Das mit dem Anspruch auf ein Arbeitszeugnis solltest Du Deinem momentanen Arbeitgeber vielleicht nochmal erklären. Ob das dann wiederum so wohlwollend ausfallen wird, ist jedoch eine andere Frage. Dennoch hast Du auch nach kurzer Beschäftigungszeit einen (gesetzlichen!) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Ich persönlich begrüße es (als Arbeitgeber) sehr, wenn meine Mitarbeiter den Tag vorher bescheid geben, daß sie wieder zur Arbeit erscheinen werden. Hatte bisher noch nie den Fall, daß jemand "einfach so" wieder aufgetaucht ist, aber das könnte auch an unseren komplexen Schichtplänen liegen. Vermutlich wäre ich ebenfalls verärgert, wenn ich nicht am Vorabend wüßte, was Sache ist. Dich nun noch zwei Tage lang zu schikanieren ist allerdings auch nicht die feine Art von Deinem bisherigen AG. Sei froh, daß Du da weg bist
cu
NoTeen