigkeit, und eine klare Verletzung aller gesetzlichen Regelungen die Garantie betreffend. Das habe ich der Dame auch gesagt, und ich bekam die Antwort, sie wisse das, aber so seinen die Anweisungen von S///.
Prompt habe ich das S/// Customer Care Center (Zynismus....) angerufen, und mich da mit der gleichen Antwort auseinandersetzen dürfen. Die Dame hier meinte dann, sie hätte vollstes Verständnis für meinen Ärger, und auch dafür, daß ich das T39m nichtmal umsonst gegen das T68 eintauschen würde (Sprachqualität, Empfang, Zubehör etc.), geschweige denn gegen Aufpreis.
Als ich nochmal darauf hinwies daß diese Regelung rechtlich nicht haltbar ist und zum Himmel stinkt, teilte sie mir offenherzig mit, daß über diese Themen (also Kein-Netz-Bug und die neue Garantieanweisung) eine "Maulsperre" verhängt worden sei und sie mir weder weiterhelfen noch mehr dazu sagen könnte....
Ich bin wirklich stinksauer, und da ich aus Erfahrungen mit einem defekten R520m weiß daß die einzige betreffende Sachbearbeiterin, die mit Kompetenzen ausgestattet ist, einen erstmal auf den schriftlichen Weg schickt, einem etwas später eine Absage erteilt und dann auf die Rückabwicklung des Kaufs beim Händler verweist (!), kann ich mir vorstellen daß auch weitergehende Schritte zu nichts führen.
Erklärung zum R520: Das R520 eines Bekannten war defekt und irreparabel, ich habe mich um die Sache gekümmert. Angebot der KomSa war gewesen, es gegen ein T39 zu tauschen (na super, schlechteres Gerät, zudem mit Serienfehler), oder gegen 75,- Euro gegen ein T68m. Frechheit bei einem 7 Monate alten Gerät dieser Preisklasse, Ende vom Lied war die Rückabwicklung über den völlig unschuldigen Händler...
Ich bin kurz davor zu klagen. Wie schätzt Ihr die Rechtslage ein, oder an wen soll man sich noch wenden? Ich habe nicht vor, mir das gefallen zu lassen.