So steht es in den AGB:
"Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Telefonkarte und Mobilfunkgerät nebst weiterer zugesandter Materialien innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Warenlieferung erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware (...)"
Das bedeutet, wenn Du wirksam widerrufen möchtest, musst Du die Ware auch innerhalb von 14 Tagen abgeschickt haben.
Wenn Du meinst, Du könntest schon mal per Brief widerrufen und dann die Ware noch 6 Monate liegenlassen, hast Du nicht wirksam widerrufen.
Unbeachtlich dessen - sobald die innerhalb der 14-Tage-Frist, an die Du ja gebunden bist, mitbekommen, dass Du widerrufst, geht natürlich auch keine Auszahlung auf den Weg!