O2 will mich in neuen Vertrag stecken. Ist das rechtens???

  • Hallo,


    bin seit 1999 bei O2 (damals VIAG Interkom). Seitdem habe ich fleissig immer um 2 Jahre verlängert. Vor ein paar Tagen habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich in den Tarif Genion S mit Handy "gesteckt" werde. Die Konditionen wären ähnlich. Ich will das aber nicht und ich finde in den AGBs nicht, ob die das recht haben Preise zu ändern. Habe bisher 10/10 Taktung auch in der Homezone, würde sich jetzt ändern.
    Jemand einen Tip? Würde sofort kündigen...


    Gruss

  • Nein, sie können Deine Vertragskonditionen nicht rechtswirksam per einseitiger Erklärung ändern. Wenn sie Dich tatsächlich umstellen, kannst Du entweder an den alten Konditionen festhalten oder aber außerordentlich und fristlos kündigen. Unbeschadet bleibt natürlich O2's ordentliches Kündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit, das sie sicherlich in Anspruch nehmen, wenn Du die Beibehaltung des alten Tarifs durchsetzt.
    Jedenfalls liegt auch keine Annahme der begehrten neuen Kondition vor, wenn Du auf ein Ankündigung zur Tarifumstellung nicht reagierst, denn Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr Ablehnung. Falls Du aber von Deinem außerordentlichen Kündigungsrecht aufgrund einer etwaigen Zwangsumstellung Gebrauch machen wolltest, müßtest Du die Kündigung binnen zwei Wochen nach Kenntnis, also nach Erhalt des Schreibens, erklären.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • Vorsicht !


    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Jedenfalls liegt auch keine Annahme der begehrten neuen Kondition vor, wenn Du auf ein Ankündigung zur Tarifumstellung nicht reagierst, denn Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr Ablehnung.


    Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber Achtung:
    In manchen AGBs wird das herumgedreht - also aufpassen und nochmal nachlesen!

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Re: Vorsicht !


    Zitat

    Original geschrieben von .me
    Grundsätzlich ist das zwar richtig, aber Achtung:
    In manchen AGBs wird das herumgedreht - also aufpassen und nochmal nachlesen!


    Hier noch einaml ein Auszug aus den AGB bis 2004:


    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


    Damit ist theoretisch alles klar. Praktisch wird es sich zeigen, da AGB bei Oh Tu ja nicht immer so ganz ernst genommen werden, Stichwort Nebenleistung etc.. ;)

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