Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen

  • In Anbetracht dessen, dass hier häufig Fragen aufkommen, auf welchem Weg gekündigt und wie SIM-Karten zurück geschickt werden sollten, möchte ich auf folgenden Link verweisen.
    Besonders interessant ist wohl folgender Beitrag. Hier ein Auszug:

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Da der Empfänger eines Einschreibens meist schon vorher weiß, was drin steht wird er oftmals das Einschreiben nicht annehmen (macht Versatel beispielsweise gerne). Da hilft nur noch ein Einwurfeinschreiben, welches in jedem Fall zugeht. Schließlich gelangt der Brief in den Machtbereich des Empfängers, ob dieser den Brief auch tatsächlich liest ist egal.


    Kündigungen sende ich zuerst per Fax oder normalen Brief. Folgt darauf keine Bestätigung kommt ein Einwurfeinschreiben. Das hat bisher immer geklappt.

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Wenn das Einschreiben nicht angenommen wird, wird der Zugang fingiert. Das bringt Versatel nichts :P

    Hier stand eine Signatur.

  • In dieser Aufzählung fehlt definitiv die Zustellung per Gerichtsvollzieher.


    Die ist zwar nicht superschnell, aber bietet definitiv einen amtlich nachgewiesenen Zugang.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    In dieser Aufzählung fehlt definitiv die Zustellung per Gerichtsvollzieher.


    Die ist zwar nicht superschnell, aber bietet definitiv einen amtlich nachgewiesenen Zugang.


    Diese Möglichkeit hatte ich bewußt weggelassen, da Kündigungen aus diesem Forum wohl nicht per Gerichtsvollzieher erfolgen werden. Habe es aber ergänzt...

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Spitze gemacht, Metzger, hab alles gelesen. Danke!


    Das mit dem unsicheren Telefax war mir schon klar, auch das unsichere Einwurfeinschreiben und die Geschichte mit dem leeren Blatt im Kuvert. So ähnlich wie der vorausbezahlte Backstein im eBay-Paket :D


    Was mich jedoch ärgert, ist die angeblich wirksame Zustellung der Strafzettel durch den Gerichtsvollzieher bzw. die eher übliche Ersatzvornahme mittels Briefträger. Gibts auch Urteile, die diese Art der Zustellung erfolgreich anfochten? Andernfalls bleibt wohl nur den Briefkasten zukleben übrig oder die Namensschilder abmachen um dieser Art Spam zu entgehen... :mad:



    LG,
    cp

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Wenn das Einschreiben nicht angenommen wird, wird der Zugang fingiert. Das bringt Versatel nichts :P


    Naja, das Einschreiben kommt aus dem Postfach zurück mit dem Hinweis, dass es nicht abgeholt wurde... Geschickt wurde es natürlich an die normale Adresse und nicht ans Postfach.

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    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Aber das ist rechtlich was anderes, als wenn das (Übergabe)Einschreiben nicht angenommen wird (also Annahme verweigert).


    So hatte ich dich verstanden.

    Hier stand eine Signatur.

  • Re: Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Die wohl überwiegende Rechtsprechung hält auch bei Einwurfeinschreiben den Nachweis des Zugangs nicht für erbracht. Zum Teil wird argumentiert, dass das Einschreiben nur in den Briefkasten gesteckt werde


    Einwurfeinschreiben: Post wirft direkt in meinem Auftrag ein und protokolliert den Einwurf --> Nachweis des Zugangs nicht erbracht.

    Zitat


    Bei der Zustellung selbst übergibt der Gerichtsvollzieher nunmehr den Briefumschlag mit der beglaubigten Kopie dem Empfänger persönlich (oder wirft das Schriftstück in den Briefkasten des Empfängers ein) (...) Mit diesem Verfahren kann der Gerichtsvollzieher jedoch auch die Deutsche Post beauftragen


    Post wirft im Auftrag des von mir beauftragten Gerichtsvollziehers ein und protokolliert den Einwurf:

    Zitat


    Die Zustellung einer Willenserklärung im vorstehend beschriebenen Verfahren darf als absolut sicher und zuverlässig geltend.


    Das Einwerfen und Protokollieren durch die Post ist also kein Zugangsnachweis oder eine absolut sichere Zustellung, je nachdem ob ein normaler Kunde oder ein Gerichtsvollzieher die Post mit dem Einwurf beauftragt hat. Staun. :confused:



    Gruß, Wolfgang

  • Wie schauts aus mit der Möglichkeit eine Kündigung via Postkarte als Übergabeeinschreiben oder Einscheiben mit Rückschein zustellen zu lassen?

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