ZitatOriginal geschrieben von amori12
Und § 439 III steht dem nicht entgegen, da es sich hierbei um keine riesigen Kosten handelt.
Doch tut er, es geht nämlich nicht um "riesige" sondern um unverhältnismäßige Kosten. Wenn den Händler die Reparatur 10 € kostet, ein neues Handy aber 250 € dann kann er aufgrund der Unverhältnismäßigkeit die Forderung nach einer Neulieferung ablehnen.