ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Als Strafte darf ein Führerscheinentzug nur verhängt worden für Straftaten die mit einem Kraftfahrzeug begangen worden sind....
Entzug der Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbot - großer Unterschied) ist nie eine Strafe, sondern eine der 3 "nichtfreiheitsentziehenden" Maßregel der Besserung und Sicherung (neben der Führungsaufsicht und dem Berufsverbot).
Und so eine Maßregel kann wie in dem Fall einfach zur Strafe hinzugefügt werden, wenn zu befürchten ist, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
Vielleicht mal nachlesen
Semmal