Riesen Problem mit Eplus Online Service wegen N95 8GB Sliderfehler ect.

  • Soweit ich es weiß,muss ein Handy 3mal repariert worden sei,damit man die Möglichkeit erhält,es zurückzugeben.Das man genau dem selben Geschäft die Möglichkeit geben muss,ist mir neu.Auch wurde mir an telefon von eplus zuerst gesagt,dass es egal ist,wo ich das handy reparieren lasse,da es kp aber irgendwie nicht subventioniert ist oder sonst was.Wie auch immer wurde mir immer etwas anderes Versprochen.Bis jetzt war ich ja auch hammer zufrieden,aber wie erqähnt,hatte ich das Problem bei Getmobile NICHT.


    bitboy0
    Ist nun mein Gewährleistung erloschen? Oder habe ich immernoch die Möglichkeit,im Falle,wenn das Gerät von Eplus nicht repariert wird,das gerät nach 2 reperaturversuchen zurückzugeben?Und was ist mit 2 nachbesserungen gemeint?Muss das Gerät 2mal aus dem selben grund dahin geschickt werden?


    Danke


    Aso Hat sich einer das Bild oben angeschaut?Wenn ja ,hätte ich gerne gewusst,ob das in den Toleranzbereich gehört.Also ich hatte diverse 8gb in der Hand und keines hatte so einen Spalt.Habe Eplus drauf angesprochen und mir wurde gesagt,es ist normal und deshalb wird das nicht angerührt


  • Richtig, wie konnte er auch nur so ein "Chaos" heraufbeschwören und mit einem Nokia Handy in einen NSC gehen!!
    Die kennen sich doch mit solch hochtechnologischen Geräten gar nicht aus...



    Sorry, Deine Argumentation in allen Ehren, aber Service FÜR! den Kunden sieht anders aus.
    Dass hier ggf. Gewährleistungsansprüche sogar gerechtfertigt nicht mehr erhalten sind o.ä. ist das Eine, aber hier stimmt was nicht. Erst heisst es, es habe keine Reparatur statt gefunden, dann wurden nur bestimmte Teile getauscht. Dies scheint eher mangelnde kommunikation seitens E-Plus zu sein...


    Ich würde mit dem Handy nochmal zu nem NSC oder nem E-Plus-Shop o.ä. und dort versuchen das Ganze vernünftig in einem Gespräch zu klären. Dabei ggf. mal erwähnen, dass du schon mit deinem Anwalt gesprochen hast... Manchmal hilft das sture Zeitgenossen zu lockern...

    iPhone 4 8GB

  • Na ICH hab mir das ja NICHT ausgedacht....


    Und es ist einfach unklug zu zig verschiedenen Händlern und Service-Partnern zu rennen um EINEN Fehler beheben zu lassen. Es ist doch logisch das man damit nur gegenseitige Schuldzuweisungen auslöst...


    WENN man sich für Gewährleistung entscheidet ist eben NUR der Verkäufer zuständig und wenn man lieber die Garantie in Anspruch nimt ist es klug solange bei einem NSC zu bleiben bis das aktuelle Problem dort richtig gelöst wurde.


    Und das eplus das auch wieder einem Servicepartner zur Begutachtung gibt ist auch klar, oder? Das bei eplus im Support auch ein paar Pfeifen sitzen weis ich selber... aber meistens klappt das wirklich gut.


    gruß


    PS: Ich bin auch nach wie vor der Meinung das manche das mit den Toleranzen und Spaltmaßen so auf die Spitze getrieben haben das ablehnende Reaktionen auf solche Fehler ebenfalls nur menschlich sind!

