ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Wie kommst Du auf 200g? :confused:
Gruß
Trialer
hatte wohl noch ein wenig schlaf in den augen , hab da ein k zuviel gesehen .......
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ZitatOriginal geschrieben von Trialer
Wie kommst Du auf 200g? :confused:
Gruß
Trialer
hatte wohl noch ein wenig schlaf in den augen , hab da ein k zuviel gesehen .......
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Mal davon ab, dass die Nachwirkungen von derartigen Drogen auch anders sind als beim Alkohol. Wer Samstag Abend ein paar Bier getrunken hat ist am Mo. wieder nüchtern und fahrtüchtig. Bei Koks funktioniert das nicht so leicht. Dort kann es selbst ein paar Tage nach dem (Erst-)Konsum zu plötzlichen temporären Ausfällen kommen. Passieren die dann gerade im Straßenverkehr wird es schnell sehr gefährlich.
Bei Kokain ist das nicht so das Problem, Kokain wird relativ schnell verstoffwechselt (geringe Halbwertszeit) und die Abbauprodukte sind auch nicht mehr wirksam.
Bei anderen illegalen Drogen siehts da wieder anders aus.
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Bei Kokain ist das nicht so das Problem, Kokain wird relativ schnell verstoffwechselt (geringe Halbwertszeit) und die Abbauprodukte sind auch nicht mehr wirksam.
Weil man bei seinem Drogendealer des Vertrauens ja auch immer gleich das Reinheitszertifikat für den Stoff mitgeliefert bekommt oder wie? Auch wenn reines Kokain selbst relativ schnell an seiner eigentlichen Rauschwirkung verliert besteht immer noch ein hohes Risiko, dass es verzögerte körperliche Folgen hat die zwar nicht mehr direkt in Form des Rausches die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, aber deswegen nicht minder gefährlich sind (von irgendwelchen Streck- und Zusatzmitteln ganz ab).
Oder würdest Du jemand ans Steuer eines KFZ lassen, der zwar körperlich "clean" von Wirkstoffen ist, aber gerade den "Affen" hat?
Oder was machst Du wenn jemand gerade während einer Fahrt einen Depri bekommt und es für eine tolle Idee hält sein Leben zu beenden in dem er in den Gegenverkehr fährt?
Harte Drogen und deren Auswirkungen kann man nicht schön reden.
Hallo,
die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr ist eben entgegen der herrschenden Meinung kein gottgegebenes Grundrecht, sondern stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar.
Wer sich dann im Gegenzug als charakterlich, körperlich oder geistig ungeeignet erweist, bekommt die Fahrerlaubnis eben wieder entzogen. Das hat dann auch nichts mit Bestrafung zu tun, sondern stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts dar.
Und mit solchen Maßnahmen muss eben der BtM-Konsumt rechnen und bei Eintritt auch leben.
Grüße Rabb
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Harte Drogen und deren Auswirkungen kann man nicht schön reden.
Wie eingangs geschildert, wollte ich das auch gar nicht diskutieren; es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.
Klar ist jemand, der Drogen gleich welcher Art zu sich genommen hat, am nächsten Tag nur bedingt fahrtauglich; das selbe gilt für jemanden, der eine Nacht durchgezecht hat. Aber der Fall steht ja gar nicht zur Debatte, der Kerl, den's da erwischt hat, war ja weit von irgendeinem Fahrzeug/einer Verkehrsteilnahme entfernt.
Muss man denn auch zur MPU, wenn man mit Medikamenten erwischt wird, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen? Oder ist es einfach fahrlässig, wenn man vom Arzt nicht informiert wurde und die Packungsbeilage nicht gelesen hat... (jetzt mal vorausgesetzt, dass man am Steuer erwischt wurde; den anderen Fall kann ich mir schon denken...)
BTW: Die Steuerprüfung muss man aber nicht bezahlen im Gegensatz zum Gutachten (mal abgesehen davon, dass natürlich die Bereitstellung der (bereits vorhandenen) Daten evtl. Aufwand verursacht).
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
Wie eingangs geschildert, wollte ich das auch gar nicht diskutieren; es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.
Wenn die Strafe "weh tun soll" ist es gar keine schlechte Idee. Über Bewährungsstrafen lachen eh die meisten...Am besten wären aber wahrscheinlich 100 soziale Stunden in irgendeiner Entzugsanstalt etc.
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.
Man muss sich hier einfach darüber im klaren sein, dass man es mit zwei verschiedenen "Rechten" bzw. Gesetzen zu tun hat, die denselben Verstoß eben entsprechend ahnden.
Für den Verstoß gegen das BTM gibt es vom Strafrecht einen drüber, dass evtl. der Führerschein weg ist hat damit aber mal gar nichts zu tun, weil es eben ggf. auch ein Verstoß gegen Führerschein- bzw. Verkehrsrecht ist.
Gegenbeispiel:
Wenn Schläger S dem Opfer O eins aufs Auge haut, dann bekommt der S eine Strafe für Körperverletzung (Strafrecht) und muss dem O Schadenersatz zahlen (Zivilrecht). Da wird der S ja auch für ein und dieselbe Tat "doppelt" sanktioniert.
Und ja auch wenn man mit Medikamenten im Blut unterwegs ist die fahruntauglich machen kann das zur MPU führen, da wird nicht groß unterschieden. Da in der Regel man Medikamente aber wg. einer vorübergehenden Erkrankung und nicht wg. einer dauerhaften Sucht zu sich nimmt gehen derartige Ermittlungen i.d.R. ins leere.
ZitatOriginal geschrieben von Mephisto
es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.
Nochmal: Der Führerscheinentzug ist nicht unmittelbar an dieses Vergehen gekoppelt - sondern am Ergebniss des Gutachtens und MPU !
Dadurch das man mit einer harten Droge erwischt wird - was ja schon an sich eine Straftat darstellt - macht man sich verdächtig genau diese regelmässig einzunehmen, in wie weit dieser Verdacht begründet ist zeigt dann das Gutachten.
Gruss, Jörg
ZitatOriginal geschrieben von Lobo
Nochmal: Der Führerscheinentzug ist nicht unmittelbar an dieses Vergehen gekoppelt - sondern am Ergebniss des Gutachtens und MPU !
Gruss, Jörg
Nochmal: man beachte das Wort "drohend"
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