T-Com: Neuanschluss ohne Bereitstellung möglich?

  • Hallo Zusammen,


    möchte mir den Call Plus mit Congstar bestellen, hab aber nun gesehen das dieser eine Bereitstellung von 60 EUR hat. Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen, irgendwelche Angebote oder so bei der diese entfällt?


    LG

  • Re: T-Com: Neuanschluss ohne Bereitstellung möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von d4ncer
    Gibt es eine Möglichkeit diese zu umgehen, irgendwelche Angebote oder so bei der diese entfällt?


    ne, kannste vergessen.
    Der Call Plus T-Net soll gar nicht aktiv veramrktet werden und jeder der dem Kunden einen Call Plus "verkauft" und nicht mindestens n Calltime oder n DoublePlay Paket bekommt n blödes Gespräch gehalten. Und wenn jetzt so ein jemand noch ne Unterschrift für die Gutschriftsanweisung haben will kannste dir ja vorstellen was als Antwort kommt ;)

  • Würde ja am liebsten ein Komplettpaket von T-Com nehmen, und somit alles aus einer Hand haben, aber es ist absehbar das ich in x-12 Monaten in die Schweiz zu meiner Freundin ziehe, seht ihr dann eine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?


    Ich will nicht doppelt zahlen wenn ich dann da unten wohne...

  • Hallo,


    wenn du ins Ausland ziehst wird dir in der Regel ein Sonderkündigungsrecht gewährt.


    Je nachdem wie lange deine restliche MVLZ noch ist, kann es aber sein, dass du Schadensersatz zahlen musst.


    Beispiel aus nem anderen Forum:


    Member hat Call&Surf Comfort Plus/ISDN und noch 15. Monate Restlaufzeit


    Grundgebühr wären also noch 809,25€ gewesen. Die Telekom wollte ca. 370€ Schadensersatz.


    Gtuß,
    User64

  • Danke für deine Message. Ich glaub ich lass das lieber, aber T-Com wird mir immer unsymphatischer :((

  • genau und bezahl trotzdem deine 60 euro bereitstellung, falls du nur einen resale-anschluss bekommst.

  • Wenn man schon vorher weiß, dass man 1 Jahr später in die Schweiz geht, dann kann man auf jeden Fall versuchen eine schriftliche Vereinbarung mit der Telekom zu treffen. Man schreibt einen Brief an den Kundenservice in Bonn und fragt an, ob es schriftlich bestätigt werden kann, dass der As. 1 Jahr vor Ablauf der MVLZ ohne Folgekosten gekündigt werden kann. Wenn das schriftlich bestätigt wird: Perfekt. Kommt keine Antwort, dann lässt man halt die Finger davon. Fertig.

    Die Vorsicht stellt der List sich klug entgegen. - J. W. v. Goethe

  • Bei einem Umzug ins Ausland muss glaubhaft versichert werden, dass der Wohnsitz verlagert wird. Zum Beispiel eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes im neuen Land. Dann kann Telekom kulant werden und wird die die Hälfte der restlichen Laufzeit berechnen (Also halber Grundpreis x restliche Laufzeit)
    Aber alles kann..nix muss

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!