  • bitboy0
    Ich habe da eine Frage an dich:
    Ist nun mein Gewährleistung erloschen? Oder habe ich immernoch die Möglichkeit,im Falle,wenn das Gerät von Eplus nicht repariert wird,das gerät nach 2 reperaturversuchen zurückzugeben?Und was ist mit 2 nachbesserungen gemeint?Muss das Gerät 2mal aus dem selben grund dahin geschickt werden?
    Weil das Gerät hat ja neben dem Sliderfehler nun auch das Rauschen?! Und das ist nicht Kopfhörer bedingt ,also ein Mangel


    Zum Service von Eplus:
    Es kann sein,dass du gute Erfahrungen gemahct hast.Aber wie sagt man so schön.Die echten Freunde endeckst du erst dann,wenn es dir scheisse geht.
    Mir wird am telefon gesagt,dass ich zu einem beliebigem NSC darf/kann.Danach wird aber gesagt,dass die nicht anerkannt werden.
    Und auf die probleme hätte jeder anders reagiert.Immerhin ist das ein Nokia gerät dachte ich mir und bin daher bei verschiedenen Geschäften gewesen.Aber warum um gotteswillen soll ich nocheinmal in ein Geschäft,die es nicht schafft,das fehler zu behen?Es ist ja weder technisch,sonst noch ein Fehler.Und es wird mir ja unrepariert zurück gegeben.Daher die verschiedenen Laden.


    Bitte dich dennoch,meine Frage zu beantworten


    Danke

  • Dein Gewährleistungsanspruch ist nicht erloschen. Du musst lediglich E-Plus noch zwei weitere Male die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Sollten sie den Fehler nicht zufriedenstellend beseitigen können, kannst du das Gerät nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch seitens des E-Plus-Services zurückgeben.


    Die bisherigen Werkstattbesuche deines N95 werden hierauf nicht angerechnet, weil diese Reparaturen über die freiwillige Garantieleistung Nokias und eben gerade nicht über die gesetzliche Gewährleistung (die nur direkt über den Händler möglich ist) abgewickelt wurden.


    Also, du musst auf jeden Fall ide nächsten Reparaturen über E-Plus direkt abwickeln lassen. Wenn du zwei Reparaturbelege (von E-Plus) und einen erneuten bzw. weiter bestehenden Mangel am Gerät hast, kannst du vom Vertrag (Kaufvertrag des Handys) zurücktreten.


    Gruß Flo

  • Danke Florian
    Also dann habe ich auch die Möglichkeit,dass Geld zurückzuverlangen?Habe ich das richtig verstanden?
    Weil ich habe kein Lust mehr auf Eplus ganz ehrlich
    Das Gerät hat ja jetzt dieses Rauschen.Werde es morgen an Eplus schicken.Wenn die es nicht schaffen,muss ich es nocheinmal dahin schicken.Sollten sie es nicht nocheinmal schaffen,habe ichd ann das Recht oder?Oder muss das gerät 3mal bei denen sein?
    Weil einige reden von 2mal und einige von 3mal

  • Service Center


    So, muss auch aus gegebenem Anlass mal meinen Senf zu den NSC (zumindest denen die ich kenne) abgeben. Ich habe teilweise auch arg das Gefühl das die meisten sich nicht wirklich auskennen oder mit den Geräten nicht sehr achtsam umgehen... Wo mein N95 8GB aktuell beim Slider korrigieren war (zum zweiten mal komplett Austausch) und ich das Handy wieder holen wollte, war es eindeutig viel schlimmer mit dem Slider als vorher... Auf dem Reparaturwisch stand aber eindeutig "Slider getauscht, wackelt und knarzt immer noch, sollte auf Kundenwunsch zum Nokia Service" joar ähm... mehr als den Slider nochmal machen kann Nokia doch auch nicht machen, die werden sicher kein neues Ersatzgerät rausrücken.

    Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst ´eh nicht lebend raus!

