Provider verlängert Vertrag um 2 Wochen - muss man GG zahlen?

  • Hallo,
    ist man eigentlich verpflichtet, die Grundgebühr zu bezahlen, wenn der Provider die Kündigungsfrist nicht einhält (es wurde vom Kunden fristgerecht gekündigt) und die Abschaltung des Anschlusses sich um zwei Wochen verlängert?

  • Wenn Du den frist- und formgerechten Eingang der Kündigung beim Provider nachweisen kannst und tatsächlich der gewünschte und vertraglich auch mögliche Kündigungszeitpunkt überschritten wurde, kannst Du natürlich widersprechen. In diesem Fall solltest Du aber auch keine Leistungen in Anspruch nehmen, bei einem Telefonanschluss also in besagten 2 Wochen nicht telefoniert haben...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Schau mal in die AGB rein. Oft wird dort das Vertragsende zum Ende des Monats festgelegt. Also Vertrag geschlossen am 12. eines Monats, dann Vertragsende im selben Monat, nur halt am Ende und nach 24 Monaten. Überprüfe mal genau, wann der Vertrag geschlossen wurde und ob es in der Tat genau 14 Tage Überschreitung sind.

  • Also ich habe in den AGB nichts gefunden bezüglich einer Passage "zum Ende des Monats".. und es war auch nicht zum Ende des Monats, sondern zum 28. (Januar hat ja 31 Tage)

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