Monat frei - Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich werd in diesem Jahr die Arbeitsstelle wechseln und möchte gerne dazwischen einen Monat frei machen. Ich will da kein ALG1/2 oder sowas in der Art, sondern werde vom Ersparten leben. Die Frage ist nur, wie bin ich Krankenversichert? Automatisch, da Übergangszeit? Oder bin ich dann nicht versichert und wenn mir was passiert, der Dumme?


    bastian_s

  • Wenn Du Dich arbeitslos meldest, wirst Du ja über die Arbeitsagentur versichert. Wäre zu prüfen, ob das auch gilt, wenn das Arbeitslosengeld an sich für xx Wochen gesperrt wird, z. B. wegen eigener Kündigung.


    Ansonsten kannst Du ja mal bei Deiner Krankenversicherung nachfragen. Wenn es überhaupt geht, dann wirst Du wohl mindestens den doppelten Betrag bezahlen müssen, der bisher auf Deiner Lohnabrechnung aufgetaucht ist (da der Arbeitgeber ja die Hälfte übernommen hat), vermutlich aber sogar den Höchstbetrag für freiwillig Versicherte....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Eine bloße Arbeitslosmeldung reicht nicht um von der Arge versichert zu werden, man müsste schon ALG II beziehen. Wenn man also ohne Leistungsbezug einen Monat "frei" macht müsste man sich selber versichern um in dieser Zeit in der KK zu sein. Wer risikofreudig ist kann auf den Monat auch verzichten, sollte man in dieser Zeit zum Arzt müssen kann man sich auch rückwirkend für den Monat noch wieder freiwillig versichern.

  • Sprich mit deiner Krankenkasse. Für den einen Monat gilts du als
    erwerbslos, Beitrag m.W. so um die 130€


    GP

  • Nachtrag:


    So, jetzt hab ich mit meiner Krankenversicherung telefoniert. Diese hat gesagt, dass nach dem Ende der Beitragszahlung noch 4 Wochen Nachversicherungsschutz besteht. Vollautomatisch und gesetzlich geregelt. Sprich, für diesen 1 Monat muß ich mir keine Gedanken machen . :top:


    Vielen Dank an alle die geholfen haben :top:


    bs

  • gilt selbiges auch für studenten?


    Ich exmatrikuliere mich zum 31.3. fange aber erst am 1.5. meine neue Stelle an.


    Kein Problem (Krankenkassentechnisch) oder muss ich löhnen?

  • *** Neuer Beitrag ***


    Ich hänge mich hier mal dran. Folgender Sachverhalt:


    - Student unter 25 (Kindergeld!) als Student versichert
    - Exmatrikulation Ende September
    - Arbeitsverhältnis ab Anfang November


    Lt. Krankenkasse bedarf es für den Übergangsmonat einer freiwilligen Versicherung für rd. 150 EUR.
    Lt. § 19 Abs. 2 SGB V bezieht man Leistungen jedoch einen Monat nach Ende der Mitgliedschaft.


    Frage 1: Fällt die studentische Versicherung unter diesen Paragraphen?
    Frage 2: 3 Wochen des Zeitraums werden im Ausland verbracht, hat das Auswirkungen? Sprich läuft in der Zeit nicht eh alles über die Auslands-KKV?


    Arbeitslos melden lohnt wg. Aufwand und Wegfall des Kindergeldbezugs nicht.


    Vll kennt sich ja jemand aus :) Danke

  • Hi,


    bei mir war die Situation ähnlich. Habe dann bei der aktuellen Krankenversicherung angerufen und gebeten, mich kostenlos für den einen Monat weiter zu versichern. Da ich mit Beginn des Arbeitsverhältnisses auch bei dieser Krankenversicherung bleiben wollte, haben die das auch gemacht. War in der "freien" Zeit ebenfalls im Ausland.
    Die haben mir einen Wisch ausgefüllt und alles war erledigt. Also vielleicht einfach nett nachfragen :)

  • Hm - Krankenversicherungsrecht. Da sind Handytarif einfach und klar gegen.


    Der Tipp mit der bisherigen Krankenkasse ist auf jeden Fall erstmal der richtige, aber lasst Euch auf jeden Fall die getroffenen Regelung schriftlich bestätigen, bzw bestätigt diese selbst nochmals per Mail.

    - still loving WebOS -

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