Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Als Strafte darf ein Führerscheinentzug nur verhängt worden für Straftaten die mit einem Kraftfahrzeug begangen worden sind....


    Entzug der Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbot - großer Unterschied) ist nie eine Strafe, sondern eine der 3 "nichtfreiheitsentziehenden" Maßregel der Besserung und Sicherung (neben der Führungsaufsicht und dem Berufsverbot).


    Und so eine Maßregel kann wie in dem Fall einfach zur Strafe hinzugefügt werden, wenn zu befürchten ist, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.


    Vielleicht mal nachlesen


    Semmal

  • Okay, wobei die Massregel des Führerscheinentzugs eben nur bei Straftaten die mit einem Kraftfahrzeug begangen worden sind durch den Richter angeordnet werden kann.


    Bei anderen Straftaten (bzw. bei Straftaten die im Ausland begangen worden sind) kann nur die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung anzweifeln.

  • Naja kommt drauf an wenn es erwischt. Musste vor nem Jahr den Lappen für 6 Monate abgeben und jetzt fahre ich trotzdem wieder wie der letzte gestörte. Soviel dazu....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!