  • Zitat

    Original geschrieben von 89DeadOR37
    Danke Florian
    Also dann habe ich auch die Möglichkeit,dass Geld zurückzuverlangen?Habe ich das richtig verstanden?
    Weil ich habe kein Lust mehr auf Eplus ganz ehrlich
    Das Gerät hat ja jetzt dieses Rauschen.Werde es morgen an Eplus schicken.Wenn die es nicht schaffen,muss ich es nocheinmal dahin schicken.Sollten sie es nicht nocheinmal schaffen,habe ich dann das Recht oder?Oder muss das gerät 3mal bei denen sein?
    Weil einige reden von 2mal und einige von 3mal


    Es müssen insgesamt 3 Defekte vorliegen.


    Also: 1. Defekt -> zu E-Plus senden -> du bekommst Reparaturbeleg 1
    2. Defekt -> zu E-Plus senden -> du bekommst Reparaturbeleg 2
    3. Defekt -> zusammen mit Reparaturbeleg 1&2 zu E-Plus senden


    Und nun wird es (rechtlich) ein wenig kompliziert. Seit der Schuldrechtsreform gibt es im deutschen Recht den Begriff Wandlung nicht mehr. Das ist aber auch nicht weiter wichtig, denn er wurde durch den Rücktritt ersetzt. Dadurch hast du auch weiterhin die Möglichkeit den Kaufpreis deines Handys zurückzuverlangen - den Kaufvertrag über das Handy selbst also rückabzuwickeln. Allerdings kannst du lediglich den subventionierten Kaufpreis, den du bei Vertragsabschluss bezahlt hast, zurückfordern.
    Das heißt: Hast du bei Vertragsabschluss nur 1€ für dein Handy bezahlt, hast du (theoretisch) nur Anspruch auf Rückzahlung dieses 1€.


    Der Mobilfunkvertrag selbst, wird dadurch nicht berührt. Du kannst also nicht vorzeitig kündigen o.ä.


    Praktisch sieht die Umsetzung bei den Providern allerdings anders aus. Du schickst das Gerät zu E-Pus, inklusive der Tausch-/Reparaturbelege. Wird der geschilderte Defekt am Gerät gefunden, wird der Antrag auf Rücktritt (Wandlung) gewährt.


    Du kannst dann tatsächlich entweder den subventionierten Kaufpreis des Handys zurückverlangen - was aber regelmäßig kein gutes Geschäft sein dürfte. Oder aber, du suchst dir aus dem Sortiment von E-Plus ein anderes Gerät aus, auf den dann der subventionierte Kaufpreis angerechnet wird. Ein Kündigungsrecht für den Mobilfunkvertrag besteht hier in keinem Fall, darüber musst du dir bewusst sein. Es geht dabei nur um das Handy selbst.


    Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


    Gruß Flo

  • so ist das!


    Nur könnte eplus jetzt feststellen das ein NSC einen Fehler gemacht hat und dann deswegen das Gerät erstmal wieder zu dir zu schicken um den Fehler den eplus nicht gemacht hat vom Verursacher beheben zu lassen...


    ich geh aber davon aus das eplus so eine Show nicht abzieht!
    Also viel Erfolg jetzt damit!


    gruß

  • @ Florian
    Es ändert aber nciht an der Sache,wenn ich das Gerät ohne Vertrag erworben habe oder?
    Dann könnte ich immernoch mein Geld zurückverlangen oder?
    Zahlt man für ein Handy 699 euro und kriegt so ein Service.Also nächtes mal werde ich lieber etwas mehr zahlen(ist eigentlich schon zu viel) und dafür ein geschäft finden mit einer besseren Service @ Getmobile oder sonstige


    Dies sage ich aus dem folgendem Grund.Ich weiss jetzt nicht,ob ich das zu 100% erwähnt hatte,nur als ich bei Eplus angerufen hatte,sagte ich nur den Slider als fehlerhaft.Auf den Schein,den sie mir jedoch lieferten,schrieb ich zusätzlich das Rauschen als weiterer Fehler auf.Doch das hat Eplus garnicht versucht zu beseitigen und daher ist der Fehler bei denen nicht am Rechner eingetragen.Kann ich das dennoch als Reperaturversuch 1 bezeichen??

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